Europäische Union

2012/134/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2012 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Glasherstellung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 865) Text von Bedeutung für den EWR

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lgerungen für die Glasindustrie Wenn nicht anders angegeben, gelten die in diesem Abschnitt genannten BVT-Schlussfolgerungen für alle Anlagen. Die in den Abschnitten 1.2 bis 1.9 beschriebenen prozessspezifischen BVT gelten zusätzlich zu den in diesem Abschnitt genannten allgemeingültigen BVT. 1.1.1.   Umweltmanagementsysteme 1.   Die BVT besteht in der Einführung und konsistenten Anwendung eines Umweltmanagementsystems, das alle im Folgenden genannten Merkmale aufweist: i. Unterstützung durch die Führungskräfte, einschließlich der leitenden Führungskräfte; ii. Festlegung einer Umweltstrategie, die eine kontinuierliche Verbesserung der Anlage durch die Führungskräfte beinhaltet; iii. Planung und Umsetzung der erforderlichen Verfahren, Ziele und Vorgaben, in Verbindung mit finanzieller Planung und Investition; iv. Einführung der Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Aspekte: a) Strukturen und Verantwortlichkeiten, b) Schulung, Sensibilisierung und Kompetenz, c) Kommunikation, d) Einbeziehung der Arbeitnehmer, e) Dokumentation, f) Effiziente Prozesssteuerung, g) Instandhaltungsprogramme, h) Notfall-Bereitschaftsplanung und -Maßnahmen, i) Gewährleistung der Einhaltung von Umweltschutzvorschriften; v. Leistungskontrolle und Korrekturmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Aspekte: a) Überwachung und Messung (siehe auch Referenzdokument über die allgemeinen Überwachungsgrundsätze, „General Principles of Monitoring“), b) Korrektur- und vorsorgende Maßnahmen, c) Führen und Vorhalten von Aufzeichnungen, d) unabhängige (soweit praktikabel) interne Prüfung oder Auditierung, um festzustellen, ob das Umweltmanagementsystem die vorgesehenen Regelungen einhält und ordnungsgemäß eingeführt wurde und angewandt wird; vi. Überprüfung des Umweltmanagementsystems und seiner fortgesetzten Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit durch die leitenden Führungskräfte; vii. Verfolgen der Weiterentwicklung umweltverträglicherer Technologien; viii. Berücksichtigung der durch die Stilllegung zu einem späteren Zeitpunkt sowie während der gesamten Nutzungsdauer bedingten Umweltbelastung schon bei der Konzeption einer neuen Anlage; ix. regelmäßige Durchführung eines Benchmarking auf Branchenebene. Anwendbarkeit Der Umfang/Anwendungsbereich (z. B. die Detailtiefe) und die Art des Umweltmanagementsystems (z. B. standardisiert oder nicht-standardisiert) hängt üblicherweise von der Art, Größe und Komplexität einer Anlage sowie vom Ausmaß ihrer potenziellen Umweltbelastung ab. 1.1.2.   Energieeffizienz 2.   Die BVT besteht in der Senkung des spezifischen Energieverbrauchs durch eine oder mehrere der folgenden Techniken: Technik Anwendbarkeit i. Prozessoptimierung durch Steuerung der Betriebsparameter Die Techniken sind allgemein anwendbar. ii. Regelmäßige Instandhaltung des Schmelzwanne iii. Optimierung der Wannenbauart und der Auswahl der Schmelztechnik Für neue Anlagen anwendbar. Für bestehende Anlagen erfordert die Durchführung eine vollständige Erneuerung der Wanne. iv. Anwendung von Verbrennungsregelungstechniken Anwendbar für Wannen mit Brennstoff-Luft- und Brennstoff-Sauerstoff-Befeuerung (Oxy-fuel). v. Verwendung höherer Scherbenanteile, sofern verfügbar und wirtschaftlich und technisch vertretbar Nicht für die Branchen Endlosglasfasern, Hochtemperaturwolle und Fritten anwendbar. vi. Einsatz eines Abhitzekessels zur Energierückgewinnung, sofern technisch und wirtschaftlich vertretbar Anwendbar für Wannen mit Brennstoff-Luft- und Brennstoff-Sauerstoff-Befeuerung (Oxy-fuel). Die Anwendbarkeit und die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Technik hängen von der erreichbaren Gesamteffizienz einschließlich der effizienten Nutzung der erzeugten Dampfes ab. vii. Einsatz einer Gemenge- und Scherbenvorwärmung, sofern technisch und wirtschaftlich vertretbar Anwendbar für Wannen mit Brennstoff-Luft- und Brennstoff-Sauerstoff-Befeuerung (Oxy-fuel). Die Anwendbarkeit beschränkt sich normalerweise auf Gemengezusammensetzungen mit einem Scherbenanteil über 50 %. 1.1.3.   Materiallagerung und -handhabung 3.   Die BVT besteht in der Vermeidung oder — wenn dies nicht praktikabel ist — der Minderung diffuser Staubemissionen aus der Lagerung und der Handhabung von Feststoffen durch eine oder mehrere der folgenden Techniken: I. Lagerung von Rohstoffen: i. Lagerung pulverförmiger Schüttgüter in geschlossenen Silos mit Staubabscheidern (z. B. Gewebefilter), ii. Lagerung feiner Stoffe in geschlossenen Behältern oder versiegelten Säcken, iii. Lagerung grober staubförmiger Stoffe auf Vorratshalden mit Abdeckungen, iv. Einsatz von Straßenreinigungsfahrzeugen und von Techniken zur Staubbindung mit Wasser. II. Handhabung von Rohstoffen Technik Anwendbarkeit i. Nutzung geschlossener Förderbänder für Materialien, die überirdisch transportiert werden, um Materialverluste zu vermeiden Die Techniken sind allgemein anwendbar. ii. Bei pneumatischer Förderung: Nutzung eines dichten Systems, das mit einem Filter zur Reinigung der Förderluft vor deren Freisetzung ausgerüstet ist iii. Befeuchtung des Gemenges Die Nutzung dieser Technik ist durch die negativen Auswirkungen auf die Energieeffizienz der Wanne beschränkt. Für einige Gemengerezepturen, insbesondere für die Herstellung von Borosilikatglas, können Einschränkungen gelten. iv. Anwendung eines leichten Unterdrucks in der Wanne Aufgrund der negativen Auswirkung auf die Energieeffizienz der Wanne nur als inhärenter Betriebsparameter (z. B. Schmelzöfen für Frittenherstellung) anwendbar. v. Verwendung von Rohstoffen, die keine Dekrepitationseffekte verursachen (in erster Linie Dolomit und Kalkstein). Diese Effekte bestehen im „Bersten“ von Mineralien unter Wärmeeinwirkung mit entsprechend erhöhter Staubbildung. Anwendbar vorbehaltlich der mit der Verfügbarkeit von Rohstoffen verbundenen Einschränkungen. vi. Einsatz einer Absaugung über ein Filtersystem bei Prozessen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Staubentwicklung (z. B. Öffnen von Säcken, Mischen des Frittengemenges, Entsorgung von Gewebefilterstaub, Cold-Top-Schmelzwannen) Die Techniken sind allgemein anwendbar. vii. Einsatz gekapselter Schneckenförderer viii. Gekapselte Becherwerke Allgemein anwendbar; eine Kühlung kann erforderlich sein, um eine Beschädigung der Anlage zu vermeiden. 4.   Die BVT besteht in der Vermeidung oder — wenn dies nicht praktikabel ist — in der Minderung diffuser gasförmiger Emissionen aus der Lagerung und Handhabung flüchtiger Rohstoffe durch eine oder mehrere der folgenden Techniken: i. Verwendung von Behälterfarbe mit geringer solarer Absorption für die Lagerung von Schüttgütern, die Temperaturschwankungen aufgrund der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind; ii. Temperaturregelung in der Lagerung flüchtiger Rohstoffe; iii. Behälterisolierung für die Lagerung flüchtiger Rohstoffe; iv. Bestandsmanagement; v. Verwendung von Schwimmdachtanks für die Lagerung großer Mengen von flüchtigen Mineralölerzeugnissen; vi. Einsatz von Dampfrückführsystemen beim Transport flüchtiger Flüssigkeiten (z. B. aus Tankfahrzeugen in den Lagerbehälter); vii. Einsatz von Blasen-Dachtanks für die Lagerung flüssiger Rohstoffe; viii. Einsatz von Druck-/Vakuumventilen in Behältern, die für Druckschwankungen ausgelegt sind; ix. Behandlung freigesetzter Schadstoffe (z. B. Adsorption, Absorption, Kondensation) bei der Lagerung von Gefahrstoffen; x. Befüllung unter der Oberfläche bei Lagerung von Flüssigkeiten, die zur Schaumbildung neigen. 1.1.4.   Allgemeingültige Primärtechniken 5.   Die BVT besteht in der Senkung des Energieverbrauchs und der Emissionen in die Luft durch eine kontinuierliche Überwachung der Betriebsparameter und durch eine planmäßige Instandhaltung der Schmelzwanne. Technik Anwendbarkeit Die Technik umfasst eine Reihe von Überwachungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die je nach Wannenart einzeln oder kombiniert eingesetzt werden können, um die Alterungseffekte der Wanne zu minimieren; zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise die Abdichtung der Wanne und der Brennerblöcke, die Aufrechterhaltung einer maximalen Isolierung, die Kontrolle der Bedingungen für eine stabile Brennerflamme und die Steuerung des Brennstoff-Luft-Verhältnisses. Anwendbar für Regenerativwannen, Rekuperativwannen und Wannen mit Brennstoff-Sauerstoff-Befeuerung (Oxy-fuel). Die Anwendbarkeit für andere Wannenarten erfordert eine anlagenspezifische Beurteilung. 6.   Die BVT besteht in einer sorgfältigen Auswahl und Kontrolle aller in die Schmelzwanne zugeführten Stoffe und Rohstoffe, um durch eine oder mehrere der folgenden Techniken Emissionen in die Luft zu senken oder zu vermeiden. Technik Anwendbarkeit i. Einsatz von Rohstoffen und Fremdscherben mit geringem Gehalt an Verunreinigungen (z. B. Metalle, Chloride, Fluoride) Anwendbar vorbehaltlich der Einschränkungen der in der Anlage hergestellten Glasart und der Verfügbarkeit von Rohstoffen- und Brennstoffen. ii. Einsatz alternativer Rohstoffe (z. B. weniger flüchtige Materialien) iii. Einsatz von Brennstoffen mit geringem Anteil an Metallverunreinigungen 7.   Die BVT besteht in der regelmäßigen Überwachung von Emissionen und/oder anderen relevanten Prozessparametern mit folgenden Maßnahmen: Technik Anwendbarkeit i. Kontinuierliche Überwachung wichtiger Prozessparameter zur Sicherstellung der Prozessstabilität, z. B. Temperatur, Brennstoffzufuhr und Luftvolumenstrom Die Techniken sind allgemein anwendbar. ii. Regelmäßige Überwachung von Prozessparametern zur Vermeidung/Minderung von Schadstoffemissionen, z. B. O2-Gehalt der Verbrennungsgase zur Steuerung des Brennstoff-Luft-Verhältnisses. iii. Kontinuierliche Messungen von Staub-, NOX- und SO2-Emissionen oder Einzelmessungen mindestens zweimal pro Jahr kombiniert mit der Kontrolle von Ersatzparametern, um sicherzustellen, dass das Behandlungssystem zwischen den Messungen ordnungsgemäß funktioniert iv. Kontinuierliche oder regelmäßige Messungen der NH3-Emissionen, wenn SCR-Techniken (selektive katalytische Reduktion) oder SNCR-Techniken (selektive nicht-katalytische Reduktion) eingesetzt werden Die Techniken sind allgemein anwendbar. v. Kontinuierliche oder regelmäßige Messungen der CO-Emissionen, wenn Primärtechniken oder chemische Reduktion durch Brennstoff zur Minderung der NOX-Emissionen eingesetzt werden oder eine unvollständige Verbrennung auftreten kann. vi. Regelmäßige Messungen der HCl-, HF-, CO- und Metall-Emissionen, insbesondere wenn Rohstoffe verwendet werden, die diese Stoffe enthalten oder wenn eine unvollständige Verbrennung auftreten kann Die Techniken sind allgemein anwendbar. vii. Kontinuierliche Überwachung von Ersatzparametern, um sicherzustellen, dass das Abgasbehandlungssystem ordnungsgemäß funktioniert und dass die Emissionswerte zwischen den Einzelmessungen aufrechterhalten werden. Die zu überwachenden Ersatzparameter umfassen die zugeführten Reagenzien sowie Temperatur, Wasserzufuhr, Spannung, Entstaubung, Lüfterdrehzahl usw. 8.   Die BVT besteht im Betrieb der Abgasbehandlungssysteme unter normalen Betriebsbedingungen mit optimaler Kapazität und Verfügbarkeit, um die Emissionen zu vermeiden oder zu mindern. Anwendbarkeit Spezielle Verfahren können für spezifische Betriebsbedingungen festgelegt werden, insbesondere i. während der Prozesse zum Anfahren und Herunterfahren; ii. während anderer spezieller Prozesse, die die ordnungsgemäße Funktionsweise des Systems beeinträchtigen könnten (z. B. planmäßige und außerplanmäßige Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten an der Wanne und/oder am Abgasbehandlungssystem oder eine umfassende Produktionsumstellung); iii. im Fall eines unzureichenden Abgasstroms oder einer unzureichenden Temperatur, die die Nutzung des Systems bei voller Kapazität verhindert. 9.   Die BVT besteht in der Begrenzung der Kohlenstoffmonoxid- (CO-) Emissionen aus Schmelzwannen, wenn Primärtechniken oder eine chemische Reduktion durch Brennstoff zur Minderung der NOX-Emissionen eingesetzt werden. Technik Anwendbarkeit Primärtechniken für die Minderung der NOX-Emissionen basieren auf Modifikationen des Verbrennungsprozesses (z. B. Verringerung des Luft-Brennstoff-Verhältnisses, gestufte Verbrennung, NOX-arme Brenner usw.). Die chemische Reduktion durch Brennstoff umfasst die Zuführung von Kohlenwasserstoff-Brennstoffen in den Abgasstrom zur Minderung des in der Wanne gebildeten NOX. Die Zunahme der CO-Emissionen aufgrund dieser Techniken kann durch eine sorgfältige Steuerung der Betriebsparameter begrenzt werden. Anwendbar für mit einem Luft-Brennstoff-Gemisch betriebene konventionelle Wannen. Tabelle 3 BVT-assoziierte Emissionswerte für Kohlenstoffmonoxid-Emissionen aus Schmelzwannen Parameter BVT-assoziierter Emissionswert Kohlenstoffmonoxid, ausgedrückt als CO < 100 mg/Nm3 10.   Die BVT besteht in der Begrenzung der Ammoniak- (NH3-) Emissionen, wenn SCR-Techniken (selektive katalytische Reduktion) oder SNCR-Techniken (selektive nicht-katalytische Reduktion) für eine hocheffiziente NOX-Emissionsminderung zum Einsatz kommen. Technik Anwendbarkeit Die Technik umfasst die Schaffung und Aufrechterhaltung geeigneter Betriebsbedingungen für die SCR- oder SNCR- Abgasbehandlungssysteme, um die Emissionen nicht umgesetzten Ammoniaks zu begrenzen. Anwendbar für mit SCR oder SNCR ausgerüstete Schmelzwannen. Tabelle 4 BVT-assoziierte Emissionswerte für Ammoniakemissionen, wenn SCR- oder SNCR-Techniken eingesetzt werden Parameter BVT-assoziierte Emissionswerte (3) Ammoniak, ausgedrückt als NH3 < 5–30 mg/Nm3 11.   Die BVT besteht in der Minderung der Boremissionen aus Schmelzwannen bei Gemengerezepturen mit Borverbindungen durch eine oder mehrere der folgenden Techniken: Technik (4) Anwendbarkeit i. Betrieb eines Filtersystems bei einer geeigneten Temperatur für die Unterstützung der Überführung von Borverbindungen als Feststoffe, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass einige Borsäureverbindungen bei Temperaturen unter 200 °C, aber auch schon bei 60 °C als gasförmige Verbindungen in Abgas vorliegen können. Die Anwendbarkeit für bestehende Anlagen kann durch technische Zwänge aufgrund der Position und der Eigenschaften des bestehenden Filtersystems beschränkt sein. ii. Trocken- oder Halb-Trockensorption in Kombination mit einem Filtersystem Die Anwendbarkeit kann durch einen verminderten Abscheidegrad anderer gasförmiger Schadstoffe beschränkt sein (SOX, HCl, HF), der durch die Ablagerung von Borverbindungen an der Oberfläche der trockenen alkalischen Reagenz verursacht wird. iii. Nasswäscher Die Anwendbarkeit für bestehende Anlagen kann durch die Notwendigkeit einer spezifischen Abwasserbehandlung beschränkt sein. Überwachung Die Überwachung der Boremissionen sollte entsprechend einer spezifischen Methodik erfolgen, die Messungen der festen und der gasförmigen Emissionen sowie die Ermittlung der wirksamen Abscheidung dieser Emissionen aus dem Abgas ermöglicht. 1.1.5.   Emissionen in Wasser aus Glasherstellungsprozessen 12.   Die BVT besteht in der Senkung des Wasserverbrauchs durch eine oder mehrere der folgenden Techniken: Technik Anwendbarkeit i. Minimierung von Leckagen und Verlusten Die Technik ist allgemein anwendbar. ii. Wiederverwendung von Kühlwasser und Reinigungswasser nach Aufbereitung Die Technik ist allgemein anwendbar. Die Rückführung von Abwasser aus Wäschern ist für die meisten Wäschersysteme anwendbar; eine regelmäßige Ableitung und Ersetzung des Waschmediums kann jedoch erforderlich sein. iii. Betrieb eines quasi-geschlossenen Wasserkreislaufs, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar Die Anwendbarkeit dieser Technik kann durch die mit dem Sicherheitsmanagement des Produktionsprozesses verbundenen Zwänge beschränkt sein. Insbesondere gilt: — Ein offener Kühlkreis kann eingesetzt werden, wenn dies aufgrund von Sicherheitsaspekten erforderlich ist (z. B. Störfälle, bei denen große Glasmengen gekühlt werden müssen). — Das in einem spezifischen Prozess (z. B. in Weiterverarbeitungsprozessen in der Endlosglasfaser-Branche oder beim Säurepolieren in den Bereichen Wirtschafts- und Spezialglas) verwendete Wasser muss unter Umständen teilweise oder vollständig in das Abwasserbehandlungssystem eingeleitet werden. 13.   Die BVT besteht in der Minderung der Schadstofffracht im Abwasser durch eines oder mehrere der folgenden Abwasserbehandlungssysteme: Technik Anwendbarkeit i. Standardtechniken zur Emissionsminderung, wie z. B. Absetzung, Sieben, Abschöpfung, Neutralisation, Filtrierung, Belüftung, Ausfällung, Koagulation und Ausflockung Standardtechniken der guten Praxis für die Minderung von Emissionen aus der Lagerung flüssiger Rohstoffe und Zwischenprodukte, wie z. B. Sicherheitsbehälter, Inspektion/Prüfung von Tanks, Überfüllsicherungen. Die Techniken sind allgemein anwendbar. ii. Biologische Aufbereitungssysteme, wie z. B. Belebtschlamm, Biofiltration zum Entfernen/Abbauen organischer Verbindungen Die Anwendbarkeit ist auf die Branchen beschränkt, die organische Stoffe im Produktionsprozess verwenden (z. B. Endlosglasfaser- und Mineralwolle-Branche) iii. Einleitung in kommunale Abwasserbehandlungsanlagen Anwendbar für Anlagen, in denen eine weitere Schadstoffminderung erforderlich ist. iv. Externe Wiederverwendung von Abwässern Die Anwendbarkeit ist allgemein auf die Frittenbranche beschränkt (mögliche Wiederverwendung in der Keramikbranche) Tabelle 5 BVT-assoziierte Emissionswerte für die Einleitung des Abwassers aus der Glasherstellung in Oberflächengewässer Parameter (5) Einheit BVT-assoziierter Emissionswert (6) (gemischte Probe) pH-Wert — 6,5–9 Abfiltrierbare Stoffe mg/l < 30 Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) mg/l < 5–130 (7) Sulfate, ausgedrückt als SO4 2– mg/l < 1 000 Fluoride, ausgedrückt als F– mg/l < 6 (8) Gesamt-Kohlenwasserstoffe mg/l < 15 (9) Blei, ausgedrückt als Pb mg/l < 0,05–0,3 (10) Antimon, ausgedrückt als Sb mg/l < 0,5 Arsen, ausgedrückt als As mg/l < 0,3 Barium, ausgedrückt als Ba mg/l < 3,0 Zink, ausgedrückt als Zn mg/l < 0,5 Kupfer, ausgedrückt als Cu mg/l < 0,3 Chrom, ausgedrückt als Cr mg/l < 0,3 Cadmium, ausgedrückt als Cd mg/l < 0,05 Zinn, ausgedrückt als Sn mg/l < 0,5 Nickel, ausgedrückt als Ni mg/l < 0,5 Ammoniak, ausgedrückt als NH4 mg/l < 10 Bor, ausgedrückt als B mg/l < 1–3 Phenol mg/l < 1 1.1.6.   Abfälle aus Prozessen zur Glasherstellung 14.   Die BVT besteht in der Minderung der anfallenden festen Abfälle, die entsorgt werden müssen, durch eine oder mehrere der folgenden Techniken: Technik Anwendbarkeit i. Recycling der Abfälle von Gemenge, sofern die Qualitätsanforderungen dies zulassen Die Anwendbarkeit kann aufgrund der erforderlichen Qualität des Glas-Enderzeugnisses beschränkt sein. ii. Minimierung von Materialverlusten bei der Lagerung und Handhabung von Rohstoffen Die Technik ist allgemein anwendbar. iii. Recycling von Eigenscherben aus Produktionsausschuss Im Allgemeinen nicht für die Sektoren Endlosglasfasern, Hochtemperatur-Isolierwolle und Fritten anwendbar. iv. Recycling von Staub in der Gemengerezeptur, sofern die Qualitätsanforderungen dies zulassen Die Anwendbarkeit kann durch verschiedene Faktoren beschränkt sein: — Qualitätsanforderungen des Glas-Enderzeugnisses, — in der Gemengerezeptur verwendeter Scherbenanteil, — potenzieller Abbau und Korrosion der feuerfesten Materialien, — Einschränkungen aufgrund der Schwefelbilanz. v. Verwendung von festen Abfällen und/oder Schlamm (z. B. Schlamm aus der Abwasserbehandlung) durch angemessene Nutzung in der Anlage selbst oder in anderen Branchen Allgemein anwendbar für die Wirtschaftsglas-Branche (bei Bleikristallglas-Schleifschlamm) und für die Behälterglas-Branche (mit Öl vermischte Glaspartikel). Beschränkte Anwendbarkeit für andere Glasbranchen aufgrund nicht vorhersehbarer, verunreinigter Zusammensetzung, geringe Mengen oder der Wirtschaftlichkeit. vi. Verwendung der feuerfesten Materialien nach Ablauf ihres Lebenszyklus für die mögliche Verwendung in anderen Branchen Die Anwendbarkeit ist bedingt durch die Anforderungen der Hersteller des feuerfesten Materials sowie der potenziellen Endanwender beschränkt. vii. Zuführung bindemittelgebundener Abfallbriketts zum Recycling in Heißluft-Kupolöfen, sofern die Qualitätsanforderungen dies zulassen Die Anwendbarkeit der Abfallbrikettierung beschränkt sich auf die Steinwolle-Branche. Es sollte ein Kompromiss zwischen Emissionen in die Luft und der Erzeugung fester Abfälle gefunden werden. 1.1.7.   Geräuschbelastung durch Prozesse zur Glasherstellung 15.   Die BVT besteht in der Minderung der Geräuschemissionen durch eine oder mehrere der folgenden Techniken: i. Durchführung einer Bewertung des Lärms und Erstellung eines an die lokale Umwelt angepassten Lärmschutzplans; ii. Kapselung lauter Anlagen/Prozesse in einer separaten Konstruktion/Einheit; iii. Verwendung von Lärmschutzwällen zur Abschirmung der Geräuschquellen; iv. Durchführung lauter Tätigkeiten im Außenbereich tagsüber; v. Verwendung von an die örtlichen Bedingungen angepassten Lärmschutzwänden oder natürlichen Barrieren (Bäume, Sträucher usw.) zwischen der Anlage und dem geschützten Bereich. 1.2.   BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Behälterglas Wenn nicht anders angegeben, gelten die in diesem Abschnitt genannten BVT-Schlussfolgerungen für alle Anlagen zur Herstellung von Behälterglas. 1.2.1.   Staubemissionen aus Schmelzwannen 16.   Die BVT besteht in der Minderung von Staubemissionen in den Abgasen aus der Schmelzwanne durch Einsatz eines Abgasreinigungssystems, wie z. B. eines Elektrofilters oder eines Gewebefilters. Technik (11) Anwendbarkeit Die Abgasreinigungssysteme bestehen aus End-of-Pipe-Techniken auf Basis der Filtrierung aller Materialien, die am Messpunkt als Feststoff vorliegen. Die Technik ist allgemein anwendbar. Tabelle 6 BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen aus Schmelzwannen in der Behälterglas-Branche Parameter BVT-assoziierter Emissionswert mg/Nm3 kg/t geschmolzenen Glases (12) Staub < 10–20 < 0,015–0,06 1.2.2.   Stickstoffoxide (NOX) aus Schmelzwannen 17.   Die BVT besteht in der Minderung der NOX-Emissionen aus Schmelzwannen durch eine oder mehrere der folgenden Techniken: I. Primärtechniken; zum Beispiel: Technik (13) Anwendbarkeit i.    Modifikation des Verbrennungsprozesses a) Verringerung des Luft-Brennstoff-Verhältnisses Anwendbar für mit einem Luft-Brennstoff-Gemisch betriebene konventionelle Wannen. Die besten Ergebnisse werden mit einer normalen oder einer vollständigen Erneuerung der Wanne bei optimaler Bauart und Geometrie der Wanne erzielt. b) Verringerte Verbrennungslufttemperatur Anwendbar nur unter anlagenspezifischen Bedingungen aufgrund eines geringeren Wirkungsgrads und eines höheren Brennstoffbedarfs der Wanne (z. B. Verwendung von Rekuperativwannen anstelle von Regenerativwannen). c) Gestufte Verbrennung: — Luftstufung — Brennstoffstufung Die Brennstoffstufung ist für die meisten mit einem Luft-Brennstoff-Gemisch betriebenen konventionellen Wannen anwendbar. Die Luftstufung ist aufgrund ihrer technischen Komplexität sehr beschränkt anwendbar. d) Abgasrückführung Die Anwendbarkeit dieser Technik beschränkt sich auf die Verwendung von Spezialbrennern mit automatischer Abgasrückführung. e) NOX-arme Brenner Die Technik ist allgemein anwendbar. Die zu erreichenden ökologischen Verbesserungen sind normalerweise aufgrund technischer Einschränkungen und eines geringeren Flexibilitätsgrads der Wanne bei Anwendungen in gasbefeuerten Querbrennerwannen geringer. Die besten Ergebnisse werden mit e

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.