Europäische Union

2002/93/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Slowakei

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32002D0093. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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g der Zuständigkeiten und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere im Bereich Einstellungen und Fortbildung; Gewährleistung einer effizienten interministeriellen Koordinierung - Weitere Ausarbeitung eines kohärenten Entwicklungsplans wie in der Strukturfondsverordnung gefordert; Festlegung der mit der Durchführung des endgültigen Plans beauftragten Strukturen - Schaffung der erforderlichen Monitoring- und Evaluierungssysteme für die Strukturfonds, insbesondere für die Ex-ante-Bewertung und die Sammlung und Aufbereitung einschlägiger statistischer Daten und Indikatoren - Angleichung an die speziellen Finanzverwaltungs- und Kontrollverfahren für die künftigen Strukturfonds und den Kohäsionsfonds im Rahmen der einschlägigen Gemeinschaftsverordnungen - Unterstützung der technischen Vorbereitung der Projekte, die für eine Förderung im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds in Frage kommen (Projektvorarbeiten) Umweltschutz - Vollendung der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands, wobei der Schwerpunkt auf die Luft- und Wasserqualität, die Abfallbewirtschaftung, den Naturschutz und die Verringerung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen zu legen ist - Weitere Umsetzung der Rechtsvorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit genetisch veränderten Organismen, der Luftqualität, Verpackung und Verpackungsabfall, der Abfallbewirtschaftung, der städtischen Abwasseraufbereitung, dem Trinkwasser, der Einleitung von gefährlichen Stoffen in aquatische Lebensräume und der integrierten Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung - Weitere Verbesserung der Verwaltungs-, Monitoring und Durchsetzungskapazitäten auf allen Ebenen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Stärkung der Umweltaufsichtsbehörde und der interministeriellen Koordinierung zu widmen - Weitere Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes in die Formulierung und Umsetzung aller anderen sektoralen Politiken, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Vollendung der Angleichung der Rechtsvorschriften und Einrichtung von Marktüberwachungs- und Durchführungsstellen Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres - Umsetzung des Schengen-Aktionsplans - Gewährleistung der Angleichung der Datenschutzpraktiken - Fortsetzung der Verbesserung und Modernisierung der Infrastrukturen an den künftigen Außengrenzen der Union, Modernisierung der Vollzugsbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Grenzkontrollen und die Bekämpfung der illegalen Einwanderung; weitere Vorbereitung auf die künftige Beteiligung an dem Schengen-Informationssystem durch die Einrichtung nationaler Datenbanken und die Aufstellung von Listen; Beschleunigung der progressiven Angleichung der Visagesetze und -verfahren - Einrichtung eines unabhängigen Organs als zweite Instanz im Asylverfahren - Ausarbeitung und Umsetzung einer integrierten und umfassenden Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Fortsetzung der Bekämpfung des Menschen- und Drogenhandels; Angleichung des Strafgesetzbuchs an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Betrugs; Stärkung der Kapazitäten zur Bekämpfung der Geldwäsche; Gewährleistung der Umsetzung eines nationalen Drogenbekämpfungsprogramms - Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, um die Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der Zusammenarbeit der Justiz in Zivilsachen zu gewährleisten - Gewährleistung, dass die Voraussetzungen für den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol erfuellt werden - Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den im Bereich Justiz und Inneres zuständigen Dienststellen und Einrichtungen - Maßnahmen zur vollständigen Angleichung an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften sowie dessen Protokolle Zollunion - Besonders dringender Handlungsbedarf: Beschleunigung der Umsetzung der Strategie im Bereich der Informationstechnologie der slowakischen Zollverwaltung. Entwicklung von Informationssystemen, die einen elektronischen Datenaustausch zwischen der Gemeinschaft und der Slowakei ermöglichen. Bereitstellung einer ausreichenden Zahl einschlägiger Mitarbeiter für die slowakische Zollverwaltung - Gewährleistung der Bereitstellung angemessener Ressourcen für die Zollverwaltung zur Erhebung der Verbrauchsteuern; Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwaltung aller Aspekte der von der Zollbehörden verwalteten Gemeinschaftspolitiken, insbesondere im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik - Einrichtung aller erforderlichen in dem Gesetz über die staatlichen Verwaltungsorgane im Zollbereich vorgesehenen spezialisierten Organisationseinheiten - Weitere Bemühungen zur Stärkung der Berufsethik im Zoll, zur Bekämpfung von Betrug und Korruption sowie zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität Auswärtige Angelegenheiten - Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sämtliche internationalen Verträge und Vereinbarungen, einschließlich der bilateralen Investitionsverträge, die nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, bis zum Beitritt neu ausgehandelt oder aufgehoben werden Finanzkontrolle - Besonders dringender Handlungsbedarf: Vollendung der Umsetzung der Rechtsvorschriften für die interne Finanzkontrolle - Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der zentralen Stelle, die für die gesamte öffentliche Verwaltung mit der Koordinierung und Harmonisierung der bei der Finanzverwaltung und Kontrolle sowie der internen Rechnungsprüfung angewandten Methoden beauftragt ist; Einrichtung von internen Rechnungsprüfungsstellen in den mittelbewirtschaftenden Zentren; Einführung der funktionalen Unabhängigkeit der internen Rechnungsprüfungsstellen; Gewährleistung der operationellen Kapazität der genannten Stellen - Weiterentwicklung der Handbücher für Rechnungsprüfungen und Prüfpfade (die sowohl zur Kontrolle der Gemeinschaftsmittel als auch der öffentlichen Mittel verwendet werden können) - Stärkung der allgemeinen operationellen Kapazitäten wie auch der Unabhängigkeit der obersten Rechnungsprüfungsbehörde; Gewährleistung der Einhaltung der INTOSAI-Normen - Verstärkung der Betrugsbekämpfung - Benennung einer geeigneten zentralen Kontaktstelle zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und tatsächliche Aufnahme der Zusammenarbeit mit OLAF über diese Kontaktstelle - Intensivierung der Bemühungen, um eine korrekte Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung der von der Gemeinschaft gewährten Heranführungshilfe zu gewährleisten, was einen Schlüsselindikator für die Kapazität der Slowakei darstellt, den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Finanzkontrolle umzusetzen 5. Programmierung Im Zeitraum 2000-2006 umfasst die Finanzhilfe für dieses Land zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung neben PHARE auch das Instrument SAPARD für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) sowie das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr, mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73). Aus diesen nationalen Zuweisungen kann die Slowakei auch zum Teil ihre Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmen finanzieren. Außerdem hat sie Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen mit direktem Bezug zum Besitzstand. Investitionsprojekte sind grundsätzlich von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen - vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank - zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten zu erleichtern. 6. Konditionalität Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der Instrumente PHARE, ISPA und SAPARD davon abhängig, dass die Slowakei ihren Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen. 7. Überwachung Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, ist es wichtig, dass die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands überprüft werden kann. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft und spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen. Der PHARE-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung - PHARE, ISPA und SAPARD - finanziert werden, untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert. (1) Es gilt die seit den Regelmäßigen Berichten 2000 übliche Gliederung.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.