Europäische Union
72/282/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 3. Juli 1972 gemäß Artikel 88 EGKSV, mit der festgestellt wird, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat, indem sie der Kommission einige Auskünfte betreffend die Anwendung von Beihilferegelungen zugunsten der Eisen- und Stahlindustrie nicht erteilte (Nur der italienische Text ist verbindlich)
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