Europäische Union

2005/538/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. April 2005 betreffend die Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32005B0538. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Europa zu erhöhen; 37. ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird; 38. fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken; 39. nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der „neu geschaffenen“ Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können; 40. nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird; 41. ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen; 42. ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, in geeigneter Form die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann; Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen 43. begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und gegebenenfalls eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen; 44. ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird; 45. fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem endgültigen Bericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme — vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll — vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen. (1)   ABl. C 41 vom 17.2.2005, S. 35. (2)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (3)   ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 16. (4)   ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. (5)   ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 1. (6)  Berechnung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1). (7)  Fünfter Tätigkeitsbericht von OLAF für das Jahr bis Juni 2004 (Fallstudie, S. 34). (8)  Gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen, Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel in der erweiterten Union — 2007—2013“ (KOM(2004) 0101, S. 38). (9)  Siehe Anhang im Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004) 0648, S. 108). (10)   ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.