Europäische Union

2011/77/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 7. Dezember 2010 über einen finanziellen Beistand der Union für Irland

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32011D0077. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

10 Mrd. EUR im System. Die Rekapitalisierung erfolgt in Form von Aktienanteilen (oder gleichwertigen Instrumenten für die „Educational Building Society“); h) Einführung von Rechtsvorschriften zur Reformierung des Mindestlohns, so dass die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert und Verzerrungen durch sektorenbezogene Mindestlöhne verhindert werden, sowie — im Einvernehmen mit der Kommission — Durchführung einer unabhängigen Überprüfung des Rahmens der eingetragenen Beschäftigungsvereinbarungen (Registered Employment Agreements) und der Beschäftigungsverordnungen (Employment Regulation Orders); i) eine Reform des Arbeitslosenunterstützungssystems mit dem Ziel der Erhöhung der Anreize für eine frühzeitige Beendigung der Arbeitslosigkeit. Maßnahmen zur Förderung des Wiedereintritts in die Erwerbstätigkeit werden ausgebaut, indem der Bedarf von Arbeitssuchenden besser ermittelt, Einstellungen erhöht und Sanktionen entwickelt werden, damit Empfänger von Arbeitslosenunterstützung Arbeitsplatzsuche betreiben oder Schulungen besuchen; untermauert wird dies durch eine wirkungsvollere Überwachung. Die Sanktionsmechanismen werden so gestaltet, dass sie zwar einen effektiven Einkommensverlust bewirken, aber keine überzogene Strafe darstellen; j) Veröffentlichung einer gründlichen Überprüfung des Privatschuldensystems und Aufnahme von Arbeiten für eine Reform der Rechtsvorschriften, die ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern schaffen; k) Abfassung eines Berichts mit einer unabhängigen Bewertung des Strom- und Gassektors im Hinblick auf den Bedarf an öffentlicher Finanzierung sowie eines gesteigerten Wettbewerbs. Die irischen Behörden konsultieren die Kommission zu den Ergebnissen dieser Bewertung, um geeignete Ziele aufzustellen; l) die Steigerung des Wettbewerbs auf offenen Märkten; die Gesetzgebung wird mit dem Ziel einer glaubwürdigeren Abschreckung reformiert, indem in Wettbewerbsfällen die Möglichkeit der Auferlegung von Geldstrafen und sonstiger Sanktionen geschaffen wird. Darüber hinaus müssen die Wettbewerbsbehörden die Sektoren benennen, die vom Wettbewerbsrecht nicht wirksam erfasst werden, und Verfahren darstellen, mit denen diesen Ausnahmen begegnet werden kann; m) die Steigerung des Wachstums im Einzelhandelssektor; die Regierung führt eine Studie durch, um zu untersuchen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Beseitigung der derzeitigen Anforderung an die maximale Größe der Einzelhandelsräumlichkeiten haben wird; Ziel der Beseitigung sind Wettbewerbssteigerungen und Preissenkungen für die Verbraucher. Die Umsetzung der sich aus der Studie ergebenden Strategie wird mit der Kommission erörtert. (8)   Irland trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2012 folgende Maßnahmen: a) Annahme eines Haushaltsplans für 2013 mit Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 3,1 Mrd. EUR mit dem Ziel einer Senkung des gesamtstaatlichen Defizits in dem in Artikel 3 Absatz 3 genannten Zeitrahmen. Insbesondere hat der Haushaltsplan Maßnahmen vorzusehen, die zu einer Erhöhung der Einnahmen um mindestens 1,1 Mrd. EUR (eine Übertragung aus 2012 eingerechnet) führen; dazu gehört Folgendes: eine Senkung der Einkommensteuerstufen und -vergünstigungen; eine Reduzierung der Steuererleichterungen für die private Altersvorsorge; eine Senkung der allgemeinen Steuerausgaben und die Einführung einer Immobiliensteuer. Der Haushaltsplan sieht für 2013 auch eine Verringerung der Ausgaben um mindestens 2 Mrd. EUR vor, einschließlich folgender Maßnahmen: Kürzung der Sozialausgaben; Verringerung der Beschäftigung im öffentlichen Dienst; Ruhegehaltsanpassungen im öffentlichen Dienst; Kürzungen sonstiger Programmausgaben und eine Senkung der Investitionsausgaben; b) Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags im Oireachtas zur Reform des Privatschuldensystems im Hinblick auf die Schaffung eines besseren Gleichgewichts zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern. (9)   Um eine reibungslose Umsetzung der Programmauflagen sicherzustellen und die Ungleichgewichte nachhaltig zu korrigieren, steht die Kommission dem Land bei der Haushalts-, Finanzmarkt- und Strukturreform weiterhin beratend und anleitend zur Seite. Im Rahmen des Beistandsprogramms für Irland überprüft sie regelmäßig zusammen mit dem IWF und in Verbindung mit der EZB die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der vereinbarten Maßnahmen und empfiehlt die notwendigen Korrekturen im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Arbeitsplatzschaffung, die Sicherung der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und die Verringerung negativer sozialer Auswirkungen, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Mitglieder der irischen Gesellschaft. Artikel 4 Für die Verwaltung des finanziellen Beistands der Union eröffnet Irland ein Sonderkonto bei der Irischen Zentralbank. Artikel 5 Dieser Beschluss ist an die Republik Irland gerichtet. Artikel 6 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 7. Dezember 2010. Im Namen des Rates Die Präsidentin J. SCHAUVLIEGE (1)   ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. (2)  Siehe http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/methodology/advice_member_states

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.