Europäische Union

Beschluss (GASP) 2018/1247 des Rates vom 18. September 2018 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)

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19.9.2018    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 235/7 BESCHLUSS (GASP) 2018/1247 DES RATES vom 18. September 2018 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 16. Juli 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/392/GASP (1) über die Errichtung einer GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger angenommen, um den Ausbau der Kapazitäten der nigrischen Sicherheitsakteure zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu unterstützen (EUCAP Sahel Niger). (2) Der Rat hat die Mission durch den Beschluss (GASP) 2016/1172 (2) bis zum 15. Juli 2018 verlängert und hat ihr bis zu diesem Datum durch den Beschluss (GASP) 2017/1253 (3) einen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zugewiesen. Darüber hinaus hat der Rat die Mission und ihren als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag mit dem Beschluss (GASP) 2018/997 bis zum 30. September 2018 verlängert (4). (3) Am 28. Juni 2018 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Thema Migration angenommen. (4) Nach der strategischen Überprüfung der Mission hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee empfohlen, dass das Mandat der EUCAP Sahel Niger geändert und um einen Zeitraum von zwei Jahren verlängert wird. (5) Die EUCAP Sahel Niger wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und das Erreichen der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte. (6) Der Beschluss 2012/392/GASP des Rates sollte entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2012/392/GASP wird wie folgt geändert: a) Die Artikel 1, 2 und 3 erhalten folgende Fassung: „Artikel 1 Mission Die Union richtet eine GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger ein, um den Ausbau der Kapazitäten der nigrischen Sicherheitsakteure zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu unterstützen (EUCAP Sahel Niger) und ihre Kapazitäten zur Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration und zur Eindämmung der damit verbundenen Kriminalität zu verbessern. Artikel 2 Ziele Im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union für Sicherheit und Entwicklung in Sahel ermöglicht die EUCAP Sahel Niger den nigrischen Behörden, die erforderlichen strategischen Rahmen zu entwickeln und vorhandene Strategien weiter praktisch umzusetzen. Die EUCAP Sahel Niger trägt auch dazu bei, dass die verschiedenen Sicherheitsakteure Nigers bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität einen integrierten, multidisziplinären, kohärenten und nachhaltigen, auf den Menschenrechten beruhenden Ansatz erarbeiten. Sie unterstützt zudem die zentralen und lokalen nigrischen Behörden und Sicherheitskräfte, Strategien, Techniken und Verfahren zur wirksamen Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration zu entwickeln. Artikel 3 Aufgaben (1)   Um die in Artikel 2 festgelegten Ziele zu erreichen, wird die EUCAP Sahel Niger a) die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren des Sicherheitsbereichs in Niger verbessern, die Entwicklung strategischer Rahmen unterstützen und die in diesem Bereich vorhandenen Strategien weiter praktisch umsetzen; b) die Kapazitäten der nigrischen Sicherheitskräfte bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität durch Beratung, Ausbildung und gegebenenfalls Anleitung stärken; c) zur Unterstützung der Ziele der Union im Bereich Migration den nigrischen Sicherheitskräften bei der Entwicklung von Verfahren und Techniken zur wirksamen Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration und zur Eindämmung der damit verbundenen Kriminalität durch strategische Beratung und Ausbildung, unter anderem betreffend die Grenzkontrolle, zur Seite stehen; d) die regionale und internationale Koordinierung bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und irregulärer Migration erleichtern. (2)   Die EUCAP Sahel Niger legt den Schwerpunkt auf die in Absatz 1 genannten Maßnahmen, die auch in Abstimmung mit den nigrischen Streitkräften zur Verbesserung der Kontrolle des Territoriums Nigers beitragen. (3)   Bei der Ausführung ihrer Aufgaben strebt die EUCAP Sahel Niger eine nachhaltige Entwicklung der nigrischen Fähigkeit zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität insbesondere durch Verbesserungen des nigrischen Personalressourcenmanagements, seines Logistikbereichs und seiner Schulungsmaßnahmen in diesem Bereich an. (4)   Die EUCAP Sahel Niger hat keine Exekutivbefugnisse.“ b) In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz hinzugefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Niger für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2020 beläuft sich auf 63 400 000 EUR.“ c) Artikel 16 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. September 2020.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 18. September 2018. Im Namen des Rates Der Präsident G. BLÜMEL (1)  Beschluss 2012/392/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 48). (2)  Beschluss (GASP) 2016/1172 des Rates vom 18. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 193 vom 19.7.2016, S. 106). (3)  Beschluss (GASP) 2017/1253 des Rates vom 11. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 179 vom 12.7.2017, S. 15). (4)  Beschluss (GASP) 2018/997 des Rates vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 178 vom 16.7.2018, S. 7).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.