Europäische Union

2007/102/EG: Beschluss der Kommission vom 12. Februar 2007 über die Annahme des Arbeitsplans 2007 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008), einschließlich des Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR )

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Hinblick auf die Entwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens (Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben c und d, Anhang Nummern 1.4, 1.5, 1.7) — Einrichtung eines Netzes von Juristen, die sich in den EU-Mitgliedstaaten mit Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Gesundheit beschäftigen („EU-Gesundheitsrecht“). Dieses Netz sollte Informationen darüber anbieten, wie Rechtsvorschriften zur Förderung der Gesundheit genutzt werden können, und es sollte Beiträge zu Politikformulierung und Folgenabschätzung liefern. Desgleichen könnte es auch als Plattform für Austausch und Übertragung von Wissen über Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Gesundheit dienen. 2.1.2.   Schnelle und koordinierte Reaktion auf Gesundheitsgefahren — Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a Die unter diesen Abschnitt fallenden Aktivitäten sollen zur Entwicklung einer Handlungskompetenz in puncto Abwehrbereitschaft und schnelle Reaktion bei Gefahren für die öffentliche Gesundheit und in Krisensituationen beitragen. Dies ist insbesondere von Bedeutung für die Zusammenarbeit im Rahmen des gemeinschaftlichen Netzwerks für übertragbare Krankheiten (18) und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit, und ist geeignet, die Maßnahmen des europäischen Forschungsrahmenprogramms zu ergänzen. Die Risikobewertung fällt unter das Mandat des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle, d. h. Überwachung von Krankheiten (ECDC) (19), das im Laufe des Jahres 2005 seine Arbeit aufnahm. Es sind Aktivitäten zur Förderung des Umgangs mit Risiken und Gefahren auf nationaler Ebene in Konsultation mit dem ECDC eingeleitet worden, um die EU-weite Kooperation zu verstärken und damit sicherzustellen, dass es nicht zu Doppelarbeit oder Überschneidungen kommt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefahr einer vorsätzlichen Freisetzung biologischer Stoffe werden gleichzeitig mit laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten durchgeführt. Diese Maßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefahr einer vorsätzlichen Freisetzung chemischer Stoffe werden gemäß den Schlussfolgerungen des Ministerrates (Gesundheit) vom 15. November 2001 und dem im Anschluss erarbeiteten „Kooperationsprogramm zur Bereitschaft und Reaktion auf Angriffe mit biologischen und chemischen Stoffen (Schutz vor Gesundheitsbedrohungen)“ durchgeführt (20). 2.1.2.1.   Fähigkeit zur Reaktion auf eine Grippepandemie und Bekämpfung besonderer Gesundheitsgefahren (Anhang Nummern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.8) Mit dieser Maßnahme sollen die Fähigkeiten und Strategien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer, der EWR-/EFTA-Länder und der Gemeinschaft insgesamt verstärkt werden, Gesundheitsgefahren bekämpfen zu können. Im Vordergrund stehen die Bedrohung durch eine Grippepandemie und deren Prävention/Bekämpfung, gemeinsame Kommunikationsstrategien bei Krisen und die Abwehrbereitschaft sowie hochwertige Instrumente und Informationen zur Gesundheit und im Hinblick auf die sozioökonomischen Folgen der Maßnahmen zur Bekämpfung von Pandemien und vergleichbarer Maßnahmen, in Abstimmung mit den Aktivitäten des Europäischen Rahmenforschungsprogramms (21). Sonstige Prioritäten: — Gefahren durch nicht übertragbare Krankheiten, beispielsweise in Zusammenhang mit Chemikalien und Umweltereignissen, die ein rasches Eingreifen erfordern; — Weiterentwicklung des Frühwarnsystems für chemische Stoffe und Verbesserung der Rückverfolgbarkeit bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Stoffen, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen; — Aspekte des Gesundheitsstatus von Migranten bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie grenzübergreifende Fragen, u. a. bei Vorsorgeuntersuchungen und der Ermittlung von Kontaktpersonen; — Unterstützung beim Umgang mit logistischen Prioritäten (z. B. Beschaffung, Lagerung, Verteilung von Arzneimitteln) und nicht ärztlichen Eingriffen (z. B. Maßnahmen zur Erweiterung der sozialen Distanz, Eingangs- und Ausgangskontrollen, Desinfizierungen usw.) in Notfallsituationen. 2.1.2.2.   Generische Abwehrbereitschaft und Reaktion (Anhang Nummern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4) Die Maßnahmen sollten dazu dienen, die Abwehrbereitschaft des Gesundheitssektors in Krisensituationen zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sektoren (z. B. Zivilschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsektor) zu fördern, um konsequent auf eine Krise reagieren zu können. Im Mittelpunkt sollten vor allem das Risiko- und Krisenmanagement sowie Aspekte der Risikokommunikation stehen. Von besonderem Interesse sind: — Maßnahmen zur Unterstützung einer konkreten Planung der generischen Abwehrbereitschaft; dazu zählen unter anderem die Vernetzung von Gesundheitseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser und Krisenzentren auf nationaler/regionaler Ebene) zur Vorbereitung auf ein Zusammentreffen großer Menschenmassen und zur Entwicklung der Fähigkeit, die Auswirkungen von Großunfällen abzufangen (z. B. Todesfälle und Migrationswellen, Anwesenheit von gefährdeten Gruppen, Vertriebenen und Flüchtlingen). Es sind auch Maßnahmen erforderlich, um die Fortführung der Arbeit in Notfallsituationen zu unterstützen (z. B. Erbringen von öffentlichen Gesundheitsversorgungsleistungen während eines Großereignisses); — Maßnahmen zur erweiterten Nutzung vorhandener oder neuer Instrumente, einschließlich von Rechtsinstrumenten, um die Rückverfolgbarkeit im internationalen Passagierverkehr zu unterstützen (z. B. Rückverfolgung von Flugpassagieren im Fall einer möglichen Kontaminierung durch pathogene Mikroorganismen) und die Ermittlung von Kontaktpersonen; — Maßnahmen zum Aufbau von Handlungsfähigkeit für die gemeinsame Durchsetzung des Rechts und der Maßnahmen der Gesundheitsbehörden; — Maßnahmen zum Aufbau von Handlungsfähigkeit und zur Unterstützung der Durchführungsmaßnahmen, die für die Einhaltung der von der Weltgesundheitsversammlung angenommenen Internationalen Gesundheitsvorschriften (22) erforderlich sind (z. B. Mechanismen zur Auslösung und Durchführung einer Rückverfolgungsmaßnahme im internationalen Reiseverkehr, falls erforderlich); — Einsatz innovativer IT-Tools zur Analyse von Gesundheitsgefahren, wie etwa geografische Informationssysteme (GIS), Raum/Zeit-Analysen, neuartige Frühwarn- und Prognoseprogramme, automatische Analyse und Austausch von Diagnosedaten; — Inangriffnahme von Problemen bei der Beförderung (z. B. Versendung von Proben) und Anwendung neuer Diagnoseverfahren (z. B. Ringtests bei neuen/neu auftretenden Erregern). 2.1.2.3.   Gesundheitssicherheit und Strategien zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Anhang Nummern 2.2, 2.4, 2.5, 2.9) Es fehlt nach wie vor an Informationen und Erkenntnissen über die Entwicklung, Bewertung und Überprüfung von Strategien und Plänen für den Umgang mit Gefahren in den verschiedenen Einrichtungen der medizinischen Versorgung, von den Praxen der Allgemeinmediziner über die Notaufnahmestellen vor Ort bis hin zu den hoch spezialisierten Fachkrankenhäusern, einschließlich Krankenhäusern mit Hochsicherheits-Isolierstationen. Die Verbesserung der Patientensicherheit und der Qualität der Gesundheitsversorgung kann in den Mitgliedstaaten durch Netzarbeit auf europäischer Ebene und die Einführung angemessener Strategien und Strukturen unterstützt werden, die eine Bewältigung von Krisenfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ermöglichen. Mit dieser Aktion sollen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abwehrbereitschaft (frühzeitige Impfung oder Anlegen von Vorräten), der Bekämpfung/Tilgung übertragbarer Krankheiten sowie der Patientensicherheit gefördert werden. Es sollen Maßnahmen unterstützt werden, welche die interdisziplinäre Kommunikation (etwa zwischen Allgemeinmedizinern, Apothekern, Tierärzten und einschlägigen nicht medizinischen Disziplinen) und die Zusammenarbeit über Plattformen und Netze fördern. Vorrang haben außerdem Maßnahmen zur Förderung — von Programmen zur Bekämpfung und Prävention von Kinderinfektionskrankheiten (einschließlich Maßnahmen zur Förderung des Austauschs vorbildlicher Verfahren für Impf- und Immunisierungsstrategien, etwa für durch Impfung vermeidbare Krankheiten gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG) (23); von Aktivitäten zur Kontrolle unerwünschter Wirkungen (von Impfstoffen, Chemikalien, Virostatika, Arzneimitteln und medizinischen Geräten) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA); — der Vernetzung und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verbesserung der Patientensicherheit und der Qualität der Gesundheitsversorgung, vor allem bei der Bekämpfung und Kontrolle von Krankenhaus-Infektionen und der Antibiotikaresistenz, einschließlich sonstiger Expositionen in Krankenhäusern oder Einrichtungen der medizinischen Versorgung (Exposition gegenüber chemischen Stoffen, Medikamente, Desinfektionsmittel, Innenraum-Luftqualität usw.); von Aktivitäten in Zusammenhang mit folgenden Aspekten: Austausch vorbildlicher Verfahren im Bereich der Patientensicherheit (Melde- und Lernsysteme, Ausbildung und Fortbildung), Entwicklung von Mechanismen und Instrumenten für eine verbesserte Aufklärung von Patienten, Bürgern und Angehörigen der Gesundheitsberufe über die Patientensicherheit, für die Entwicklung eines besseren Verständnisses der Interventionen zugunsten der Patientensicherheit und der wirtschaftlichen Folgen von unsicheren Handlungen und Behandlungsfehlern sowie für die Unterstützung nationaler Strategien und Programme. 2.1.2.4.   Sicherheit von Blut, Geweben und Zellen sowie Organen (Anhang Nummern 2.6, 2.7) Ziel ist die Förderung der Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit von Substanzen menschlichen Ursprungs (Organe, Gewebe, Zellen, Blut und Blutbestandteile) für therapeutische Zwecke bei der Beschaffung, Verarbeitung, Verteilung und Verwendung. Diese Aktivitäten sollen zur Anwendung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften beitragen. Priorität wird Aktivitäten in folgenden Bereichen eingeräumt: — Entwicklung von praxisorientierten Leitlinien für die Risikobewertung und Validierung bei der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von Substanzen menschlichen Ursprungs; — Durchführung einer ausführlichen Risikobewertung der verschiedenen Verfahren mit dem Ziel, für die einzelnen Prozesse und Substanzen spezifische Leitlinien zu erstellen. Zu berücksichtigen sind hierbei die Art und Weise der Verarbeitung sowie der Verwendung der Substanzen beim Empfänger; — Förderung freiwilliger und unentgeltlicher Spenden von Substanzen menschlichen Ursprungs. Die Maßnahmen sollten auf den Austausch von Informationen über übliche Verfahren zur Entschädigung von Spendern von Substanzen menschlichen Ursprungs in Krankenhäusern oder Beschaffungseinrichtungen abzielen. 2.1.3.   Gesundheitsfaktoren — Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c sowie Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b Die unter diesen Abschnitt fallenden Aktivitäten sollen — die Strategien und Aktionen der EU im Bereich Gesundheitsfaktoren unterfüttern; — Maßnahmen zur Konzipierung vorbildlicher Verfahren und zu deren Austausch unterstützen; — bereichsübergreifende und integrative Ansätze fördern, welche die verschiedenen Gesundheitsfaktoren betreffen und die Bemühungen der Länder optimieren. 2007 wird Projekten Priorität eingeräumt, die in Zusammenhang mit Maßnahmen und Strategien der EU in Bezug auf die Gesundheitsfaktoren stehen und diese unterstützen, vor allem in den Bereichen psychische Gesundheit, Ernährung und körperliche Betätigung, Tabakkonsum, Alkoholkonsum, Drogen sowie Umwelt und Gesundheit. Besonderes Gewicht wird auf Projekte gelegt, die sich mit vorbildlichen Verfahren zur Vermittlung von Lebenskompetenzen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, befassen und dabei die Risiko- und Schutzfaktoren anvisieren, die Einfluss auf Lebensführung und Verhaltensweisen haben. Die Projekte müssen außerdem weiter gefasste sozioökonomische Überlegungen berücksichtigen und zum Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitswesen beitragen. Für 2007 sind folgende Prioritäten vorgesehen: 2.1.3.1.   Unterstützung der wichtigsten Strategien der Gemeinschaft zur Suchtbekämpfung (Anhang Nummer 3.1) Aktionen zur Unterstützung von Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums Die Projektvorschläge sollten den Schwerpunkt auf folgende Aspekte legen: — Entwicklung innovativer Strategien und vorbildlicher Verfahren für Prävention und Entwöhnung, die auf Jugendliche und Erwerbstätige ausgerichtet sind; — Passivrauchen: Bewertung der Auswirkungen von einzelstaatlichen Maßnahmen gegen das Rauchen auf das Passivrauchen und den Tabakkonsum; — Kontrolle der Tabakwaren: Arbeiten über die Wirksamkeit, Durchsetzung und Entwicklung von Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur Tabakbekämpfung, insbesondere in Bezug auf Tabakinhaltsstoffe, Schadstoffbegrenzung und Information der Öffentlichkeit über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums auf EU-Ebene. Im Bereich Alkohol werden die Maßnahmen entsprechend der Mitteilung der Kommission über eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (24) an das strategische Gesamtkonzept zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols anknüpfen. Die Projektvorschläge sollten den Schwerpunkt auf folgende Aspekte legen: — Entwicklung einer standardisierten Methodik für Kosten-Nutzen-Analysen der Alkoholpolitik im Hinblick auf die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der derzeitigen Alkoholpolitik in der EU; — Entwicklung standardisierter Vergleichsstudien in folgenden Bereichen: Alkoholmissbrauch, Komatrinken (episodischer Alkoholexzess), Trunkenheit, Kontext des Alkoholkonsums, Alkoholabhängigkeit und statistisch nicht erfasster Verbrauch; — Bestandsaufnahme vorbildlicher Strategien am Arbeitsplatz zur Verringerung der wirtschaftlichen Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums (z. B. Reduzierung von alkoholbedingten Ausfallzeiten am Arbeitsplatz, des Alkoholkonsums während der Arbeit, des Arbeitens mit einem „Kater“ und von Arbeitslosigkeit); — Vernetzung, Bewertung und Zusammenstellung vorbildlicher Verfahren bei der Durchführung gut ausgestatteter Projekte zur Mobilisierung und Intervention auf kommunaler Ebene, in die verschiedene Sektoren und Partner eingebunden sind und die darauf abstellen, ein weniger risikoreiches Umfeld für den Alkoholkonsum zu schaffen; — Unterstützung der Entwicklung vorbildlicher Verfahren für die Werbung, Selbstregulierung und Überwachung. Maßnahmen zur Drogenbekämpfung Entsprechend der Drogenstrategie und des Drogenaktionsplans der EU sowie der Empfehlung des Rates zum Thema Drogen (25) sollten die Projektvorschläge folgenden Aspekten Priorität einräumen: — Entwicklung und Verbesserung von Präventionsprogrammen, die geschlechtsspezifischen Unterschieden Rechnung tragen und sich auf bestimmte Umfelder konzentrieren (z. B. am Arbeitsplatz); — Durchführung und Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Programmen zur Reduzierung der gesundheitsschädlichen Folgen des Drogenkonsums bei gefährdeten Gruppen zwecks Vermeidung der Übertragung von Infektionskrankheiten (Tuberkulose, Hepatitis, HIV/Aids usw.) bei Strafgefangenen, IV-Drogenkonsumenten (IDUs) und deren Sexualpartnern sowie der Mutter-Kind-Übertragung; — Entwicklung vorbildlicher Verfahren zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen, psychologischen und medizinischen Leistungen für Drogenkonsumenten, vor allem für Jugendliche; — Entwicklung und Verbesserung von Schulungsmaßnahmen für Fachkräfte, die Drogenkonsumenten vor Ort betreuen (z. B. Rettungsdienste). 2.1.3.2.   Integrative Ansätze für gesunde Lebensführung (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b; Anhang Nummer 3.1) Ernährung und Bewegung: Im Hinblick auf die Vorbereitung bzw. Unterstützung des Weißbuchs zum Thema Ernährung und körperliche Betätigung, das demnächst veröffentlicht wird, sowie des Berichts über die Beiträge zum Grünbuch, der am 11. September 2006 erschien, sollten die Projektvorschläge folgenden Aspekten Priorität einräumen: — vorbildliche Aufklärungsprogramme zum Thema Ernährung und körperliche Betätigung, u. a. in Schulen; — lenkende Unterstützung bei gemeinsamen Initiativen verschiedener Stakeholder zur Förderung gesunder Lebensweisen, die sich auf besonders gefährdete Gruppen, vor allem Kinder, konzentrieren; — Wirksamkeit von Maßnahmen, die Veränderungen im Verbraucherverhalten bei der Wahl von Lebensmitteln und in Bezug auf körperliche Betätigung herbeiführen können; — Bewertung (Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen — Kosten-Nutzen-Analysen) von Strategien und Maßnahmen; — konkrete Elemente oder Instrumente zur Unterstützung der Politikgestaltung im Bereich der Vermarktung von Lebensmitteln für Kinder; — Förderung der körperlichen Betätigung durch Schaffung eines gesundheitsfördernden Umfelds und Einbeziehung anderer Sektoren (z. B. Stadtplanung, Transportwesen, Architektur). HIV/Aids und Reproduktionsgesundheit: Entsprechend der Mitteilung der Kommission zur Bekämpfung von HIV/Aids (26) sollten die Projektvorschläge folgenden Aspekten Priorität einräumen: — HIV-Übertragung unter Männern, die gleichgeschlechtliche Sexualkontakte haben, in Europa: Einrichtung von Netzwerken in enger Zusammenarbeit mit dem ECDC und anderen relevanten europäischen Gremien zwecks Unterstützung einer Kommunikationsstrategie zur Prävention, die zielgerichtete, innovative Mechanismen nutzt; — Möglichkeiten für den Austausch und die Verbreitung nationaler und internationaler Erfahrungen im Bereich der Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die HIV/Aids-Gefahr und die Sexualgesundheit; — Ermittlung vorbildlicher Verfahren und Leitlinien für Beratungen und HIV-Tests auf freiwilliger Basis unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der einzelnen Risikogruppen (Jugendliche, Migranten, IV-Drogenkonsumenten usw.); — Ermittlung und Verbreitung vorbildlicher Verfahren in Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Prävention, Behandlung, Betreuung und Unterstützung), die auf Risikogruppen, insbesondere IV-Drogenkonsumenten, ausgerichtet sind; — innovative Strategien zur Propagierung von Safer Sex bei Jugendlichen und Hochrisikogruppen, Förderung des Zugangs zu gezielten Diensten sowie Intensivierung der Aufklärung über sexuell übertragbare Infektionen und Prävention. Psychische Gesundheit: Auf der Grundlage der Orientierungen der EU-Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit (27) sollten die Projektvorschläge folgenden Aspekten Priorität einräumen: — Entwicklung eines Mechanismus zur Ermittlung und Überprüfung vorbildlicher Verfahren, der die Erkenntnisse bereits durchgeführter Projekte integriert und Maßnahmen umfasst, die folgende Ziele verfolgen: Förderung von Maßnahmen zur objektiven Feststellung guter Praktiken zur Förderung der Psychohygiene, Prävention psychischer Störungen, Bekämpfung der Stigmatisierung, Förderung der Eingliederung von Menschen mit psychischen Problemen sowie der Achtung ihrer Menschenrechte; — Unterstützung von Betreuungs- und Vernetzungsarbeiten im Hinblick auf eine umfassende Berücksichtigung der Förderung der psychischen Gesundheit und der Prävention psychischer Störungen am Arbeitsplatz, Förderung einer positiven psychischen Verfassung und eines ausgeglichenen Verhältnisses von Beruf und Privatleben; — Nachweis der Kostenwirksamkeit von Investitionen zugunsten der Förderung der psychischen Gesundheit und der Prävention psychischer Störungen. 2.1.3.3.   Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die sich im weiteren Sinn mit Gesundheitsfaktoren befassen (Anhang Nummern 3.2 und 3.3) Im Rahmen der Arbeiten über die sozialen Gesundheitsfaktoren werden vornehmlich Maßnahmen in den Bereichen Politikentwicklung, innovative Ansätze und Bewertung gefördert. Der Schwerpunkt wird auf folgende Maßnahmen gelegt: — Austausch vorbildlicher Verfahren für die Bewusstseinsbildung, einschließlich Entwicklung von Plattformen/Netzen oder vergleichbaren multilateralen Stakeholder-Foren; — Dokumentation und Bewertung vorbildlicher Verfahren bei der Behandlung von Fragen betreffend den Zugang zur medizinischen Versorgung und die unterschiedlichen Ergebnisse der medizinischen Versorgung für bestimmte soziale Gruppen; — innovative Ansätze für die Behandlung von Fragen der Gesundheit von Migranten; — Austausch und Formulierung von Empfehlungen für vorbildliche Verfahren zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz unter besonderer Berücksichtigung älterer Arbeitnehmer und der Verlängerung des Arbeitslebens. Diese Maßnahmen wären in enger Abstimmung mit der Politik im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchzuführen. Umweltfaktoren: Entsprechend dem Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (28) liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die sich mit der Einrichtung von Netzen für die Ermittlung bewährter Verfahren, Leitlinien und Abhilfemaßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene in Bezug auf die Luftqualität in Innenräumen, einschließlich Kosten-Nutzen-Analysen, befassen. Im Mittelpunkt werden vor allem folgende Aspekte stehen: — Präventiv- und Abhilfemaßnahmen zur Verringerung der Radonexposition; — Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung der Be- und Entlüftung, insbesondere in Schulen; — Nutzung und Instandhaltung von Feuerungsanlagen; — Feuchtigkeit und aufsteigende Nässe in Gebäuden. 2.1.3.4.   Verhütung von Krankheiten und Verletzungen (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b) Projektvorschläge zur Verhütung von Krankheiten sollten sich auf die Erstellung von Leitlinien und Empfehlungen für vorbildliche Verfahren zur Behandlung der für die öffentliche Gesundheit wichtigsten Krankheiten wie Krebs, Diabetes und Atemwegserkrankungen konzentrieren und dabei auf vorhandenen Arbeiten aufbauen. Projekte zur Verhütung von Verletzungen sollten sich vorrangig auf folgende Themen beziehen:: — Ausarbeitung und Durchführung von Sicherheitsmanagementprogrammen für Risikosportarten in Zusammenarbeit mit europäischen Sportverbänden; — Ausarbeitung — in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (29) — von praxisorientierten Instrumenten zur Verhütung von Verletzungen bei jungen Arbeitnehmern; — Unterstützung von Durchführungsmaßnahmen im Hinblick auf die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne für die Sicherheit von Kindern unter besonderer Betonung wirksamer Interessenvertretung und intensiver Kommunikation; — Förderung von Informations- und Wissensaustausch durch Expertengremien, Anhörungen und Einführung einer nachhaltigen zentralen Erfassung der Informationen über vorbildliche Verfahren. 2.1.3.5.   Aufbau von Handlungskompetenz Vorrang erhalten folgende Themen: — Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen bei der Entwicklung der Inhalte gemeinsamer europäischer Ausbildungsprogramme und -module in Schlüsselbereichen der öffentlichen Gesundheit und der Erarbeitung gezielter Schulungsprogramme für Angehörige der Gesundheitsberufe und andere Berufsgruppen, die an Dienstleistungen für geistige Gesundheit beteiligt sind; — kurzfristige Unterstützung der Entwicklung der Handlungskompetenzen ausgewählter europäischer Netze, die für die öffentliche Gesundheit von großer Bedeutung sind und einen wesentlichen Mehrwert auf europäischer Ebene erbringen, um spezifische geografische oder Entwicklungslücken zu schließen. Ein besonderes Anliegen ist der Ausbau der Handlungskompetenzen von nichtstaatlichen Organisationen, die im Bereich HIV/Aids tätig sind, um die Aufnahme von HIV-Infizierten und Aidskranken in Programme zur Behandlung mit antiretroviralen Medikamenten und ihre Bereitschaft zum Verbleib in diesen Programmen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.