Europäische Union

81/460/EWG: Entscheidung der Kommission vom 10. Juni 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,GILFORD-Photoacoustic Spectrometer, model R-1500" , nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

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Wichtiger rechtlicher Hinweis | 31981D0460 81/460/EWG: Entscheidung der Kommission vom 10. Juni 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,GILFORD-Photoacoustic Spectrometer, model R-1500" , nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann Amtsblatt Nr. L 170 vom 27/06/1981 S. 0049 - 0049 Entscheidung der Kommission vom 10. Juni 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät "GILFORD-Photoacoustic Spectrometer, model R-1500", nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (81/460/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters [1], geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 [2], gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 [3], insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe : Deutschland hat mit Schreiben an die Kommission vom 27. November 1980 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "GILFORD-Photoacoustic Spectrometer, model R-1500", das zu Forschungszwecken zur Messung der spektralen Strahlungsabsorption atmosphärischer Aerosolpartikel verwendet werden soll, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 28. April 1981 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich bei dem Gerät um ein Spektrometer handelt. Aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale wie insbesondere des Meßbereichs des Spektrums sowie der Nachweisempfindlichkeit sowie seines Verwendungszwecks ist dieses Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Außerdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden jedoch in der Gemeinschaft zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, hergestellt. Dies gilt insbesondere für das Gerät "OAS 400" der Firma "EDT Research, 14 Trading Estate Road, GT. Western Trading Estate, Park Royal, London NW 107LK/United Kingdom" — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN : Artikel 1 Das Gerät "GILFORD-Photoacoustic Spectrometer, model R-1500", das Gegenstand des Antrags Deutschlands vom 27. November 1980 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 10. Juni 1981 Für die Kommission Karl-Heinz Narjes Mitglied der Kommission [1] ABI. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1. [2] ABI. Nr. L 134 vom 31. 5. 1979, S. 1. [3] ABI. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32. --------------------------------------------------

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.