Europäische Union

70/329/EGKS, EWG, Euratom: Beschluß über die Übertragung der Zeichnungsvollmacht

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Avis juridique important | 31970D0329 70/329/EGKS, EWG, Euratom: Beschluß über die Übertragung der Zeichnungsvollmacht Amtsblatt Nr. L 145 vom 03/07/1970 S. 0029 - 0029 BESCHLUSS über die Übertragung der Zeichnungsvollmacht (70/329/EGKS, EWG, Euratom) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, gestützt auf die Vorläufige Geschäftsordnung der Kommission vom 6. Juli 1967 (1) geändert durch den Beschluß vom 2. Juli 1970 (2), und in der Erwägung, daß es vorläufiger Maßnahmen für die Ausübung der seinerzeit von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf einzelne ihrer Mitglieder übertragenen Befugnisse bedarf - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Befugnisse, welche die Kommission durch Zeichnungsvollmachten und Ermächtigungen auf einzelne ihrer Mitglieder übertragen hat, werden vorläufig vom Präsidenten der Kommission ausgeuebt. Dieser kann sie auf Mitglieder der Kommission weiterübertragen. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf den Beschluß der Kommission vom 3. April 1968 über die Ermächtigung zum Erlaß bestimmter Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen (3), zuletzt geändert durch den Beschluß der Kommission vom 27. Mai 1970 (4), keine Anwendung. Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 2. Juli 1970 in Kraft. Brüssel, den 2. Juli 1970 Für die Kommission Der Präsident Franco M. MALFATTI (1)ABl. Nr. 147 vom 11.7.1967, S. 1. (2)Siehe S. 28 dieses Amtsblatts. (3)ABl. Nr. L 89 vom 10.4.1968, S. 13. (4)ABl. Nr. L 118 vom 1.6.1970, S. 25.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.