Europäische Union

93/591/EG: Beschluß des Rates vom 8. November 1993 über seine Bezeichnung im Anschluß an das Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union

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Avis juridique important | 31993D0591 93/591/EG: Beschluß des Rates vom 8. November 1993 über seine Bezeichnung im Anschluß an das Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union Amtsblatt Nr. L 281 vom 16/11/1993 S. 0018 - 0018 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0034 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0034 BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 1993 über seine Bezeichnung im Anschluß an das Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union (93/591) Der Rat wird nunmehr "Rat der Europäischen Union" genannt und als solcher insbesondere in den von ihm erlassenen Rechtsakten, einschließlich derjenigen im Rahmen der Titel V und VI des Vertrags über die Europäische Union, bezeichnet; desgleichen werden die politischen Erklärungen, die der Rat im Rahmen der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik annimmt, im Namen der "Europäischen Union" abgegeben. Geschehen zu Brüssel am 8. November 1993. Im Namen des Rates Der Präsident W. CLÄS

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.