Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/939 des Rates vom 13. Mai 2025 zur Ernennung von zwei von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/939 19.5.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/939 DES RATES vom 13. Mai 2025 zur Ernennung von zwei von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305, gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1), auf Vorschlag der österreichischen Regierung, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. (2) Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen. (3) Infolge des Ausscheidens von Frau Barbara EIBINGER-MIEDL und des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr Heinrich DORNER zur Ernennung vorgeschlagen worden war, sind die Sitze von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden. (4) Die österreichische Regierung hat die folgenden Vertreter regionaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehaben, als stellvertretende Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen: Herrn Robert HERGOVICH, Abgeordneter des Burgenländischen Landtags, und Herrn Karlheinz Manuel KORNHÄUSL, Landesrat der Steiermärkischen Landesregierung — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die folgenden Vertreter regionaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben, werden für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, zu stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen ernannt: — Herr Robert HERGOVICH, Abgeordneter des Burgenländischen Landtags, — Herr Karlheinz Manuel KORNHÄUSL, Landesrat der Steiermärkischen Landesregierung. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 13. Mai 2025. Im Namen des Rates Der Präsident A. DOMAŃSKI (1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj. (2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/939/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.