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77/135/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1976 zur Genehmigung des Erwerbs der Mehrheit der Geschäftsanteile an der Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianshütte mbH durch die Klöckner-Werke AG (Artikel 66 EGKSV) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31977D0135 77/135/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1976 zur Genehmigung des Erwerbs der Mehrheit der Geschäftsanteile an der Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianshütte mbH durch die Klöckner-Werke AG (Artikel 66 EGKSV) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 043 vom 15/02/1977 S. 0032 - 0036 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 1976 zur Genehmigung des Erwerbs der Mehrheit der Geschäftsanteile an der Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianshütte mbH durch die Klöckner-Werke AG (Artikel 66 EGKSV) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (77/135/EGKS) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - auf Grund des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere des Artikels 66, auf Grund der Entscheidung Nr. 24/54 der Hohen Behörde vom 6. Mai 1954 betreffend eine Verordnung über die Tatbestandsmerkmale der Kontrolle eines Unternehmens auf Grund des Artikels 66 Absatz 1 des Vertrages (1), auf Grund des Antrags der Klöckner-Werke AG vom 20. August 1976 auf Genehmigung des Erwerbs der Mehrheit der Geschäftsanteile an der Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianshütte mbH, nach Einholung der Äusserung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, in Erwägung folgender Gründe: I 1. Die Klöckner-Werke AG (KW), Duisburg, eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 347 Millionen DM, ist ein Stahl erzeugendes Unternehmen im Sinne von Artikel 80 des Vertrages. 2. KW hat die Möglichkeit, mehrere Unternehmen der Stahlerzeugung, des Stahlhandels und des Stahlverbrauchs allein oder gemeinsam mit anderen Anteilseignern zu kontrollieren, darunter vor allem: >PIC FILE= "T0010480"> (1)ABl. Nr. 9 vom 11.5.1954, S. 345. 3. Bei diesen Unternehmen kann davon ausgegangen werden, daß sie mit den Klöckner-Werken und untereinander im Sinne von Artikel 66 Absatz 1 des Vertrages zusammengeschlossen sind. 4. KW - über die Ferrocontor-Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (an der KW zu 50 % beteiligt ist, während sich die übrigen 50 % im Besitz der Hamburgischen Landesbank Girozentrale, Hamburg, befinden) - und die Korf Stahl AG, Baden-Baden (KSAG), kontrollieren gemeinsam als Gruppe die Hamburger Stahlwerke GmbH, Hamburg (HSW). KW besitzt indirekt 49 % von HSW, während sich die übrigen 51 % im Besitz von KSAG befinden. KW ist mit HSW zusammengeschlossen, die Walzdraht und Stabstahl herstellen und das Werk von KW in Hagen-Haspe mit Halbzeug versorgen. 5. Im Geschäftsjahr 1974-1975 betrug der Aussenumsatzerlös von KW 3 386 Millionen DM. Die Beschäftigtenzahl lag am 30. September 1975 bei 24 954. 6. Die Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianshütte mbH, Sulzbach-Rosenberg (Maxhütte), ist ein Stahl erzeugendes Unternehmen im Sinne von Artikel 80 des Vertrages. Ihr gesamtes Stammkapital in Höhe von 100 Millionen DM befindet sich im Besitz der - VG - Verwaltungsgesellschaft für industrielle Unternehmungen Friedrich Flick GmbH, Düsseldorf. 7. Maxhütte besitzt unter anderem das gesamte Stammkapital der folgenden Stahl vertreibenden Unternehmen: >PIC FILE= "T0010481"> 8. Maxhütte hat die Möglichkeit, diese Unternehmen zu kontrollieren. Demnach kann davon ausgegangen werden, daß alle diese Unternehmen im Sinne von Artikel 66 Absatz 1 des Vertrages mit Maxhütte und untereinander zusammengeschlossen sind. 9. Im Jahre 1975 betrug der Aussenumsatzerlös von Maxhütte 895,6 Millionen DM. Die Beschäftigtenzahl lag am 31. Dezember bei 7511. 10. Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die Kommission haben KW und VG eine Vereinbarung geschlossen, wonach KW in einer ersten Phase 51 % der im Besitz von VG befindlichen Geschäftsanteile an Maxhütte erwirbt und sich durch ein Optionsrecht bis 31. Dezember 1978 die Möglichkeit vorbehält, auch die restlichen Geschäftsanteile zu erwerben. Die Beteiligten gehen davon aus, daß KW gemäß dem deutschen Gesellschaftsrecht und der Satzung der Maxhütte nach Übertragung von 51 % der Anteile an diesem Unternehmen bei diesem Beherrschungsrechte ausüben wird. Der vorgenannte Erwerb bewirkt einen Zusammenschluß zwischen KW und Maxhütte und zwischen den mit ihnen zusammengeschlossenen Unternehmen. 11. Nach den Erklärungen der Beteiligten dient dieser Zusammenschluß vor allem der Sicherung der Halbzeugversorgung der Werke Georgsmarienhütte, Hagen-Haspe und Mannstädt von KW, insbesondere im Hinblick auf die vor einigen Jahren erfolgte Stillegung der metallurgischen Betriebe der Hütte Haspe und im Hinblick auf die Rohstahlkapazitäten von Maxhütte nach dem Um- und Ausbau des OBM-Stahlwerks in Sulzbach-Rosenberg sowie der Sicherung der Belieferung von Maxhütte mit Warmbreitband von KW, die bisher nur auf der Basis eines langfristigen, in neun Jahren ablaufenden Liefervertrags geschieht. Die Warmbreitbandlieferungen an Maxhütte betrugen im Jahre 1975 rund 280 000 Tonnen, d.h. wertmässig etwa 140 Millionen DM. KW führt auch Lohnwalzungen für Rechnung von Maxhütte durch. KW verfügt über einen Teil der Verzinkungsanlage von Maxhütte in Salzgitter. II 12. Für die Beurteilung der Stellung von KW und Maxhütte auf dem Stahlmarkt sind in erster Linie die Art und Menge der Produktion sowie die Produktions- und Marktanteile von Bedeutung. 13. Die Produktion von Roheisen, Rohstahl und Walzstahlfertigerzeugnissen von KW und Maxhütte im Jahre 1975 ergibt sich aus der folgenden Tabelle, in der auch angegeben wird, wie hoch im Jahre 1975 der gemeinsame Anteil von KW und Maxhütte an der Gesamtstahlproduktion der Bundesrepublik Deutschland - ihrem Hauptabsatzmarkt (bei Klöckner 55 % und bei Maxhütte 74 % des wertmässigen Umsatzes) - und der Gemeinschaft war und welchen Rang diese Unternehmen unter den Stahlerzeugern der Gemeinschaft einnehmen. >PIC FILE= "T0010482"> 14. Aus der vorstehenden Tabelle ist ersichtlich, daß KW insgesamt erheblich mehr Roheisen und Rohstahl produziert als Maxhütte. Das gleiche gilt für Walzstahlerzeugnisse. Warmbreitband wird ausschließlich von KW hergestellt, während Maxhütte von ausserhalb bezieht, insbesondere von KW. Bei Walzstahlfertigerzeugnissen weisen mehrere Produktionszweige mehr einen ergänzenden als einen konkurrierenden Charakter auf, da Walzdraht sowie Grob- und Mittelblech ausschließlich von KW erzeugt werden und Maxhütte auf diesen Märkten nicht anzutreffen ist, während es bei Röhrenrund- und -vierkantstahl und praktisch auch bei Trägern und Profilen sowie bei überzogenen Blechen und Elektroblechen (weiterverarbeitete Bleche) umgekehrt ist. Maxhütte ist indessen ein wichtiger Hersteller von Oberbaumaterial, Stabstahl und Feinblech, auch wenn ihr Produktionsvolumen bei diesen Erzeugnissen deutlich unter dem von KW liegt. 15. Die Tabelle zeigt ausserdem, daß der Anteil von KW und Maxhütte an der Gesamtproduktion irgendeiner der Hauptstahlerzeugnisgruppen nicht besonders groß sein wird. Bei Roheisen und Rohstahl wird ihr Produktionsanteil in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als 9 % und in der Gemeinschaft nicht mehr als 3 % betragen, womit sie den 13. Rang unter den Erzeugern der Gemeinschaft einnehmen. Wenngleich KW bei Warmbreitband mit einem Produktionsanteil von 14 % in der Bundesrepublik Deutschland und von 4,5 % in der Gemeinschaft eine relativ bedeutende Stellung einnimmt, so wird diese Stellung durch den geplanten Zusammenschluß nicht geändert, da Maxhütte nicht mit Warmbreitbandstrassen ausgerüstet ist. Bei Walzdraht, Grob- und Mittelblechen, Röhrenrund- und -vierkantenstahl und praktisch auch bei Trägern und Profilen sowie bei überzogenen Blechen und Elektroblechen werden die Produktion und die Marktstellung von KW/Maxhütte - mit einer gewissen Einschränkung für Träger und Profile - durch das beabsichtigte Vorgehen nicht geändert, da je nach Erzeugnis KW oder Maxhütte nicht für die Produktion ausgestattet und auf dem Markt nicht anzutreffen ist. Bei Trägern und Profilen erreicht die geringe Produktion von KW zusammen mit der Produktion von Maxhütte in Deutschland einen Produktionsanteil von 10,5 % und in der Gemeinschaft einen Produktionsanteil von 3 %, womit sie den zehnten Rang einnehmen. 16. Bei Oberbaumaterial, Stabstahl und Feinblech wird die Stellung von KW durch die Produktionsmöglichkeiten von Maxhütte gestärkt, doch wird ihr gemeinsamer Produktionsanteil bei diesen Erzeugnisgruppen in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als 26, 20 bzw. 15 % und in der Gemeinschaft nicht mehr als 10, 5 bzw. 4 % ausmachen, womit KW/Maxhütte bei den beiden erstgenannten Erzeugnisgruppen in der Gemeinschaft an fünfter Stelle und bei der dritten Erzeugnisgruppe an neunter Stelle stehen werden. Es ist angebracht, den Produktionsanteil der Beteiligten in der Gemeinschaft insgesamt und nicht nur ausschließlich ihren Anteil in der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen, da auf dem deutschen Walzstahlmarkt ein relativ hoher Anteil auf Einfuhren - im Jahre 1975 betrug er mehr als ein Viertel des Gesamtverbrauchs - entfällt, während der Marktanteil von KW/Maxhütte bei Oberbaumaterial wertmässig 26 %, bei Stabstahl 14 %, bei Betonrundstahl 12 % und bei Feinblech 14 % nicht übersteigt. Die Gemeinschaft ist demnach im vorliegenden Fall der relevante Markt. Bei allen diesen Erzeugnissen stehen KW/Maxhütte im Wettbewerb mit einer relativ grossen Zahl anderer Erzeuger der Gemeinschaft - bei Oberbaumaterial rund 15, bei Stabstahl fast 150 und bei Feinblech 25 -, von denen einige mächtige Gruppen mit viel grösserer Produktionsleistung bilden. Ein, weiterer Wettbewerb besteht durch Einfuhren von Stahlerzeugnissen aus Drittländern. Die deutschen Abnehmer verfügen somit über eine ausreichende Wahl unter den Anbietern. 17. KW/Maxhütte nehmen daher bei Massenstahlerzeugnissen keine besonders starke Marktstellung ein und können deshalb einen wirksamen Wettbewerb nicht verhindern. Das gleiche gilt für Edelstahlerzeugnisse, da KW nur bei Stabstahl eine relativ bedeutende Stellung innehat. Die Zusammenlegung mit der geringen Produktion von Maxhütte wird den Marktanteil von KW, der nicht mehr als 12 % der Produktion der Bundesrepublik Deutschland und nicht mehr als 4 % der Produktion der Gemeinschaft ausmacht, nicht nennenswert verändern. 18. Die Stellung von KW/Maxhütte dürfte sich in den nächsten Jahren nicht wesentlich ändern. Die von der Kommission im Jahre 1975 durchgeführte Erhebung über "Die Investitionen in den Kohle- und Stahlindustrien der Gemeinschaft" zeigt, daß der Anteil von KW/Maxhütte an den Stahlproduktionskapazitäten der Gemeinschaft nur sehr geringfügig zunehmen dürfte, ohne jedoch im Jahre 1979 3 % zu übersteigen. 19. Diese Feststellungen gelten sowohl für die Bundesrepublik Deutschland, die den Hauptabsatzmarkt von KW und Maxhütte bildet, als auch für die übrigen Teile des gemeinsamen Stahlmarktes. Von den Gesamtlieferungen von KW an den Markt, von denen 45 % für die Ausfuhr bestimmt sind, gehen nur 17,5 % in die übrigen Gemeinschaftsländer. Dieser Satz wird von keiner wichtigen Erzeugnisgruppe von KW überschritten. Die Stellung von KW auf dem Markt der Gemeinschaft wird durch den geplanten Zusammenschluß nicht nennenswert geändert, da nur 0,6 % der Gesamtlieferungen von Maxhütte für die übrigen Gemeinschaftsländer bestimmt sind. Auch wenn die Gesamtausfuhrkapazität von KW/Maxhütte durch den Zusammenschluß verstärkt werden sollte, so ist doch ausgeschlossen, daß sie eine Gefahr für die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs bildet. 20. Die Prüfung der Lage von KW/Maxhütte im Hinblick auf ihren Produktionsanteil und ihre Marktstellung zeigt, daß das beabsichtigte Vorgehen den beteiligten Unternehmen demnach nicht die Möglichkeit geben wird, auf einem bedeutenden Teil des Stahlmarktes die Preise zu bestimmen, die Produktion oder die Verteilung zu kontrollieren oder zu beschränken oder einen wirklichen Wettbewerb zu verhindern. III 21. Im Jahre 1975 betrug der interne Verbrauch von KW an eigenen Walzstahlfertigerzeugnissen rund ... (1), Tonnen, davon ... (1) Tonnen Edelstähle. Dies entspricht weniger als 5 % der Gesamtlieferungen von Fertigerzeugnissen durch KW. Der interne Verbrauch von Maxhütte an Fertigerzeugnissen ist gleich Null. Der beabsichtigte Zusammenschluß dürfte es den beteiligten Unternehmen nicht ermöglichen, ihren Gesamteigenverbrauch an Fertigerzeugnissen innerhalb der neuen Gruppe wesentlich zu erhöhen. 22. Maxhütte deckt derzeit einen Teil ihres Warmbreitbandbedarfs bei KW. Die Warmbreitbandlieferungen von KW an Maxhütte beliefen sich im Jahre 1975 auf rund 280 000 Tonnen, während die Lieferungen von KW an den Markt rund doppelt so hoch waren. Auch wenn KW in der Lage sein sollte, ihre Lieferungen nach dem geplanten Zusammenschluß zu erhöhen, wird dadurch die derzeitige Lage hinsichtlich der allgemeinen Versorgung nicht nennenswert geändert. 23. Die beteiligten Unternehmen rechnen damit, daß sie durch den Zusammenschluß in die Lage versetzt werden, ihren internen Verbrauch an Halbzeug für Profilerzeugnisse, das sie derzeit von ausserhalb beziehen, innerhalb der neuen Gruppe durch Lieferungen von Maxhütte an KW zu erhöhen. Der Austausch von Halbzeug aus Stahl zwischen gleichartigen und gleich grossen Gruppen ist in der Gemeinschaft üblich. Die Innenlieferungen von Halbzeug betrugen im Jahr 1975 bei KW 57 000 Tonnen bei 93 000 Tonnen Lieferungen an den Markt gegenüber 79 000 Tonnen bei Maxhütte. 24. Auch wenn der geplante Zusammenschluß die vertikale Integration verstärkt und den internen Verbrauch, der sich derzeit wertmässig nicht erfassen lässt, erhöhen kann, so wird er den beteiligten Unternehmen dadurch doch keine künstliche Vorzugsstellung verschaffen, die wesentliche Vorteile im Zugang zu den Versorgungsquellen und zu den Absatzmärkten mit sich bringen, oder ihnen auf andere Weise die Möglichkeit geben, den aus der Anwendung des Vertrages sich ergebenden Wettbewerbsregeln zu entgehen. 25. Demnach entspricht das beabsichtigte Vorgehen den Genehmigungsvoraussetzungen des Artikels 66 Absatz 2 und kann genehmigt werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Erwerb der Mehrheit der Geschäftsanteile an der Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianshütte mbH, Sulzbach-Rosenberg, durch die Klöckner-Werke AG, Duisburg, wird genehmigt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Klöckner-Werke AG, Duisburg, gerichtet. Brüssel, den 22. Dezember 1976 Für die Kommission R. VOÜL Mitglied der Kommission (1)Die nicht abgedruckten Einzelheiten fallen unter das Berufsgeheimnis.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.