Europäische Union

2007/644/EG,Euratom: Beschluss des Rates und der Kommission vom 18. September 2007 über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32007D0644. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

6.10.2007    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 261/25 BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 18. September 2007 über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (2007/644/EG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2 letzter Satz und Artikel 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 93, Artikel 94, Artikel 133 und Artikel 181a in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 und Absatz 3 Unterabsatz 1, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 101 Absatz 2, gestützt auf die Beitrittsakte für Bulgarien und Rumänien, insbesondere Artikel 6 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, mit Zustimmung des Rates nach Artikel 101 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Protokoll zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (1) wurde am 27. März 2007 gemäß dem Beschluss 2007/251/EG des Rates (2) unterzeichnet. (2) Bis zu seinem Inkrafttreten wurde das Protokoll ab dem Tag der Unterzeichnung vorläufig angewandt. (3) Das Protokoll sollte genehmigt werden — BESCHLIESSEN: Artikel 1 Das Protokoll zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Mitgliedstaaten genehmigt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 3 Absatz 2 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vor. Der Präsident der Kommission nimmt gleichzeitig die entsprechende Notifizierung im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft vor. Geschehen zu Brüssel am 18. September 2007. Im Namen des Rates Der Präsident R. PEREIRA Für die Kommission Der Präsident José Manuel BARROSO (1)   ABl. L 110 vom 27.4.2007, S. 29. (2)   ABl. L 110 vom 27.4.2007, S. 27.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.