Europäische Union

82/390/EWG: Entscheidung der Kommission vom 28. Mai 1982 zur Genehmigung des von der Italienischen Republik vorgelegten Plans für die Tilgung der afrikanischen Schweinepest und zur Neustrukturierung der Schweinehaltung in Sardinien (Nur der italienische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31982D0390. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 31982D0390 82/390/EWG: Entscheidung der Kommission vom 28. Mai 1982 zur Genehmigung des von der Italienischen Republik vorgelegten Plans für die Tilgung der afrikanischen Schweinepest und zur Neustrukturierung der Schweinehaltung in Sardinien (Nur der italienische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 169 vom 16/06/1982 S. 0032 - 0032 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Mai 1982 zur Genehmigung des von der Italienischen Republik vorgelegten Plans für die Tilgung der afrikanischen Schweinepest und zur Neustrukturierung der Schweinehaltung in Sardinien (Nur der italienische Text ist verbindlich) (82/390/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 80/1097/EWG des Rates vom 11. November 1980 über eine finanzielle Maßnahme der Gemeinschaft zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest auf Sardinien, (1), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: Mit Schreiben vom 16. März 1981 und vom 7. Juli 1981 in der Fassung der Ergänzungen vom 3. Dezember 1981, 12. Januar 1982 und 8. Februar 1982, hat Italien der Kommission einen Plan zur Tilgung der afrikanischen Schweinepest und zur Neustrukturierung der Schweinehaltung in Sardinien übermittelt. Nach entsprechender Prüfung und unter Berücksichtigung der Änderungen und Klarstellungen seitens der italienischen Delegation stimmt dieser Plan mit der Entscheidung 80/1097/EWG überein; somit sind die Bedingungen für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft erfuellt. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses. Der EASFL-Ausschuß und der Ständige Agrarstrukturausschuß sind gehört worden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der von Italien vorgelegte Plan zur Tilgung der afrikanischen Schweinepest und zur Neustrukturierung der Schweinehaltung in Sardinien wird genehmigt. Artikel 2 Italien setzt die zur Durchführung des in Artikel 1 genannten Plans erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor dem 1. Januar 1982 in Kraft. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet. Brüssel, den 28. Mai 1982 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 326 vom 1. 12. 1980, S. 8.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.