Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/2093 der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D2093. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/2093 2.8.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/2093 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4, gestützt auf die Mitteilung Irlands, dass es die Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147 (1) anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EU) 2024/1350 wurde am 14. Mai 2024 angenommen. Ihre Bestimmungen gelten ab dem 11. Juni 2024, mit Ausnahme von Artikel 9 Absatz 24, der ab dem 12. Juni 2026 gilt. (2) Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 hat Irland mitgeteilt, dass es die Verordnung (EU) 2024/1350 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht. (3) Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 sollte daher bestätigt werden. (4) Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1350 wird bestätigt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 31. Juli 2024 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula VON DER LEYEN (1)   ABl. L, 2024/1350, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1350/oj. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2093/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.