Europäische Union

Beschluss (GASP) 2021/257 des Rates vom 18. Februar 2021 zur Unterstützung des Aktionsplans von Oslo zur Umsetzung des Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

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Quellenkennung: 32021D0257. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ktionsplan auszuarbeiten, der von der internationalen Gemeinschaft im Jahr 2024 angenommen werden soll. Eine solche Konferenz würde mindestens ein Jahr vor der Fünften Überprüfungskonferenz stattfinden und würde die Teilnahme und Beiträgen des designierten Präsidenten der Überprüfungskonferenz erfordern. Mit Beiträgen des Ausschusses für Fragen der Opferhilfe hinsichtlich der Auswahl der begünstigten Länder/Regionen würde das Projekt seine Unterstützung für Vertragsstaaten mittels nationaler und/oder regionaler Dialoge der Interessenträger auf bis zu fünf Veranstaltungen in Nord- und Südamerika, in Europa, in Mittel- und Südostasien, in der Region Naher Osten und Nordafrika, am Horn von Afrika und in Subsahara-Regionen ausbauen. Ziel dieser Dialoge wäre es, Vertragsstaaten dabei zu unterstützen, ihre sektorübergreifenden Bemühungen zu verstärken, damit die Umsetzung der Minenopferhilfe mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Einklang steht. Ziel der Dialoge wäre es, die Einbeziehung und effektive Beteiligung der Minenopfer und ihrer Vertretungen an Diskussionen zur Mobilisierung und Sicherung von Ressourcen und zur Gewährleistung von Diensten aus einer rechtebasierten Perspektive zu stärken und sicherzustellen. Um diese Beziehungen weiter zu stärken und einen kohärenten Plan für den Auf- und Ausbau nationaler Kapazitäten aufrechtzuerhalten, würde im Rahmen des Projekts auch angestrebt werden, je nach Bedarf, aber mindestens drei Expertensitzungen zur Opferhilfe im Vorfeld der Tagungen der Vertragsstaaten abzuhalten. Aufbauend auf den Erfolgen der Vergangenheiten würden die auf Entwurfs-, Verwaltungs- und Umsetzungsebene durch einen inklusiven Prozess ermittelten unterschiedlichen Bedürfnisse und Perspektiven der Frauen, Mädchen, Jungen und Männern, die eine Minenexplosion überlebt haben, der durch Minen beeinträchtigen Gemeinschaften sowie der Behindertenrechtsgemeinschaften, einschließlich der Minenüberlebenden in ländlichen und abgelegenen Gebiete, auf diesen Veranstaltungen zur Kenntnis gebracht und dort berücksichtigt werden. Dies würde einen Mehrwert für die auf nationaler Ebene unternommenen Anstrengungen gewährleisten. Die Dialoge würden von der ISU und dem begünstigten Vertragsstaat organisiert und gemeinsam gefördert werden, wobei die regionale zwischenstaatliche Organisation gegebenenfalls den Dialog mit unterstützen würde. Im Geiste der Zusammenarbeit, der das Übereinkommen seit jeher prägt, würden die einschlägigen Einrichtungen der Union und der Mitgliedstaaten, der Ausschuss für Fragen der Opferhilfe, der Ausschuss zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Hilfe, Vertreter der Geber, VN-Agenturen einschließlich der WHO und des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, internationale und nationale Minenräumorganisationen, des IKRK sowie andere Interessenträger wie die Internationale Kampagne für das Verbot von Landminen und Humanity & Inclusion eingebunden werden. Sollte dies zu einem Sponsoring führen, würde eine solche Einbindung den Bedingungen unterliegen, die in dem Informationsbogen zu den Auswirkungen auf den Haushalt festzulegen sind. Von der ISU unterstützte Folgemaßnahmen können ergriffen werden, um Empfehlungen nachzukommen, die aus den Dialogen hervorgehen oder die in den Bemerkungen des betreffenden Ausschusses und/oder in einschlägigen Schlussfolgerungen der nationalen/regionalen Dialoge festgehalten sind. Dies würde auch das Sponsoring der betreffenden Fachleute für Opferhilfe und/oder Vertreter von Organisationen überlebender Minenopfer umfassen, damit sie an fachlichen Austauschbesuchen oder an formellen oder informellen Tagungen des Übereinkommens teilnehmen können. Gemäß der etablierten Praxis in Fällen, in denen begünstigte Staaten in Länder-„Koalitionen“ oder Partnerschaften mit der Union oder ihren Mitgliedstaaten eingebunden sind, würde die Unterstützungseinheit mit allen Parteien koordiniert zusammenarbeiten. 2.3.   Ergebnisse — Die Staatsvertreter erweitern ihr Wissen, wie am besten eine sektorübergreifende Reaktion zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Bereich der Opferhilfe gewährleistet und wie die Opferhilfe in ihre umfassenderen nationalen Politiken, Pläne und Rechtsrahmen eingebunden werden kann. — Die Staaten werden sich dessen bewusst, dass sichergestellt werden muss, dass eine einschlägige staatliche Stelle mit der Aufsicht über die Einbindung der Opferhilfe in einen umfassenderen Rahmen betraut wird, und dass ein Aktionsplan auf der Grundlage konkreter, messbarer, realistischer und termingebundener Ziele zur Unterstützung von Minenopfern ausgearbeitet werden muss. — Die Staaten gestalten ihren Opferhilfe-Ansatz noch inklusiver, insbesondere durch Einbeziehung oder stärkere Beteiligung von Organisationen, einschließlich jener, die sich mit Minenüberlebenden oder mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen befassen, an der nationalen Planung und im Rahmen der Delegationen, die die Projekttätigkeiten verfolgen. — Staatsvertreter erfahren, welche Herausforderungen und Mängel im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer OAP-Verpflichtungen bestehen, und beurteilen insbesondere, wie weit sie im Hinblick auf die OAP-Indikatoren vorangekommen sind. — Auf der Grundlage der Dialoge erwägen die Staatsvertreter die Überarbeitung, Aktualisierung oder Entwicklung nationaler Strategien im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen. — Organisationen für Minenüberlebende und für Rechte von Menschen mit Behinderungen bauen ihre Kapazitäten weiter aus und/oder sind befugt, die Projekttätigkeiten zu verfolgen. — Staatsvertreter bauen Kapazitäten auf, um die OAP-Berichterstattung gemäß dem Leitfaden für die Berichterstattung zu verbessern. — Staaten und Opfervertretungsorganisationen verstärken Partnerschaften mit einschlägigen humanitären, friedensfördernden, Entwicklungs- und Menschenrechtsgemeinschaften unter Berücksichtigung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. 2.4.   Begünstigte — Frauen, Männer, Jungen und Mädchen, die durch Antipersonenminen und sonstige explosive Kampfmittelrückstände verletzt worden sind und andere Minenopfer, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten; — einschlägige Experten, die sich mit für die Opferhilfe relevanten Problemstellungen befassen; — Fachleute für Rechte von Menschen mit Behinderungen, tätig in Staaten mit einer erheblichen Zahl an überlebenden Minenopfern. Projekt 3: Unterstützung der Universalisierungsbemühungen und der Förderung der Normen des Übereinkommens 3.1.   Ziel Nichtvertragsstaaten ziehen einen Beitritt stärker in Betracht, da die zuständigen Bediensteten eine befürwortende Haltung gegenüber dem Übereinkommen und/oder den internationalen Normen gegen Antipersonenminen entwickeln und bekunden. 3.2.   Beschreibung In der Erklärung von Oslo zu einer minenfreien Welt verpflichten sich die Staaten, die im Übereinkommen festgelegten Normen zu fördern und zu schützen und auf der Grundlage ihrer Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechtsnormen, keine Mühe im Hinblick auf die Universalisierung des Übereinkommens zu scheuen. Im OAP werden zwei Maßnahmen genannt, um die Zahl der Vertragsparteien des Übereinkommens zu erhöhen und die Normen des Übereinkommens zu stärken. In den OAP-Maßnahmen 11 und 12 werden die Vertragsstaaten aufgefordert, alle verfügbaren Möglichkeiten zu nutzen, um die Ratifizierung des Übereinkommens bzw. den Beitritt zu dem Übereinkommen durch Nichtvertragsstaaten zu fördern, auch indem diese ermutigt werden, sich an den Arbeiten zu dem Übereinkommen zu beteiligen; außerdem werden die Vertragsstaaten aufgefordert, die weltweite Einhaltung der Normen und Ziele des Übereinkommens zu weiterhin fördern. Zu diesem Zweck würden im Rahmen des Projekts, gegebenenfalls auf der Grundlage von Beiträgen des Präsidenten des Übereinkommens und der informellen Arbeitsgruppe „Universalisierung“, eine Vielzahl von Universalisierungsbemühungen durchgeführt werden. Dazu gehören Besuche auf hoher Ebene, Fachsitzungen und/oder Workshops, Sponsoring zuständiger Beamter aus den Zielländern, die an den Tagungen des Übereinkommens teilnehmen, sowie Treffen auf Botschafterebene am Hauptsitz der VN oder an einem ihrer regionalen Hauptquartiere. Mindestens fünf Aktivitäten würden mit Unterstützung der Übereinkommensgemeinschaft, einschließlich der Mitgliedstaaten der Union und der Unions-Delegationen in den Zielländern, durchgeführt werden. Gemäß der etablierten Praxis würde die Unterstützungseinheit in Fällen, in denen die Union oder ihre Mitgliedstaaten in Länderkoalitionen oder Partnerschaften in Zielstaaten eingebunden sind, mit allen Parteien koordiniert zusammenarbeiten. Nach Möglichkeit würden als Folgemaßnahme zu einem politischen Ansatz auf hoher Ebene technische Workshops veranstaltet werden, gestützt auf Expertenbeiträge seitens der Staaten, die bei den Universalisierungsbemühungen eine führende Rolle spielen, sowie seitens der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen, des IKRK, der VN-Länderteams und/oder einschlägiger Organisationen. Diese Workshops würden entweder auf nationaler, subregionaler oder regionaler Ebene mit den jeweils zuständigen Ministerien oder Einrichtungen der Zielstaaten durchgeführt werden. Das Projekt würde darauf ausgerichtet sein, die Teilnahme zuständiger Delegierter aus Zielstaaten an Tagungen des Übereinkommens zu sponsern. Dadurch würde sichergestellt, dass die Vertragsstaaten mit den Zielstaaten Folgemaßnahmen ergreifen können und dass die Tagungen des Übereinkommens weiterhin im Blickfeld der Zielstaaten bleiben. Die ISU würde ein derartiges Sponsoring so koordinieren, wie dies nach dem Finanzbogen zu den Auswirkungen auf den Haushalt gestattet ist. Darüber hinaus würde die ISU eine Fachsitzung „Folgemaßnahmen“ auf nationaler, subregionaler oder regionaler Ebene mit einem Nichtvertragsstaat ausrichten, der zuvor weder Gegenstand eines Unionsbeschlusses noch einer Gemeinsamen Aktion der Union war. 3.3.   Ergebnisse — Die Entscheidungsträger in Nichtvertragsstaaten erweitern ihr Wissen über das Übereinkommen und seine Normen und/oder die verfügbare Unterstützung für den Beitritt dazu. — Die einschlägigen staatlichen Bediensteten vertiefen ihr Verständnis der im Rahmen des Übereinkommens geleisteten Arbeit. — Nichtvertragsstaaten bringen öffentlich ihre Annäherung an das Übereinkommen und seine Normen oder ihre Verbundenheit damit zum Ausdruck (z. B. Teilnahme an einer förmlichen oder informellen Tagung des Übereinkommens). — Als Ergebnis der Missionen werden die nationalen Akteure im Bereich Minenräumung und/oder Universalisierung darin bestärkt, sich für die Universalisierung einzusetzen. — Die Rolle der Union im Hinblick auf die Förderung des Übereinkommens und seiner Normen wird bei der Gemeinschaft des Übereinkommens, den Unionsbediensteten und den Nichtvertragsstaaten hervorgehoben. — Mindestens ein Nichtvertrags-Zielstaat legt einen freiwilligen Bericht nach Artikel 7 vor. 3.4.   Begünstigte — Staaten, die das Übereinkommen noch nicht ratifiziert, genehmigt oder angenommen haben oder ihm noch nicht beigetreten sind; — Vertragsstaaten sowie internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die an den Anstrengungen zur Universalisierung des Übereinkommens beteiligt sind; — Frauen, Mädchen, Jungen und Männer in Staaten, in denen ein Landminenverbot verhängt wird. Projekt 4: Unterstützung für Alternativen zur Verwendung scharfer Antipersonenminen für Ausbildungszwecke (Artikel 3 des Übereinkommens) und Verstärkte der Zusammenarbeit und Hilfe (Artikel 6 des Übereinkommens) 4.1.   Ziel Staaten, die Antipersonenminen für erlaubte Zwecke zurückbehalten, befolgen OAP-Maßnahme 16 durch — unter anderem — verstärkte Berichterstattung und OAP-Maßnahme 17 durch Prüfung von Alternativen für scharfe Antipersonenminen. 4.2.   Beschreibung Derzeit werden von 66 Vertragsstaaten über 150 000 Antipersonenminen für erlaubte Zwecke gemäß Artikel 3 des Übereinkommens zurückbehalten. Während aus den von den Vertragsstaaten übermittelten Informationen hervorgeht, dass diese Zahl abnimmt, haben einige wenige Vertragsstaaten seit vielen Jahren keine jährlichen Transparenzangaben zu den von ihnen zurückbehaltenen Antipersonenminen gemacht. Um die Vertragsstaaten zu unterstützen, die den Maßnahmen 16 und 17 des OAP nachkommen möchten, würde das vorgeschlagene Projekt — mit Unterstützung des Vorsitzes des Übereinkommens — ein nationales oder regionales Seminar mit mindestens zwei Staaten unterstützen, die um eine solche Hilfe ersuchen. Vertragsstaaten, einschließlich Mitgliedstaaten, und einschlägige Organisationen können ihre Erfahrungen und Erkenntnisse einbringen und Fahrpläne für die Ersetzung von scharfen Antipersonenminen für Ausbildungszwecke bereitstellen. Gemäß der etablierten Praxis würde die Unterstützungseinheit in Fällen, in denen die Union oder ihre Mitgliedstaaten in Länder-„Koalitionen“ oder Partnerschaften mit begünstigten Staaten eingebunden sind, mit allen Parteien koordiniert zusammenarbeiten. Das Projekt würde auch einen technischen Workshop zu Alternativen für die Verwendung scharfer Antipersonenminen unterstützen. Sofern relevant und/oder möglich würden Mitgliedstaaten der Union und andere Vertragsstaaten eingeladen werden, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse zu Alternativen für Ausbildungs- und Forschungszwecke und/oder zur Zerstörung zurückbehaltener Antipersonenminen weiterzugeben, um die Zusammenarbeit und Hilfe innerhalb der Gemeinschaft des Übereinkommens weiter auszubauen. Für diesen Zweck würde das Projekt den Ausschuss für kooperative Erfüllung und den Ausschuss für die Verbesserung von Zusammenarbeit und Hilfe einbeziehen. 4.3.   Ergebnisse — Mehr Berichterstattung der Vertragsstaaten zu Artikel 3 des Übereinkommens in jährlichen Transparenzberichten. — Vertragsstaaten, die dazu in der Lage sind, bieten Vertragsstaaten, die den Verpflichtungen nach Artikel 3 und den OAP-Maßnahmen 16 und 17 Folge leisten wollen, Zusammenarbeit und Hilfe. — Vertragsstaaten, die viele Antipersonenminen zurückbehalten, erwerben neue Kenntnisse, und mindestens ein Vertragsstaat macht Fortschritte in Richtung der Verwendung von Alternativen für Ausbildungszwecke. 4.4.   Begünstigte — Vertragsstaaten mit Verpflichtungen nach Artikel 3; — Vertragsstaaten mit Verantwortung für Ausbildungsprogramme im Bereich der Minenräumung; — Frauen, Mädchen, Jungen und Männer in Vertragsstaaten, in denen zurückbehaltene Antipersonenminen vernichtet werden. Projekt 5: Herausstellung des Engagements der Union und ihrer Mitgliedstaaten und Gewährleistung deren Sichtbarkeit 5.1.   Ziel Die Übereinkommensgemeinschaft und die begünstigten Staaten lernen den Beitrag der Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Übereinkommens besser kennen, und zugleich erhalten die Bediensteten der Union und der Mitgliedstaaten Kenntnis von diesem Beschluss und davon, wie er mit ihrer Arbeit verknüpft sein kann. 5.2.   Beschreibung Wie bei den vorherigen Beschlüssen des Rates und der Gemeinsamen Aktion würde die ISU die Rolle der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Gemeinschaft des Übereinkommens und in den begünstigten Staaten und Zielstaaten herausstellen. Hierzu und gemäß dem Kommunikations- und Sichtbarkeitsplan würde die ISU während der gesamten Durchführungsphase des Projekts regelmäßige Briefings — insbesondere während der Tagungen des Übereinkommens — abhalten sowie eine Schlussveranstaltung abhalten. Die ISU würde Medienkampagnen und Veröffentlichungen zur Bekanntmachung der Errungenschaften des Übereinkommens vornehmen. Die ISU würde dafür sorgen, dass die Rolle der Union in dieser Kampagne herausgestellt wird. Wie bisher üblich würde die ISU monatlich ausführliche Berichte an die Union und vierteljährliche Berichte über die Durchführung des Projekts an die Union und ihre Mitgliedstaaten übermitteln. 5.3.   Ergebnisse — Bedienstete der Union und ihrer Mitgliedstaaten hätten Kenntnis von diesem Beschluss und davon, wie er mit ihrer Arbeit verknüpft sein kann. — Das Engagement der Union und der Mitgliedstaaten für das Übereinkommen und generell für Antiminenprogramme würde gegenüber den Vertragsstaaten und einer weltweiten Öffentlichkeit, der die menschliche Sicherheit ein Anliegen ist, in den Blickpunkt gestellt werden. — Die internationale Gemeinschaft würde noch stärker für die Ziele des Übereinkommens sensibilisiert werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.