Europäische Union

Beschluss (GASP) 2021/1866 des Rates vom 22. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

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25.10.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 377/33 BESCHLUSS (GASP) 2021/1866 DES RATES vom 22. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP (1), auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP angenommen. (2) Am 29. Juni 2021 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2582 (2021) verabschiedet, mit der die Kriterien für die Benennung von Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß den Nummern 9 und 11 der Resolution 1807 (2008) unterliegen, geändert werden. (3) Weitere Maßnahmen der Union sind erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können. (4) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i des Beschlusses 2010/788/GASP erhält folgende Fassung: „i) die Planung, Steuerung oder Förderung von oder Beteiligung an Angriffen auf die Friedenssicherungskräfte der MONUSCO oder das Personal der Vereinten Nationen, einschließlich der Mitglieder der Expertengruppe, oder auf das medizinische und das humanitäre Personal;“. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 22. Oktober 2021. Im Namen des Rates Der Präsident G. DOVŽAN (1)   ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.