Europäische Union

Beschluss (GASP) 2020/1700 des Rates vom 12. November 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

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Quellenkennung: 32020D1700. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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13.11.2020    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 381/24 BESCHLUSS (GASP) 2020/1700 DES RATES vom 12. November 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela angenommen. (2) Da die politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Venezuela und die Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, andauern, hat der Rat am 11. November 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1893 (2) angenommen, mit dem die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2020 verlängert wurden. (3) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) hat am 21. Dezember 2019 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, der zufolge die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Venezuelas und der nicht anerkannten Verfassungsgebenden Versammlung, weiteren vier Mitgliedern der Nationalversammlung die in der Verfassung verankerte parlamentarische Immunität zu entziehen, ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verfassungsbestimmungen, die Rechtsstaatlichkeit und den demokratischen Grundsatz der Gewaltenteilung ist. Laut dieser Erklärung wird die Union die Lage weiterhin beobachten und ist bereit, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten einzusetzen, einschließlich gezielter Maßnahmen, die der venezolanischen Bevölkerung nicht abträglich sind. (4) Der Hohe Vertreter hat am 9. Januar 2020 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, der zufolge die jüngsten Handlungen gegen das einzige demokratisch gewählte Organ in Venezuela, die Nationalversammlung, und zahlreiche ihrer Mitglieder, darunter der Präsident der Nationalversammlung, zu einer weiteren Eskalation in der Venezuela-Krise geführt haben und dass die Versuche, ein rechtmäßiges Verfahren zur Wahl des Präsidiums der Nationalversammlung am 5. Januar 2020 gewaltsam zu verhindern, und die Anwendung von Gewalt gegen den Präsidenten der Nationalversammlung und mehrere Abgeordnete, um sie am Betreten des Gebäudes zu hindern, völlig inakzeptabel waren. In dieser Erklärung heißt es weiter, dass die Abstimmung, die zur sogenannten „Wahl“ von Luis Parra geführt hat, nicht legitim ist, da weder die rechtlichen Verfahren noch die demokratischen Verfassungsgrundsätze beachtet wurden, und dass die Mitglieder der Nationalversammlung in der Lage sein müssen, ihr parlamentarisches Mandat, das sie vom venezolanischen Volk erhalten haben, ohne Einschüchterung oder Repressalien auszuüben. Angesichts dieser schwerwiegenden Handlungen und Entscheidungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte untergraben, wurde in dieser Erklärung außerdem hervorgehoben, dass die Union entschlossen ist, mit der Vorbereitung gezielter Maßnahmen gegen jene Personen zu beginnen, die an der Verletzung dieser Grundsätze und Rechte beteiligt sind. (5) Der Hohe Vertreter hat am 4. Juni 2020 eine Erklärung im Namen der Union zu den jüngsten Entwicklungen in Venezuela abgegeben, unter anderem zu der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Venezuelas vom 26. Mai 2020, mit der Luis Parra als Präsident der Nationalversammlung bestätigt wurde. Dieser Erklärung zufolge ist die Union der Auffassung, dass die Abstimmung, die zur sogenannten „Wahl“ von Luis Parra geführt hat, nicht legitim war, da weder die rechtlichen Verfahren noch die demokratischen Verfassungsgrundsätze beachtet wurden. Ferner heißt es darin, dass die jüngsten Entwicklungen die seit Langem andauernde institutionelle und politische Krise in Venezuela weiter verschärft und den demokratischen und verfassungsmäßigen Freiraum in dem Land eingeschränkt haben. In dieser Erklärung wird der Standpunkt der Union bekräftigt, dass die Krise in Venezuela nur durch einen echten, alle Seiten einbeziehenden politischen Prozess nachhaltig gelöst werden kann, und es wird hervorgehoben, dass die Union jede Art von Gewalt, einschließlich jeglicher Invasion militärischer oder sonstiger bewaffneter Kräfte in das Land, ablehnt. In diesem Zusammenhang hat die Union festgestellt, dass die jüngste Vereinbarung zwischen den nationalen Akteuren über die humanitäre Hilfe ein positiver Schritt ist, und betont, dass alle Seiten gemeinsam konstruktiv darauf hinarbeiten müssen, das unsägliche Leid des venezolanischen Volkes, das durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wird, zu lindern. (6) Der Hohe Vertreter hat am 16. Juni 2020 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der betont wurde, dass freie und faire Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, bei denen die internationalen Standards eingehalten werden, der Schlüssel zur Überwindung der Krise in Venezuela sind und dass ein unabhängiger und ausgewogener Wahlrat (CNE) sowie gleiche Bedingungen, die die Teilnahme politischer Parteien und Kandidaten ermöglichen, ein Eckpfeiler eines glaubwürdigen Wahlprozesses sind. Außerdem fordert die EU die Regierung und die Opposition auf, konstruktive und alle Seiten einbeziehende Verhandlungen über die Konstituierung des CNE und die Aufhebung der Verbote für Oppositionsparteien aufzunehmen. (7) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Venezuela hat der Rat am 29. Juni 2020 den Beschluss (GASP) 2020/898 (3) angenommen, mit dem elf Personen restriktiven Maßnahmen unterworfen wurden. (8) In diesem Zusammenhang hat der Rat gemäß Artikel 13 des Beschlusses (GASP) 2017/2074 die geltenden restriktiven Maßnahmen überprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2021 verlängert werden sollten. Diese Maßnahmen ziehen die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft und können bei Fortschritten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Venezuela zurückgenommen werden. (9) Die einzelnen Benennungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 wurden überprüft; die Begründung für vierzehn Personen sollte aktualisiert und die Familiennamen aller aufgeführten Personen sollten in Großbuchstaben geschrieben werden. (10) Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 14. November 2021.“ 2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 12. November 2020. Im Namen des Rates Der Präsident M. ROTH (1)  Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 60). (2)  Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates vom 11. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 42). (3)  Beschluss (GASP) 2020/898 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 205 I vom 29.6.2020, S. 6). ANHANG Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 erhält folgende Fassung: „ANHANG I Liste der in Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen   Name Angaben zur Person Begründung Datum der Aufnahme in die Liste 1. Néstor Luis REVEROL TORRES Geburtsdatum: 28. Oktober 1964 Geschlecht: männlich Seit 2016 Minister für Inneres, Justiz und Frieden. Im April 2019 auch zum Vizepräsidenten der Dienststellen für öffentliche Arbeiten und Dienstleistungen und zum Exekutivsekretär des Generalstabs für das Elektrizitätswesen ernannt. Ehemaliger Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde, wurde im August 2020 zum ranghöchsten General (General en chef) der bolivarischen Nationalgarde ernannt. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich der Folterung (politischer) Gefangener und für die Unterdrückung der demokratischen Opposition in Venezuela, einschließlich des Verbots und der Niederschlagung politischer Demonstrationen durch von ihm befehligte Sicherheitskräfte. 22.1.2018 2. Gustavo Enrique GONZÁLEZ LÓPEZ Geburtsdatum: 2. November 1960 Geschlecht: männlich Am 30. April 2019 erneut zum Leiter des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) ernannt. Ehemals Sicherheits- und Geheimdienstberater für das Büro des Präsidenten vom 8. Januar 2019 bis zum 30. April 2019 und Leiter des SEBIN bis Oktober 2018. Als Leiter des SEBIN verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen (einschließlich willkürlicher Verhaftung, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter) sowie für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela. 22.1.2018 3. Tibisay LUCENA RAMÍREZ Geburtsdatum: 26. April 1959 Geschlecht: weiblich Präsidentin des nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral oder CNE) von April 2006 bis Juni 2020. Durch ihre Handlungen und Maßnahmen hat sie die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, auch indem sie nicht dafür Sorge trug, dass der CNE im Einklang mit der venezolanischen Verfassung ein unparteiliches und unabhängiges Organ bleibt, wodurch sie der Einsetzung der verfassungsgebenden Versammlung und der Wiederwahl von Nicolás Maduro im Mai 2018 durch Präsidentschaftswahlen, die weder frei noch fair waren, Vorschub geleistet hat. 22.1.2018 4. Antonio José BENAVIDES TORRES Geburtsdatum: 13. Juni 1961 Geschlecht: männlich Regierungschef des Hauptstadtdistrikts (Distrito Capital) bis Januar 2018. Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis zum 21. Juni 2017. Beteiligt an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und demokratischen Opposition in Venezuela und verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die die bolivarische Nationalgarde unter seiner Führung begangen hat. Durch seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde hat er die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, auch weil die bolivarische Nationalgarde beim Vorgehen der Polizei gegen zivile Demonstrationen federführend war und er öffentlich dafür eingetreten ist, dass Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden sollten. 22.1.2018 5. Maikel José MORENO PÉREZ Geburtsdatum: 12. Dezember 1965 Geschlecht: männlich Präsident und ehemaliger Vizepräsident des obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia) von Venezuela. In diesen Funktionen hat er die Handlungen und Maßnahmen der Regierung, mit denen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden, unterstützt und ihnen Vorschub geleistet; er ist zudem für Handlungen und Äußerungen verantwortlich, die einen Angriff auf die Autorität der Nationalversammlung darstellen, darunter die Ernennung des Nationalen Wahlrats (CNE) im Juni 2020 sowie die Aussetzung und Ersetzung der Führungsgremien von drei Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020. 22.1.2018 6. Tarek William SAAB HALABI Geburtsdatum: 10. September 1963 Geburtsort: El Tigre, Bundesstaat Anzoátegui,Venezuela Geschlecht: männlich Von der verfassungsgebenden Versammlung ernannter Generalstaatsanwalt Venezuelas. In dieser Funktion und in seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, indem er Maßnahmen gegen Gegner der Regierung Venezuelas und den Entzug der Befugnisse der Nationalversammlung öffentlich befürwortet hat. 22.1.2018 7. Diosdado CABELLO RONDÓN Geburtsdatum: 15. April 1963 Geschlecht: männlich Präsident der verfassungsgebenden Versammlung und erster Vizepräsident der Vereinigten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV). Beteiligt an der Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela, auch indem er die Medien nutzt, um die politische Opposition, andere Medien und die Zivilgesellschaft öffentlich anzugreifen und zu bedrohen. 22.1.2018 8. Tareck Zaidan EL-AISSAMI MADDAH Geburtsdatum: 12. November 1974 Geschlecht: männlich Vizepräsident für Wirtschaft und Minister der Volksmacht für Erdöl sowie für Inländische Industrie und Produktion. Als ehemaliger Vizepräsident von Venezuela beaufsichtigt El-Aissami die Leitung des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) und ist für die von dieser Organisation verübten schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen, politisch motivierter Ermittlungen, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter. Zudem ist er verantwortlich für die Unterstützung und Durchführung von politischen Maßnahmen und Tätigkeiten, die die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit untergraben, einschließlich des Verbots öffentlicher Demonstrationen, sowie für die Leitung des ‚Anti-Putsch-Kommandos‘ von Präsident Maduro, das die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verfolgt. 25.6.2018 9. Sergio José RIVERO MARCANO Geburtsdatum: 8. November 1964 Geschlecht: männlich Generalinspekteur der bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB), Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis 16. Januar 2018. Er ist an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela beteiligt und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die die bolivarische Nationalgarde unter seinem Kommando verübt hat, einschließlich des übermäßigen Gewalteinsatzes und der willkürlichen Festnahme und Misshandlung von Angehörigen der Zivilgesellschaft und der Opposition. Seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde — u. a. im Zusammenhang mit dem Angriff der bolivarischen Nationalgarde auf Mitglieder der demokratisch gewählten Nationalversammlung und der Einschüchterung von Journalisten, die über die manipulierten Wahlen zur unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung berichtet haben — haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. 25.6.2018 10. Jesús Rafael SUÁREZ CHOURIO Geburtsdatum: 19. Juli 1962 Geschlecht: männlich Oberster Befehlshaber der bolivarischen nationalen Armee. Ehemaliger Generalstabschef des Oberbefehlshabers, ehemaliger Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee und ehemaliger Befehlshaber der venezolanischen Region für integrale Verteidigung Zentrum (REDI Central). Er ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die von Kräften unter seinem Kommando während seiner Amtszeit als Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee verübt wurden, einschließlich der übermäßigen Gewaltanwendung und der Misshandlung von Inhaftierten. Er hat die demokratische Opposition verfolgt und den Einsatz von Militärgerichten für Anklagen gegen zivile Demonstranten unterstützt. 25.6.2018 11. Iván HERNÁNDEZ DALA Geburtsdatum: 18. Mai 1966 Geschlecht: männlich Seit Januar 2014 Leiter der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (DGCIM) und seit September 2015 Leiter der Präsidentengarde. Als Leiter der DGCIM ist Iván Hernández Dala verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch Angehörige der DGCIM unter seinem Kommando, einschließlich der übermäßigen Gewaltanwendung und der Misshandlung von Inhaftierten. 25.6.2018 12. Delcy Eloina RODRÍGUEZ GÓMEZ Geburtsdatum: 18. Mai 1969 Geschlecht: weiblich Vizepräsidentin von Venezuela, ehemalige Präsidentin der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und ehemals Mitglied der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Nationale Verfassungsgebende Versammlung. Ihre Handlungen im Rahmen der Präsidialkommission und dann als Präsidentin der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, u. a. durch die Anmaßung der Befugnisse der Nationalversammlung und deren Einsatz zur Verfolgung der Opposition und zur Verhinderung ihrer Teilnahme am politischen Prozess. 25.6.2018 13. Elías José JAUA MILANO Geburtsdatum: 16. Dezember 1969 Geschlecht: männlich Ehemaliger Minister der Volksmacht für die Bildung. Ehemals Vorsitzender der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Verfassungsgebende Nationalversammlung. Durch seine führende Rolle bei der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela. 25.6.2018 14. Sandra OBLITAS RUZZA Geburtsdatum: 7. Juni 1969 Geschlecht: weiblich Rektorin der Universidad Bolivariana de Venezuela. Ehemalige Vizepräsidentin des Nationalen Wahlrates (CNE) und ehemalige Präsidentin der Kommission für das Wählerverzeichnis und das Personenstandsregister. Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen. 25.6.2018 15. Freddy Alirio BERNAL ROSALES Geburtsdatum: 16. Juni 1962 Geburtsort: San Cristóbal, Bundesstaat Táchira, Venezuela Geschlecht: männlich Leiter des Nationalen Kontrollzentrums des Komitees für lokale Versorgung und Produktion (CLAP) und Protektor des Bundesstaates Táchira. Auch ein Generalkommissar des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN). Als Leiter des CLAP und Protektor des Bundesstaates Táchira kann er die Spezialkräfte (FAES) in Anspruch nehmen und auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten Einfluss nehmen. Er ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, weil er die Verteilung von Hilfsmitteln im Rahmen des CLAP-Programms zu Wahlzwecken manipuliert hat. Außerdem ist er als Generalkommissar des SEBIN verantwortlich für dessen Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen umfassen wie etwa willkürliche Festnahmen. 25.6.2018 16. Katherine Nayarith HARRINGTON PADRÓN Geburtsdatum: 5. Dezember 1971 Geschlecht: weiblich Stellvertretende Generalstaatsanwältin von Juli 2017 bis Oktober 2018. Sie wurde unter Verstoß gegen die Verfassung vom Obersten Gerichtshof und nicht von der Nationalversammlung zur Stellvertretenden Generalstaatsanwältin ernannt. Sie ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela, u. a. weil sie politisch motivierte Verfolgungen eingeleitet hat und in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durch das Maduro-Regime nicht ermittelt. 25.6.2018 17. Socorro Elizabeth HERNÁNDEZHERNÁNDEZ Geburtsdatum: 11. März 1952 Geschlecht: weiblich Mitglied (Rektorin) des Nationalen Wahlrates (CNE) bis 12. Juni 2020 und Mitglied der Nationalen Wahlkommission (JNE). Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen im Zusammenhang mit der Annullierung der Wahlen zur Abberufung des Präsidenten 2016, der Verschiebung der Gouverneurswahlen 2016 und der kurzfristigen Verlegung von Wahllokalen vor den Gouverneurswahlen 2017. 25.6.2018 18. Xavier Antonio MORENO REYES Geschlecht: männlich Generalsekretär des nationalen Wahlrats (CNE) von 2009 bis Juni 2020. Er ist in dieser Funktion verantwortlich für die Billigung von Entscheidungen des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen. 25.6.2018 19. Néstor Neptali BLANCO HURTADO Geburtsdatum: 26. September 1982 Ausweisnummer: V-15222057 Geschlecht: männlich Major in der bolivarischen Nationalgarde (GNB), arbeitet seit mindestens Dezember 2017 Hand in Hand mit Beamten der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM. 27.9.2019 20. Rafael Ramón BLANCO MARRERO Geburtsdatum: 28. Februar 1968 Ausweisnummer: V-6250588 Geschlecht: männlich Seit mindestens Dezember 2018 stellvertretender Direktor der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)) und seit dem 5. Juli 2019 Divisionsgeneral der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch DGCIM-Beamte unter seiner Führung. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta. 27.9.2019 21. Carlos Alberto CALDERÓN CHIRINOS Ausweisnummer: V-10352300 Geschlecht: männlich Führungskraft (bezeichnet als ‚Kommissar‘, ‚Direktor‘ und ‚Generaldirektor‘) im bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen des SEBIN. Insbesondere war er an Folterungen und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Insassen des El Helicoide, einer Haftanstalt des SEBIN, beteiligt oder dafür verantwortlich. 27.9.2019 22. Alexis Enrique ESCALONA MARRERO Geburtsdatum: 12. Oktober 1962 Geschlecht: männlich Amtierender Leiter des Nationalen Amtes zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (ONDOFT) von Januar 2018 bis Mai 2019. Von 2014 bis 2017 nationaler Befehlshaber des Nationalen Kommandos zur Bekämpfung von Erpressung und Entführung (Comando Nacional Antiextorsión y Secuestro (CONAS)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen durch Angehörige des CONAS unter seinerFührung. Ebenfalls verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft durch Angehörige des CONAS unter seiner Führung. 27.9.2019 23. Rafael Antonio FRANCO QUINTERO Geburtsdatum: 14. Oktober 1973 Ausweisnummer: V-11311672 Geschlecht: männlich Agent beim bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Leiter der Abteilung Sicherheit am internationalen Flughafen Maiquetía. Von mindestens 2017 bis Dezember 2018 Leiter der Ermittlungsabteilung in der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch Angehörige der DGCIM unter seiner Führung. Ebenfalls verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition durch Angehörige der DGCIM unter seiner Führung. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta. 27.9.2019 24. Alexander Enrique GRANKO ARTEAGA Geburtsdatum: 25. März 1981 Ausweisnummer: V-14970215 Geschlecht: männlich Leiter (Direktor) der Abteilung für Sonderaufgaben (DAE) der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrain

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.