Europäische Union

64/732/EWG: Beschluß des Rates vom 23. Dezember 1963 über den Abschluß des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei

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Avis juridique important | 31964D0732 64/732/EWG: Beschluß des Rates vom 23. Dezember 1963 über den Abschluß des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Amtsblatt Nr. 217 vom 29/12/1964 S. 3685 - 3686 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 1 S. 0048 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 1 S. 0018 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 1 S. 0018 EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT INFORMATIONEN DER RAT BESCHLUSS DES RATES vom 23. Dezember 1963 über den Abschluß des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (64/732/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 238, gestützt auf das am 12. September 1963 in Ankara unterzeichnete Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, gestützt auf die Anhörung des Europäischen Parlaments am 28. November 1963 (1) - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei und seine Protokolle sowie die der am zwölften September neunzehnhundertdreiundsechzig in Ankara unterzeichneten Schlussakte beigefügten Erklärungen werden im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt. (1) AB Nr. 182 vom 12.12.1963, S. 2906/63. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung dieses Beschlusses gemäß Artikel 31 Absatz (2) des Assoziierungsabkommens vor. Geschehen zu Brüssel am 23. Dezember 1963. Im Namen des Rates Der Präsident L. DE BLOCK

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.