Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/2494 der Kommission vom 9. Dezember 2022 über die Genehmigung des Antrags Litauens, seine Leistungsziele für den dritten Bezugszeitraum zu überarbeiten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8985) (Nur der litauische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D2494. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1. (2)   ABl. L 56 vom 25.2.2019, S. 1. (3)  Beschluss (EU) 2022/769 der Kommission vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (ABl. L 139 vom 18.5.2022, S. 116). ANHANG Im Antrag Litauens auf Überarbeitung seiner Leistungsziele enthaltene Leistungsziele für den dritten Bezugszeitraum, die als kohärent mit den unionsweit geltenden Leistungszielen erachtet werden WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KAPAZITÄT ATFM-Verspätung im Streckenflug in Minuten je Flug Litauen 2022 2023 2024 Geplante Überarbeitung der Streckenkapazitätsziele, ausgedrückt in Minuten ATFM-Verspätung je Flug 0,02 0,02 0,02 WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KOSTENEFFIZIENZ Festgestellte Kosten je Leistungseinheit für Streckenflugsicherungsdienste Streckengebührenzone Litauen 2022 2023 2024 Geplante Überarbeitung der Kosteneffizienzziele für den Streckenflug, ausgedrückt als festgestellte streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2017) 48,87  EUR 46,90  EUR 45,96  EUR

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.