Europäische Union

90/213/EWG: Entscheidung der Kommission vom 19. April 1990 zur Änderung der Entscheidung 89/627/EWG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1987 finanzierten Ausgaben

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31990D0213. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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9 0 5 744 173 252 769 d ) In diesem Haushaltsjahr erhaltene Vorschüsse für Ausgaben, die von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossen sind 0 0 0 e ) Für das Haushaltsjahr verfügbare Finanzmittel ( a + b + c _ d ) 5 914 045 800 404 0 5 914 045 800 404 f ) Anerkannte Ausgaben ( 1 g ) 5 672 323 538 507 0 5 672 323 538 507 g ) Nach dem Rechnungsabschluß dieses Haushaltsjahres verfügbare Finanzmittel ( e _ f ) 241 722 261 897 0 241 722 261 897 // // // // ( 1 ) Bei Zahlung an den Mitgliedstaat ist dies durch das Zeichen "_" gekennzeichnet . ( in UKL Stg ) 1.2.3.4Mitgliedstaat : Vereinigtes Königreich Haushaltsjahr : 1987 Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie, ohne die Ausgaben für die Verordnung ( EWG ) Nr . 1078/77 Ausgaben für die Verordnung ( EWG ) Nr . 1078/77 Ausgaben insgesamt ( a + b ) // ( a ) ( b ) ( c ) // // // // 1.2.3.41 . Für dieses Haushaltsjahr anerkannte Ausgaben // // // a ) Von dem Mitgliedstaat für diesen Rechnungsabschluß gemeldete Ausgaben 1 301 835 357,14 22 982,93 1 301 858 340,07 b ) Im vergangenen Haushaltsjahr gemeldete Ausgaben, die jedoch vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossen wurden 0 0 0 c ) Gemeldete, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0 0 0 d ) Gemeldete Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind ( a + b _ c ) 1 301 835 357,14 22 982,93 1 301 858 340,07 e ) Nicht anerkannte Ausgaben _ 5 023 938,14 _ 45 965,86 _ 5 069 904,00 f ) Finanzielle Folgerungen aus früheren Haushaltsjahren 49 304 ,00 0 49 304,00 g ) Anerkannte Ausgaben insgesamt ( d _ e + f ) 1 296 860 723,00 _ 22 982,93 1 296 837 740,07 2 . Ausgaben, die zu Lasten des Mitgliedstaats gehen // // // a ) Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben 1 301 762 073,18 _ 22 982,93 1 301 739 090,25 b ) Für das vergangene Haushaltsjahr verbuchte, aber vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossene Ausgaben 0 0 0 c ) Für dieses Haushaltsjahr verbuchte, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0 0 0 d ) Gesamtbetrag der verbuchten Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind ( a + b _ c ) 1 301 762 073,18 _ 22 982,93 1 301 739 090,25 e ) Ausgaben, die infolge des Rechnungsabschlusses zu Lasten des Mitgliedstaats gehen oder ihm zu zahlen sind ( 2 d_ 1 g ) ( 1 ) 4 901 350,18 0 4 901 350,18 3 . Verfügbare Finanzmittel // // // a ) Nach dem letzten Rechnungsabschluß verfügbare Finanzmittel 13 310 250,86 142 974,69 13 453 225,55 b ) Im vergangenen Haushaltsjahr erhaltene Vorschüsse für Ausgaben, die vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossen wurden 0 0 0 c ) Für dieses Haushaltsjahr erhaltene Vorschüsse 1 257 775 498,28 _ 165 957,62 1 257 609 540,66 d ) In diesem Haushaltsjahr erhaltene Vorschüsse für Ausgaben, die von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossen sind 0 0 0 e ) Für das Haushaltsjahr verfügbare Finanzmittel ( a + b + c _ d ) 1 271 085 749,14 _ 22 982,93 1 271 062 766,21 f ) Anerkannte Ausgaben ( 1 g ) 1 296 860 723,00 _ 22 982,93 1 296 837 740,07 g ) Nach dem Rechnungsabschluß dieses Haushaltsjahres verfügbare Finanzmittel ( e _ f ) _ 25 774 973,86 0 _ 25 774 973,86 // // // // ( 1 ) Bei Zahlung an den Mitgliedstaat ist dies durch das Zeichen "_" gekennzeichnet ."

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.