Europäische Union

2009/748/EG: Beschluss des Rates vom 9. Oktober 2009 über den Standpunkt, den die Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe hinsichtlich der Verlängerung des Übereinkommens von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe einnimmt

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13.10.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 268/9 BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2009 über den Standpunkt, den die Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe hinsichtlich der Verlängerung des Übereinkommens von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe einnimmt (2009/748/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Übereinkommen von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe wurde am 15. April 2002 mit dem Beschluss 2002/312/EG des Rates (1) im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und abgeschlossen. (2) Gemäß Regel 25 Buchstaben a und b läuft das Übereinkommen von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe am 26. April 2010 aus, sofern es nicht durch einen Beschluss des Rates der Internationalen Jute-Studiengruppe über dieses Datum hinaus für einen oder zwei Zeiträume von insgesamt höchstens vier Jahren verlängert wird. (3) Die Verlängerung des vorstehend genannten Übereinkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft. (4) Der Standpunkt der Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe ist festzulegen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Europäische Gemeinschaft stimmt im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe für eine Verlängerung des Übereinkommens von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe um einen oder zwei Zeiträume von insgesamt höchstens vier Jahren und setzt den Generalsekretär der Vereinten Nationen von dieser Verlängerung in Kenntnis. Geschehen zu Luxemburg am 9. Oktober 2009. Im Namen des Rates Die Präsidentin Å. TORSTENSSON (1)   ABl. L 112 vom 27.4.2002, S. 34.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.