Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/1676 des Rates vom 24. Mai 2024 zur Erteilung der Ermächtigung von Frau Thérèse BLANCHET zum Zugang zu als „TRÈS SECRET UE/EU TOP SECRET“ oder niedriger eingestuften Verschlusssachen

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/1676 12.6.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/1676 DES RATES vom 24. Mai 2024 zur Erteilung der Ermächtigung von Frau Thérèse BLANCHET zum Zugang zu als „TRÈS SECRET UE/EU TOP SECRET“ oder niedriger eingestuften Verschlusssachen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (1), insbesondere auf Anhang I Nummer 18 Buchstabe a, gestützt auf den Beschluss (EU) 2017/262 des Rates vom 6. Februar 2017 zur Bestimmung der Anstellungsbehörde für das Generalsekretariat des Rates und der Stelle, die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigt ist, sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2013/811/EU (2), gestützt auf den Beschluss (EU) 2022/1951 des Rates vom 13. Oktober 2022 zur Ernennung der Generalsekretärin des Rates der Europäischen Union für die Zeit vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2027 (3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die zuständige nationale Sicherheitsbehörde Frankreichs hat am 27. März 2024 eine positive Feststellung bezüglich des Zugangs von Frau Thérèse BLANCHET zu als „TRÈS SECRET UE/EU TOP SECRET“ oder niedriger eingestuften Verschlusssachen abgegeben. (2) Frau Thérèse BLANCHET muss aufgrund ihrer Aufgaben und der dienstlichen Erfordernisse zum Zugang zu als „TRÈS SECRET UE/EU TOP SECRET“ oder niedriger eingestuften Verschlusssachen, die im Besitz des Rates und des Europäischen Rates sind, ermächtigt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Frau Thérèse BLANCHET wird die Ermächtigung zum Zugang zu als „TRÈS SECRET UE/EU TOP SECRET“ oder niedriger eingestuften Verschlusssachen, die im Besitz des Rates und des Europäischen Rates sind, zum Zwecke ihrer Aufgaben erteilt. (2)   Die Ermächtigung gemäß Absatz 1 gilt für die Dauer der zugewiesenen Aufgaben, für die die Ermächtigung erteilt wird, und sie endet mit Ablauf dieser Aufgaben. Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an Frau Thérèse BLANCHET gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 24. Mai 2024. Im Namen des Rates Der Präsident J. BROUNS (1)   ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1. (2)   ABl. L 39 vom 16.2.2017, S. 4. (3)   ABl. L 269 vom 17.10.2022, S. 9. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1676/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.