Europäische Union

2003/744/Euratom: Beschluss des Rates vom 22. September 2003 über die Zustimmung zum Abschluss eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan durch die Kommission

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0744. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 32003D0744 2003/744/Euratom: Beschluss des Rates vom 22. September 2003 über die Zustimmung zum Abschluss eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan durch die Kommission Amtsblatt Nr. L 269 vom 21/10/2003 S. 0008 - 0008 Beschluss des Rates vom 22. September 2003 über die Zustimmung zum Abschluss eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan durch die Kommission (2003/744/Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Entsprechend den Direktiven des Rates (Beschluss des Rates vom 26. Juni 2000) hat die Kommission ein Kooperationsabkommen im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan ausgehandelt. (2) Die Kommission sollte zum Abschluss des Abkommens ermächtigt werden - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Kommission wird zum Abschluss eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan ermächtigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Geschehen zu Brüssel am 22. September 2003. Im Namen des Rates Der Präsident F. Frattini

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.