Europäische Union

2008/618/EG: Entscheidung des Rates vom 15. Juli 2008 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32008D0618. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rundlage für Reformen und bieten den Rahmen für politische Optionen auf nationaler Ebene und spezifische nationale Vorkehrungen auf dem Gebiet der Flexicurity. Es gibt mehr als nur einen einzigen Weg, und kein einzelner Grundsatz ist wichtiger als andere. Leitlinie 21. Unter gebührender Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und die Segmentierung der Arbeitsmärkte durch folgende Maßnahmen verringern: — die arbeitsrechtlichen Vorschriften anpassen und dabei erforderlichenfalls die unterschiedlichen arbeitsvertraglichen Regelungen und Arbeitszeitregelungen überprüfen; — gegen die Schwarzarbeit vorgehen; — die Antizipation und die Bewältigung des Wandels verbessern — einschließlich Umstrukturierungen in der Wirtschaft und insbesondere im Kontext der Handelsliberalisierung —, um die sozialen Kosten zu begrenzen und die Anpassung zu erleichtern; — innovative und anpassungsfähige Formen der Arbeitsorganisation fördern und verbreiten, um die Arbeitsplatzqualität und die Arbeitsproduktivität zu verbessern, einschließlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; — Wechsel in der Form der Erwerbstätigkeit erleichtern, einschließlich Weiterbildung, selbstständige Tätigkeit, Unternehmensgründung und geografische Mobilität. Siehe auch integrierte Leitlinie „Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik“ (Nr. 5). Um die Arbeitsplatzschaffung zu maximieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen günstig zu beeinflussen, sollte die allgemeine Lohnentwicklung mit dem Produktivitätswachstum im Konjunkturzyklus in Einklang stehen und die Arbeitsmarktsituation widerspiegeln. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle sollte beträchtlich verringert werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Feststellung und der Beseitigung der Gründe für das niedrige Verdienstniveau in weiblich dominierten Berufen und Sektoren gewidmet werden. Insbesondere im Niedriglohnbereich kann es zur Erleichterung der Arbeitsplatzschaffung darüber hinaus notwendig sein, die Lohnnebenkosten und insgesamt die steuerliche Belastung der Arbeit zu senken. Leitlinie 22. Die Entwicklung der Arbeitskosten und die Tarifverhandlungssysteme durch folgende Maßnahmen beschäftigungsfreundlicher gestalten: — die Sozialpartner dazu anregen, das Lohntarifsystem im Rahmen ihrer Befugnisse so zu gestalten, dass es die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Produktivität und dem Arbeitsmarkt auf allen relevanten Ebenen widerspiegelt und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede vermieden werden; — die beschäftigungspolitischen Auswirkungen der Lohnnebenkosten überprüfen und gegebenenfalls deren Struktur und Niveau anpassen, insbesondere um die steuerliche Belastung der gering entlohnten Arbeit zu senken. Siehe auch integrierte Leitlinie „Gewährleistung eines Beitrags der Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum“ (Nr. 4). 3.   Die Investitionen in Humankapital durch Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung steigern Europa muss mehr und wirksamer in Humankapital investieren. In vielen Fällen verhindern Qualifikationsdefizite und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage, dass Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten, beruflich vorankommen und erwerbstätig bleiben. Um für Frauen und Männer aller Altersgruppen den Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern, das Produktivitätsniveau anzuheben und Innovation und Qualität am Arbeitsplatz zu erhöhen, muss die EU mehr und effektiver in Humankapital und in lebenslanges Lernen investieren. Die wissens- und dienstleistungsbasierte Wirtschaft erfordert Qualifikationen, die von den herkömmlichen Qualifikationsmustern abweichen; zudem müssen diese Qualifikationen aufgrund des technologischen Wandels und der Innovation laufend aktualisiert werden. Arbeitskräfte, die in Arbeit bleiben und im Beruf fortkommen wollen, müssen ihre Qualifikationen regelmäßig aktualisieren und neue Qualifikationen erwerben, um auf einen Arbeitsplatz- oder Arbeitsmarktwechsel vorbereitet zu sein. Die Produktivität der Unternehmen ist abhängig davon, dass ihre Beschäftigten die Fähigkeit erwerben und bewahren, sich an den Wandel anzupassen. Die Regierungen müssen danach streben, das Bildungsniveau anzuheben und junge Menschen im Einklang mit dem Europäischen Pakt für die Jugend mit den erforderlichen Schlüsselkompetenzen auszustatten. Um die Arbeitsmarktchancen für junge Menschen zu verbessern, sollte die EU darauf hinarbeiten, dass der Anteil der frühen Schulabgänger im Durchschnitt nicht mehr als 10 % beträgt und dass bis 2010 mindestens 85 % der 22-Jährigen eine Ausbildung im Sekundarbereich II abgeschlossen haben. Der durchschnittliche Anteil der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter (Altersgruppe 25 bis 64 Jahre) in der Europäischen Union, die am lebensbegleitenden Lernen teilnehmen, sollte mindestens 12,5 % betragen. Alle Beteiligten sollten dafür mobilisiert werden, schon in jungen Jahren eine Kultur des lebenslangen Lernens zu pflegen und zu fördern. Eine deutliche Erhöhung der staatlichen und privaten Pro-Kopf-Investitionen in Humanressourcen und die Sicherstellung der Qualität und Effizienz dieser Investitionen kann nur erreicht werden, wenn eine faire und transparente Aufteilung der Kosten und Verantwortlichkeiten zwischen allen Akteuren gegeben ist. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeiten der Strukturfonds und der Europäischen Investitionsbank für Investitionen in die Aus- und Weiterbildung besser nutzen. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten die kohärenten und umfassenden Strategien des lebenslangen Lernens, zu denen sie sich verpflichtet haben, umsetzen. Leitlinie 23. Die Investitionen in Humankapital durch folgende Maßnahmen steigern und optimieren: — integrative Maßnahmen und Aktionen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, um den Zugang zur Berufsbildung, zur Sekundarbildung und zur Hochschulbildung erheblich zu verbessern, einschließlich der Lehrlingsausbildung und der Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen; — die Anzahl der frühzeitigen Schulabgänger erheblich reduzieren; — entsprechend den auf europäischer Ebene eingegangenen Vereinbarungen wirksame Strategien für das lebenslange Lernen schaffen, die allen Menschen in Schulen, Unternehmen, Behörden und Haushalten offenstehen, einschließlich geeigneter Anreize in Verbindung mit Mechanismen der Kostenaufteilung, um eine stärkere Beteiligung an der Fortbildung und der Ausbildung am Arbeitsplatz während des gesamten Lebenszyklus, besonders für Geringqualifizierte und ältere Arbeitskräfte, zu begünstigen. Siehe auch integrierte Leitlinie „Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor“ (Nr. 7). Ehrgeizige Ziele vorzugeben und das Investitionsniveau aller Akteure anzuheben reicht nicht aus. Damit das Angebot den Bedarf tatsächlich decken kann, müssen die Systeme des lebenslangen Lernens bezahlbar, zugänglich und anpassungsfähig sein. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen flexibler und leistungsfähiger werden, und es bedarf Maßnahmen zur Verbesserung der Erkenntnisgrundlage für die Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, will man ihre Arbeitsmarktrelevanz, ihr Vermögen, den Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft zu genügen, sowie ihre Effizienz, Qualität und Fairness steigern. Ein leicht zugängliches, breit gefächertes und integriertes System der lebenslangen Ausrichtung des Berufswegs dürfte sowohl den Zugang des Einzelnen zur allgemeinen und beruflichen Bildung als auch die Relevanz des Angebots allgemeiner und beruflicher Bildung für die erforderlichen Fähigkeiten steigern. Die IKT können den Zugang zum Lernen erleichtern und dazu dienen, das Lernen besser auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuzuschneiden. Eine größere Mobilität in der Wahrnehmung von Arbeits- und Lernmöglichkeiten ist ebenfalls erforderlich, damit Berufschancen EU-weit besser genutzt werden. Die verbleibenden Mobilitätshindernisse auf dem europäischen Arbeitsmarkt, und zwar vor allem die der Anerkennung, Transparenz und Verwendung von Lernergebnissen und Qualifikationen entgegenstehenden Hindernisse, sollten unter anderem durch Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens, durch Verknüpfung nationaler Qualifikationssysteme mit diesem Rahmen bis 2010 und gegebenenfalls durch Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen beseitigt werden. Zur Unterstützung der Reform der nationalen Aus- und Weiterbildungssysteme sind die vereinbarten europäischen Mechanismen und Orientierungen zu nutzen, wie im Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ festgelegt. Leitlinie 24. Durch folgende Maßnahmen die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen ausrichten: — die Attraktivität, die Offenheit und hohen Qualitätsstandards der Aus- und Weiterbildung verbessern und sicherstellen, das Angebot an Instrumenten der Aus- und Weiterbildung verbreitern und für flexible Bildungswege sorgen und die Möglichkeiten für die Mobilität von Studenten und Praktikanten erweitern; — den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zu Wissen durch eine entsprechende Arbeitszeitgestaltung, durch Dienstleistungen zur Unterstützung von Familien, durch Berufsberatung und gegebenenfalls durch neue Formen der Kostenteilung für alle erleichtern und diversifizieren; — sich durch eine verbesserte Definition und größere Transparenz von Qualifikationen und Befähigungsnachweisen sowie deren Anerkennung und eine bessere Validierung des nichtformalen und des informellen Lernens auf neue berufliche Erfordernisse, Schlüsselkompetenzen und künftige Qualifikationsanforderungen einstellen. Übersicht über die im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie aufgestellten Zielvorgaben und Benchmarks Die folgenden Zielvorgaben und Benchmarks wurden im Zusammenhang mit der europäischen Beschäftigungsstrategie vereinbart: — Jedem Arbeitslosen wird eine Arbeitsstelle, eine Lehrstelle, eine Weiterbildung oder eine andere berufsvorbereitende Maßnahme angeboten; bei jugendlichen Schulabgängern sollte dies bis 2010 innerhalb von 4 Monaten und bei Erwachsenen innerhalb von höchstens 12 Monaten geschehen. — Bis zum Jahr 2010 sollten 25 % der Langzeitarbeitslosen an einer aktiven Maßnahme in Form einer Ausbildung, einer Umschulung, einem Praktikum oder einer anderen Beschäftigungsmaßnahme teilnehmen — mit dem Ziel, den Durchschnitt der drei führenden Mitgliedstaaten zu erreichen. — Arbeitsuchende können überall in der Europäischen Union Zugang zu sämtlichen von den Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten bekannt gegebenen Stellenangeboten haben. — Bis 2010 wird das effektive Durchschnittsalter beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auf Ebene der Europäischen Union im Vergleich zu 2001 um 5 Jahre angehoben. — Bis 2010 werden für mindestens 90 % der Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33 % der Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt. — Die durchschnittliche Schulabbrecherquote für die Europäische Union wird auf höchstens 10 % gesenkt. — Bis 2010 sollten mindestens 85 % der 22-Jährigen in der Europäischen Union eine Ausbildung im Sekundarbereich II abgeschlossen haben. — Der durchschnittliche Anteil der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter (Altersgruppe 25 bis 64 Jahre) in der Europäischen Union, die am lebensbegleitenden Lernen teilnehmen, sollte mindestens 12,5 % betragen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.