Europäische Union

2007/430/EG: Beschluss der Kommission vom 19. Juni 2007 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren synthetischer Spinnfasern aus Polyester (PSF) mit Ursprung in Malaysia und Taiwan und zur Freigabe der Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Zölle

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32007D0430. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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bleiben. (4)  Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft brachte vor, dass 2006 neue PSF-Produktionsstätten in Polen, Rumänien und Bulgarien eingerichtet worden seien. Es wurde jedoch weder angegeben, ob dies zu einem Kapazitätsanstieg gegenüber dem SUZ führt, noch wurden Angaben über die Kapazitätsentwicklung des Wirtschaftszweigs in der EU im Verhältnis zur Nachfrageentwicklung gemacht. (5)  Bettausstattungen und ähnliche Waren (Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen usw.), auch überzogen, die nicht mit Federn oder Daunen gefüllt sind (KN-Code 9404 90 90 )

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.