Europäische Union

2013/214/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 2. Mai 2013 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 2436)

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4.5.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 123/11 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Mai 2013 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 2436) (Nur der deutsche, der englische, der französische, der griechische, der litauische, der maltesische, der niederländische, der polnische, der portugiesische, der slowakische, der slowenische, der spanische, der tschechische und der ungarische Text sind verbindlich) (2013/214/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf die Artikel 30 und 31, nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich förmlich ihre Schlussfolgerungen mit. (2) Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und die nach Abschluss des Verfahrens erstellten Berichte sind von der Kommission geprüft worden. (3) Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 dürfen nur die Agrarausgaben finanziert werden, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union getätigt wurden. (4) Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzung nicht erfüllt und daher vom EAGFL, Abteilung Garantie, vom EGFL und vom ELER nicht finanziert werden kann. (5) Die Beträge, die nicht zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, des EGFL und des ELER anerkannt werden, sind anzugeben. Dabei sind die Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt geblieben. (6) Für die in diesen Beschluss einbezogenen Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die Beträge, die wegen Nichtübereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union von der Finanzierung ausgeschlossen werden, im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts zur Kenntnis gebracht. (7) Der vorliegende Beschluss greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen der europäischen Gerichte in Rechtssachen ziehen wird, die am 1. Februar 2013 noch anhängig waren und Rechtsfragen betreffen, die Gegenstand dieses Beschlusses sind — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, des EGFL oder des ELER erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossen. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Republik Litauen, Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet. Brüssel, den 2. Mai 2013 Für die Kommission Dacian CIOLOȘ Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103. (2)   ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1. ANHANG MS Maßnahme HH-Jahr Grund Art % Währung Betrag Abzüge Finanzielle Auswirkungen HAUSHALTSPOSTEN: 6701 BE Finanzprüfung — Überschreitung 2011 Überschreitung von Obergrenzen PUNKTUELL   EUR – 595 061,63 0,00 – 595 061,63 INSGESAMT BE EUR – 595 061,63 0,00 – 595 061,63 CZ Finanzprüfung — Überschreitung 2010 Überschreitung von finanziellen Obergrenzen PUNKTUELL   EUR –26 676,47 0,00 –26 676,47 INSGESAMT CZ EUR –26 676,47 0,00 –26 676,47 DE Rechnungsabschluss — Buchführung 2009 Wesentlicher Fehler in der Grundgesamtheit der EGFL-Außenstände PUNKTUELL   EUR –63 112,38 0,00 –63 112,38 INSGESAMT DE EUR –63 112,38 0,00 –63 112,38 ES Sonstige Direktbeihilfen — Rinder 2008 Unzureichende Vor-Ort-Kontrollen während des Haltungszeitraums für die Mutterkuhprämie PAUSCHAL 2,00 % EUR – 167 971,02 0,00 – 167 971,02 ES Sonstige Direktbeihilfen — Mutterschafe und Ziegen 2008 Mindestsatz an Vor-Ort-Kontrollen während des Haltungszeitraums nicht erreicht PAUSCHAL 2,00 % EUR –11 498,80 0,00 –11 498,80 ES Sonstige Direktbeihilfen — Mutterschafe und Ziegen 2009 Mindestsatz an Vor-Ort-Kontrollen während des Haltungszeitraums nicht erreicht PAUSCHAL 2,00 % EUR –68,10 0,00 –68,10 ES Sonstige Direktbeihilfen — Rinder 2009 Unzureichender Satz an Vor-Ort-Kontrollen während des Haltungszeitraums für die Mutterkuhprämie PAUSCHAL 2,00 % EUR – 807,40 0,00 – 807,40 ES Sonstige Direktbeihilfen — Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 — nur Schafe und Rinder 2009 Falsche Anwendung von Sanktionen für Zahlungen nach Artikel 69 für Mutterkühe PUNKTUELL   EUR –14 942,25 0,00 –14 942,25 ES Sonstige Direktbeihilfen — Rinder 2010 Unzureichender Satz an Vor-Ort-Kontrollen während des Haltungszeitraums für die Mutterkuhprämie PAUSCHAL 2,00 % EUR – 349,10 0,00 – 349,10 ES Cross-Compliance 2007 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2006 PAUSCHAL 5,00 % EUR – 278 566,12 –15,91 – 278 550,21 ES Cross-Compliance 2007 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2006 PAUSCHAL 5,00 % EUR 10,62 0,00 10,62 ES Cross-Compliance 2008 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2006 PAUSCHAL 5,00 % EUR 69,80 0,01 69,79 ES Cross-Compliance 2008 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2007 PAUSCHAL 5,00 % EUR – 455 159,79 –16,40 – 455 143,39 ES Cross-Compliance 2008 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2006 PAUSCHAL 5,00 % EUR 7,84 0,00 7,84 ES Cross-Compliance 2008 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2007 PAUSCHAL 5,00 % EUR 46,11 0,00 46,11 ES Cross-Compliance 2009 Unvollständige Anwendung des Konzepts der Vorsätzlichkeit, unvoll-ständige Abdeckung von 1 Grundanforderung an die Betriebs-führung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR – 193 420,77 –64,19 – 193 356,58 ES Cross-Compliance 2009 Unvollständige Anwendung des Konzepts der Vorsätzlichkeit, unvoll-ständige Abdeckung von 1 Grundanforderung an die Betriebs-führung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR 21,10 0,00 21,10 ES Cross-Compliance 2009 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2006 PAUSCHAL 5,00 % EUR – 315,09 0,00 – 315,09 ES Cross-Compliance 2009 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2007 PAUSCHAL 5,00 % EUR –1 230,99 0,00 –1 230,99 ES Cross-Compliance 2009 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2007 PAUSCHAL 5,00 % EUR 15,27 0,00 15,27 ES Cross-Compliance 2009 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2006 PAUSCHAL 5,00 % EUR 11,26 0,00 11,26 ES Cross-Compliance 2009 Systematische Anwendung von Sanktionen in Höhe von 1 %, Antragsjahr 2008 PUNKTUELL   EUR –32 093,42 0,00 –32 093,42 ES Cross-Compliance 2010 Unvollständige Anwendung des Konzepts der Vorsätzlichkeit, unvoll-ständige Abdeckung von 1 Grundanforderung an die Betriebs-führung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR –9,74 0,00 –9,74 ES Cross-Compliance 2010 Unvollständige Anwendung des Konzepts der Vorsätzlichkeit, unvoll-ständige Abdeckung von 1 Grundanforderung an die Betriebs-führung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR 8,14 0,00 8,14 ES Cross-Compliance 2010 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2007 PAUSCHAL 5,00 % EUR –32,98 0,00 –32,98 ES Cross-Compliance 2011 Unvollständige Anwendung des Konzepts der Vorsätzlichkeit, unvoll-ständige Abdeckung von 1 Grundanforderung an die Betriebs-führung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR –53,05 0,00 –53,05 INSGESAMT ES EUR –1 156 328,48 –96,49 –1 156 231,99 GB Tierprämien — Rinder 2004 Kennzeichnung von Tieren lediglich durch Betriebsohrmarken; fehlende Reaktion in Form häufigerer Vor-Ort-Kontrollen; häufige Ankündigung von Vor-Ort-Kontrollen mehr als 48 Stunden im Voraus PAUSCHAL 5,00 % GBP –3 740 792,02 0,00 –3 740 792,02 GB Tierprämien — Rinder 2004 Unangemessene Anwendung des Begriffs "offensichtlicher Irrtum" PUNKTUELL   GBP – 574 250,30 0,00 – 574 250,30 GB Tierprämien — Rinder 2005 Kennzeichnung von Tieren lediglich durch Betriebsohrmarken; fehlende Reaktion in Form häufigerer Vor-Ort-Kontrollen; häufige Ankündigung von Vor-Ort-Kontrollen mehr als 48 Stunden im Voraus PAUSCHAL 5,00 % GBP –4 114 103,86 0,00 –4 114 103,86 GB Tierprämien — Rinder 2005 Unangemessene Anwendung des Begriffs "offensichtlicher Irrtum" PUNKTUELL   GBP – 432 462,11 0,00 – 432 462,11 GB Tierprämien — Rinder 2006 Kennzeichnung von Tieren lediglich durch Betriebsohrmarken; fehlende Reaktion in Form häufigerer Vor-Ort-Kontrollen; häufige Ankündigung von Vor-Ort-Kontrollen mehr als 48 Stunden im Voraus PAUSCHAL 5,00 % GBP –18 601,72 0,00 –18 601,72 GB Tierprämien — Rinder 2006 Unangemessene Anwendung des Begriffs "offensichtlicher Irrtum" PUNKTUELL   GBP –1 660,87 0,00 –1 660,87 GB Finanzprüfung — Zahlungsverzug und Zahlungsfristen 2011 Verspätete Zahlungen PUNKTUELL   EUR 0,00 – 277 450,62 277 450,62 GB Finanzprüfung — Zahlungsverzug und Zahlungsfristen 2011 Verspätete Zahlungen PUNKTUELL   EUR –47 756,85 –47 756,85 0,00 GB Finanzprüfung — Überschreitung 2011 Überschreitung von Obergrenzen PUNKTUELL   EUR –3 590,98 –3 590,98 0,00 GB Finanzprüfung — Zahlungsverzug und Zahlungsfristen 2011 Verspätete Zahlungen PUNKTUELL   EUR – 270 356,10 – 270 356,10 0,00 INSGESAMT GB GBP –8 881 870,88 0,00 –8 881 870,88 INSGESAMT GB EUR – 321 703,93 – 599 154,55 277 450,62 GR Sonstige Direktbeihilfen — Verarbeitungserzeugnisse aus getrockneten Weintrauben (andere Maßnahmen) 2008 Vorschriftswidrige Kürzung des Mindestertrags bei getrockneten Weintrauben PUNKTUELL   EUR –83 614 255,41 0,00 –83 614 255,41 GR Sonstige Direktbeihilfen — Verarbeitungserzeugnisse aus getrockneten Weintrauben (andere Maßnahmen) 2009 Vorschriftswidrige Kürzung des Mindestertrags bei getrockneten Weintrauben PUNKTUELL   EUR 885,19 0,00 885,19 GR Sonstige Direktbeihilfen — Rinder 2005 Mängel bei den Vor-Ort-Kontrollen, Verzögerungen bei der Aktualisierung der K&R-Datenbank (Antragsjahr 2004) PAUSCHAL 5,00 % EUR –4 768 967,30 –71 456,42 –4 697 510,88 GR Sonstige Direktbeihilfen — Rinder 2006 Mängel bei den Vor-Ort-Kontrollen, Verzögerungen bei der Aktualisierung der K&R-Datenbank (Antragsjahr 2004) PAUSCHAL 5,00 % EUR –68,56 0,00 –68,56 GR Sonstige Direktbeihilfen — Rinder 2006 Mängel bei den Vor-Ort-Kontrollen, Verzögerungen bei der Aktualisierung der K&R-Datenbank (Antragsjahr 2005) PAUSCHAL 5,00 % EUR –4 726 636,37 – 431 325,20 –4 295 311,17 GR Sonstige Direktbeihilfen — Rinder 2007 Mängel bei den Vor-Ort-Kontrollen, Verzögerungen bei der Aktualisierung der K&R-Datenbank (Antragsjahr 2004) PAUSCHAL 5,00 % EUR –2,53 0,00 –2,53 GR Sonstige Direktbeihilfen — Rinder 2008 Mängel bei den Vor-Ort-Kontrollen, Verzögerungen bei der Aktualisierung der K&R-Datenbank (Antragsjahr 2004) PAUSCHAL 5,00 % EUR 129 970,98 0,00 129 970,98 GR Sonstige Direktbeihilfen — Rinder 2008 Mängel bei den Vor-Ort-Kontrollen, Verzögerungen bei der Aktualisierung der K&R-Datenbank (Antragsjahr 2005) PAUSCHAL 5,00 % EUR –28 893,72 – 586,21 –28 307,51 GR Sonstige Direktbeihilfen — Rinder 2009 Mängel bei den Vor-Ort-Kontrollen, Verzögerungen bei der Aktualisierung der K&R-Datenbank (Antragsjahr 2005) PAUSCHAL 5,00 % EUR –8 325,21 0,00 –8 325,21 GR Sonstige Direktbeihilfen — Mutterschafe und Ziegen 2006 Mängel bei den Bestandsregistern und den Vor-Ort-Kontrollen (Antragsjahr 2005) PAUSCHAL 10,00 % EUR –23 930 463,40 –71 791,38 –23 858 672,02 GR Sonstige Direktbeihilfen — Mutterschafe und Ziegen 2006 Zahlungen an Antragsteller mit weniger als 10 Quotenansprüchen (Antragsjahr 2005) PUNKTUELL   EUR –12 269,39 –1 226,94 –11 042,45 GR Sonstige Direktbeihilfen — Mutterschafe und Ziegen 2007 Mängel bei den Bestandsregistern und den Vor-Ort-Kontrollen (Antragsjahr 2005) PAUSCHAL 10,00 % EUR –9 671,15 –29,01 –9 642,14 GR Sonstige Direktbeihilfen — Mutterschafe und Ziegen 2008 Mängel bei den Bestandsregistern und den Vor-Ort-Kontrollen (Antragsjahr 2005) PAUSCHAL 10,00 % EUR –1 753,01 0,00 –1 753,01 GR Sonstige Direktbeihilfen — Mutterschafe und Ziegen 2009 Mängel bei den Bestandsregistern und den Vor-Ort-Kontrollen (Antragsjahr 2005) PAUSCHAL 10,00 % EUR –2 110,56 0,00 –2 110,56 INSGESAMT GR EUR – 116 972 560,44 – 576 415,16 – 116 396 145,28 HU Finanzprüfung — Überschreitung 2011 Überschreitung von Obergrenzen PUNKTUELL   EUR – 575,13 – 575,13 0,00 INSGESAMT HU EUR – 575,13 – 575,13 0,00 IE Cross-Compliance 2007 Festlegung von zwei GLÖZ-Standards fehlt, Ackerland, Antragsjahr 2006 PAUSCHAL 2,00 % EUR – 345 152,32 0,00 – 345 152,32 IE Cross-Compliance 2007 Ungeahndete Verstöße, Antragsjahr 2006 PUNKTUELL   EUR – 167 997,40 0,00 – 167 997,40 IE Cross-Compliance 2008 Festlegung von zwei GLÖZ-Standards fehlt, Ackerland, Antragsjahr 2007 PAUSCHAL 2,00 % EUR – 588 528,41 0,00 – 588 528,41 IE Cross-Compliance 2008 Ungeahndete Verstöße, Antragsjahr 2007 PUNKTUELL   EUR – 139 818,63 0,00 – 139 818,63 IE Cross-Compliance 2009 Festlegung von zwei GLÖZ-Standards fehlt, Ackerland, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR – 657 665,13 0,00 – 657 665,13 INSGESAMT IE EUR –1 899 161,89 0,00 –1 899 161,89 MT Zahlungsansprüche 2008 Mängel bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche PUNKTUELL   EUR –55 495,24 – 277,48 –55 217,76 MT Zahlungsansprüche 2009 Mängel bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche PUNKTUELL   EUR –28 426,43 – 142,14 –28 284,29 MT Zahlungsansprüche 2010 Mängel bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche PUNKTUELL   EUR –7 763,34 –38,82 –7 724,52 INSGESAMT MT EUR –91 685,01 – 458,44 –91 226,57 PL Rechnungsabschluss — Buchführung 2010 Nicht verbuchte Rückforderungen PUNKTUELL   PLN –4 462,70 0,00 –4 462,70 PL Rechnungsabschluss — Buchführung 2010 Nicht verbuchte Rückforderungen PUNKTUELL   PLN –90 495,14 0,00 –90 495,14 INSGESAMT PL PLN –94 957,84 0,00 –94 957,84 PT Ausfuhrerstattungen — Sonstiges 2006 Mängel bei der Auswahl der Ausfuhranmeldungen für die Warenkontrollen PUNKTUELL   EUR –3 156,84 0,00 –3 156,84 PT Ausfuhrerstattungen — Sonstiges 2007 Mängel bei der Auswahl der Ausfuhranmeldungen für die Warenkontrollen PUNKTUELL   EUR –17 242,40 0,00 –17 242,40 PT Ausfuhrerstattungen — Sonstiges 2008 Mängel bei der Auswahl der Ausfuhranmeldungen für die Warenkontrollen PUNKTUELL   EUR –10 585,11 0,00 –10 585,11 INSGESAMT PT EUR –30 984,35 0,00 –30 984,35 SI Rechnungsabschluss — Buchführung 2008 Berichtigung der fehlerhaften Zuweisung der finanziellen Berichtigung zum ELER im Beschluss 2012/336/EU PUNKTUELL   EUR –6 010,62 0,00 –6 010,62 INSGESAMT SI EUR –6 010,62 0,00 –6 010,62 6701 INSGESAMT GBP –8 881 870,88 0,00 –8 881 870,88 6701 INSGESAMT PLN –94 957,84 0,00 –94 957,84 6701 INSGESAMT EUR – 121 163 860,33 –1 176 699,77 – 119 987 160,56   HAUSHALTSPOSTEN: 05 07 01 07 GR     Rückerstattung nach Ergehen des Urteils in der Rechtssache T-158/09 PUNKTUELL   EUR 820 821,99 0,00 820 821,99 INSGESAMT GR EUR 820 821,99 0,00 820 821,99 05 07 01 07 INSGESAMT EUR 820 821,99 0,00 820 821,99   HAUSHALTSPOSTEN: 6500 PL Rechnungsabschluss — Buchführung 2010 Nicht verbuchte Rückforderungen für TRDI PUNKTUELL   EUR – 464 767,83 0,00 – 464 767,83 PL Ländliche Entwicklung — Übergangsinstrument 2007 Mängel bei der Kontrolle des ursprünglichen Antrags und bei der Genehmigung des Betriebsverbesserungsplans PAUSCHAL 10,00 % EUR –2 624 539,65 0,00 –2 624 539,65 PL Ländliche Entwicklung — Übergangsinstrument 2007 Mängel bei der Kontrolle des ursprünglichen Antrags und bei der Genehmigung des Betriebsverbesserungsplans HOCHRECHNUNG   EUR –3 243 813,05 0,00 –3 243 813,05 PL Ländliche Entwicklung — Übergangsinstrument 2008 Mängel bei der Kontrolle des ursprünglichen Antrags und bei der Genehmigung des Betriebsverbesserungsplans PAUSCHAL 10,00 % EUR –1 153 939,94 0,00 –1 153 939,94 PL Ländliche Entwicklung — Übergangsinstrument 2008 Mängel bei der Kontrolle des ursprünglichen Antrags und bei der Genehmigung des Betriebsverbesserungsplans HOCHRECHNUNG   EUR –1 426 217,90 0,00 –1 426 217,90 PL Ländliche Entwicklung — Übergangsinstrument 2009 Mängel bei der Kontrolle des ursprünglichen Antrags und bei der Genehmigung des Betriebsverbesserungsplans PAUSCHAL 10,00 % EUR 69 646,57 0,00 69 646,57 PL Ländliche Entwicklung — Übergangsinstrument 2009 Mängel bei der Kontrolle des ursprünglichen Antrags und bei der Genehmigung des Betriebsverbesserungsplans HOCHRECHNUNG   EUR 86 080,03 0,00 86 080,03 INSGESAMT PL EUR –8 757 551,77 0,00 –8 757 551,77 6500 INSGESAMT EUR –8 757 551,77 0,00 –8 757 551,77   HAUSHALTSPOSTEN: 6711 DE Ländliche Entwicklung ELER Schwerpunkt 2 (2007-2013, flächenbezogene Maßnahmen) 2009 Keine 100%-Kontrolle der Parzellen im Rahmen der Agrarumwelt-maßnahmen PAUSCHAL 2,00 % EUR 1 953,69 0,00 1 953,69 DE Ländliche Entwicklung ELER Schwerpunkt 2 (2007-2013, flächenbezogene Maßnahmen) 2010 Keine 100%-Kontrolle der Parzellen im Rahmen der Agrarumwelt-maßnahmen PAUSCHAL 2,00 % EUR – 338 482,03 0,00 – 338 482,03 DE Rechnungsabschluss — Buchführung 2009 Berichtigung des wahrscheinlichsten Fehlers bei der Nicht-InVeKoS-Grundgesamtheit der ELER-Ausgaben PUNKTUELL   EUR – 171 305,80 0,00 – 171 305,80 DE Rechnungsabschluss — Buchführung 2009 Berichtigung des wahrscheinlichsten Fehlers bei der Nicht-InVeKoS-Grundgesamtheit der ELER-Ausgaben und Berichtigung von Anhang III PUNKTUELL   EUR – 700 856,93 0,00 – 700 856,93 INSGESAMT DE EUR –1 212 598,45 0,00 –1 212 598,45 ES Cross-Compliance 2007 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2007 PAUSCHAL 5,00 % EUR –0,58 0,00 –0,58 ES Cross-Compliance 2008 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2007 PAUSCHAL 5,00 % EUR –20 558,89 0,00 –20 558,89 ES Cross-Compliance 2009 Unvollständige Anwendung des Konzepts der Vorsätzlichkeit, unvoll-ständige Abdeckung von 1 Grundanforderung an die Betriebs-führung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR –8 501,05 0,00 –8 501,05 ES Cross-Compliance 2009 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2007 PAUSCHAL 5,00 % EUR – 551,07 0,00 – 551,07 ES Cross-Compliance 2010 Unvollständige Anwendung des Konzepts der Vorsätzlichkeit, unvoll-ständige Abdeckung von 1 Grundanforderung an die Betriebs-führung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR –83,31 0,00 –83,31 ES Cross-Compliance 2010 Nicht konformes Sanktionssystem, unvollständige Abdeckung von 2 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2007 PAUSCHAL 5,00 % EUR –58,17 0,00 –58,17 ES Cross-Compliance 2011 Unvollständige Anwendung des Konzepts der Vorsätzlichkeit, unvoll-ständige Abdeckung von 1 Grundanforderung an die Betriebs-führung, Festlegung von 1 GLÖZ-Standard fehlt, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR –88,59 0,00 –88,59 INSGESAMT ES EUR –29 841,66 0,00 –29 841,66 GB Ländliche Entwicklung ELER Schwerpunkt 2 (2007-2013, flächenbezogene Maßnahmen) 2008 Unzulänglichkeiten hinsichtlich des Umfangs der Vor-Ort-Kontrollen, der Kontrollierbarkeit und der Risikoanalyse PAUSCHAL 5,00 % EUR –1 928,36 –1 928,36 0,00 GB Ländliche Entwicklung ELER Schwerpunkt 2 (2007-2013, flächenbezogene Maßnahmen) 2009 Unzulänglichkeiten hinsichtlich des Umfangs der Vor-Ort-Kontrollen, der Kontrollierbarkeit und der Risikoanalyse PAUSCHAL 5,00 % EUR – 820 649,49 – 819 434,95 –1 214,54 GB Ländliche Entwicklung ELER Schwerpunkt 2 (2007-2013, flächenbezogene Maßnahmen) 2010 Unzulänglichkeiten hinsichtlich des Umfangs der Vor-Ort-Kontrollen, der Kont

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.