Europäische Union

2011/77/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 7. Dezember 2010 über einen finanziellen Beistand der Union für Irland

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2013-10-24

Quellenkennung: 32011D0077. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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das allgemeine Ziel eingehalten wird, mit dem Haushalt 2012 eine Haushaltskonsolidierung von mindestens 3,6 Mrd. EUR zu erreichen; ◄ c) Fertigstellung einer unabhängigen Bewertung der Übertragung der Zuständigkeit für die Wasserversorgung von den kommunalen Behörden auf ein Wasserversorgungsunternehmen und Ausarbeitung von Vorschlägen für die Umsetzung zwecks Beginn der Gebührenerhebung ab 2012/2013; ▼M5 d) Erlass von Rechtsvorschriften zur Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre im Jahr 2014, auf 67 im Jahr 2021 und auf 68 im Jahr 2028 zur Stärkung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen; ▼M4 ————— ▼B f) Irland erlässt Änderungen der Rechtsvorschriften zur Beseitigung von Beschränkungen des Handels und des Wettbewerbs in geschützten Sektoren, einschließlich juristischen Berufen, medizinischen Diensten und Berufen im Bereich der Pharmazie; ▼M4 g) Rekapitalisierung der inländischen Banken bis Ende Juli 2011 (unter angemessener Berücksichtigung der erwarteten Veräußerungen von Aktiva und der Maßnahmen des Passiv-Managements bei Irish Life & Permanent und der Bank of Ireland) nach Maßgabe der von der irischen Zentralbank am 31. März 2011 bekanntgegebenen Ergebnisse der Liquiditäts- und Eigenkapitalüberprüfung 2011 (Prudential Liquidity Assessment Review, PLAR, und Prudential Capital Assessment Review, PCAR). Um eine weitere Lastenteilung zu ermöglichen, wird die letzte Stufe der Rekapitalisierung der Bank of Ireland im Umfang von 0,35 Mrd. EUR bis Ende 2011 und jede weitere Rekapitalisierung der Irish Life & Permanent nach Veräußerung der Versicherungssparte vollzogen; ▼B h) Einführung von Rechtsvorschriften zur Reformierung des Mindestlohns, so dass die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert und Verzerrungen durch sektorenbezogene Mindestlöhne verhindert werden, sowie — im Einvernehmen mit der Kommission — Durchführung einer unabhängigen Überprüfung des Rahmens der eingetragenen Beschäftigungsvereinbarungen (Registered Employment Agreements) und der Beschäftigungsverordnungen (Employment Regulation Orders); i) eine Reform des Arbeitslosenunterstützungssystems mit dem Ziel der Erhöhung der Anreize für eine frühzeitige Beendigung der Arbeitslosigkeit. Maßnahmen zur Förderung des Wiedereintritts in die Erwerbstätigkeit werden ausgebaut, indem der Bedarf von Arbeitssuchenden besser ermittelt, Einstellungen erhöht und Sanktionen entwickelt werden, damit Empfänger von Arbeitslosenunterstützung Arbeitsplatzsuche betreiben oder Schulungen besuchen; untermauert wird dies durch eine wirkungsvollere Überwachung. Die Sanktionsmechanismen werden so gestaltet, dass sie zwar einen effektiven Einkommensverlust bewirken, aber keine überzogene Strafe darstellen; j) Veröffentlichung einer gründlichen Überprüfung des Privatschuldensystems und Aufnahme von Arbeiten für eine Reform der Rechtsvorschriften, die ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern schaffen; k) Abfassung eines Berichts mit einer unabhängigen Bewertung des Strom- und Gassektors im Hinblick auf den Bedarf an öffentlicher Finanzierung sowie eines gesteigerten Wettbewerbs. Die irischen Behörden konsultieren die Kommission zu den Ergebnissen dieser Bewertung, um geeignete Ziele aufzustellen; ▼M1 l) Steigerung des Wettbewerbs auf offenen Märkten. Dazu wird die Gesetzgebung reformiert, um für eine glaubwürdigere Abschreckung zu sorgen, indem für Verstöße gegen das irische Wettbewerbsrecht und die Artikel 101 und 102 des Vertrags wirksame Sanktionen vorgesehen werden und eine effiziente Funktionsweise der Wettbewerbsbehörde garantiert wird. Zusätzlich dazu werden die Behörden während der Dauer des Programms gewährleisten, dass keine weiteren Freistellungen von den Wettbewerbsvorschriften gewährt werden, es sei denn, diese stehen voll und ganz im Einklang mit den Zielen des Beistandsprogramms der Europäischen Union und den Erfordernissen der Wirtschaft; ▼B m) die Steigerung des Wachstums im Einzelhandelssektor; die Regierung führt eine Studie durch, um zu untersuchen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Beseitigung der derzeitigen Anforderung an die maximale Größe der Einzelhandelsräumlichkeiten haben wird; Ziel der Beseitigung sind Wettbewerbssteigerungen und Preissenkungen für die Verbraucher. Die Umsetzung der sich aus der Studie ergebenden Strategie wird mit der Kommission erörtert; ▼M1 n) Absenkung des Fremdkapitalanteils bei den inländischen Banken in Richtung der Zielvorgabe, die beim PLAR im Jahr 2011 für das Kredit/Einlagen-Verhältnis gesetzt wurde; o) Erstellung eines Plans zur Sicherung von Solvenz und Überlebensfähigkeit unterkapitalisierter Institute im Genossenschaftsbankensektor, unter anderem indem der irischen Zentralbank die erforderlichen Befugnisse zur Förderung eines höheren Grades der Konsolidierung in diesem Sektor übertragen werden, die — soweit sinnvoll — durch Fusionen und — soweit gerechtfertigt — mit finanzieller Unterstützung der Regierung herbeigeführt werden kann; ▼M4 ————— ▼M2 q) Vorlage einer finanziellen Vorausschau mit einem mittelfristigen Konsolidierungsplan für die Jahre 2012 bis 2015 im Dáil bis Ende Oktober, der die insgesamt geplante Zusammensetzung der Einnahmen- und Ausgabenanpassungen für jedes Jahr enthält und den in der Empfehlung des Rates vom 7. Dezember 2010 festgelegten Zielen entspricht; r) bis zur Vorlage des Haushalts für das Jahr 2012 (Anfang Dezember 2011) Bekanntgabe verbindlicher mittelfristiger Obergrenzen für die Kassenausgaben und Festlegung der einnahmen- und ausgabenwirksamen Maßnahmen, die zur Verwirklichung der notwendigen Anpassung im Zeitraum 2012-2015 erforderlich sind; s) bis Ende Dezember 2011 Vorgabe von Leitlinien durch die irische Zentralbank an die Banken für die Erfassung buchmäßiger Verluste im Kreditgeschäft der Banken; t) bis Ende Dezember 2011 Veröffentlichung neuer Leitlinien durch die irische Zentralbank für die Bewertung von Sicherheiten für Bankdarlehen; u) bis Ende Dezember 2011 Aufstellung und Erörterung eines Programmentwurfs für die Veräußerung von Aktiva unter Nennung etwaiger zu veräußernder Vermögenswerte, notwendiger Gesetzesänderungen und eines Zeitplans für die Umsetzung. ▼B (8)  Irland trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2012 folgende Maßnahmen: a) Annahme eines Haushaltsplans für 2013 mit Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 3,1 Mrd. EUR mit dem Ziel einer Senkung des gesamtstaatlichen Defizits in dem in Artikel 3 Absatz 3 genannten Zeitrahmen. Insbesondere hat der Haushaltsplan Maßnahmen vorzusehen, die zu einer Erhöhung der Einnahmen um mindestens 1,1 Mrd. EUR (eine Übertragung aus 2012 eingerechnet) führen; dazu gehört Folgendes: eine Senkung der Einkommensteuerstufen und -vergünstigungen; eine Reduzierung der Steuererleichterungen für die private Altersvorsorge; eine Senkung der allgemeinen Steuerausgaben und die Einführung einer Immobiliensteuer. Der Haushaltsplan sieht für 2013 auch eine Verringerung der Ausgaben um mindestens 2 Mrd. EUR vor, einschließlich folgender Maßnahmen: Kürzung der Sozialausgaben; Verringerung der Beschäftigung im öffentlichen Dienst; Ruhegehaltsanpassungen im öffentlichen Dienst; Kürzungen sonstiger Programmausgaben und eine Senkung der Investitionsausgaben. ►M1  In Absprache mit der Europäischen Kommission, dem IWF und der EZB kann Irland zur gänzlichen Ausschöpfung des Einsparpotenzials, das bei der derzeitigen umfassenden Überprüfung der Ausgaben und der Prioritäten des Programms für die Regierung ermittelt wird, budgetäre Änderungen an den oben genannten Maßnahmen vornehmen, sofern dabei das allgemeine Ziel eingehalten wird, mit dem Haushalt 2013 eine Haushaltskonsolidierung von mindestens 3,1 Mrd. EUR zu erreichen; ◄ b) Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags im Oireachtas zur Reform des Privatschuldensystems im Hinblick auf die Schaffung eines besseren Gleichgewichts zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern; ▼M6 c) Absenkung des Fremdkapitalanteils bei den inländischen Banken in Richtung nominaler Ziele für die Veräußerung nicht zum Kerngeschäft gehörender Vermögenswerte und ►C1  Amortisierungen im Einklang mit der PLAR 2011, ◄ sofern im Zuge der laufenden Bewertung der Umstrukturierungspläne der Banken keine anders lautenden Vereinbarungen mit der Europäischen Kommission getroffen werden, sowie Überwachung der Fortschritte in Richtung der Basel III-Anforderungen an Liquidität und strukturelle Liquiditätsquote gemäß des im Programm vereinbarten fortgeschrittenen Überwachungsrahmens; ▼M4 d) Vorlage einer Rechtsvorschrift im Oireachtas, um die Genossenschaftsbanken durch einen gestärkten Regulierungsrahmen, der u. a. eine wirksamere Governance und wirksamere regulatorische Anforderungen vorsieht, zu unterstützen; e) Erlass von Maßnahmen zur Untermauerung einer glaubwürdigen haushaltspolitischen Strategie und zur Stärkung des Haushaltsrahmens. Irland erlässt eine Haushaltsvorschrift, wonach alle unplanmäßigen Mehreinnahmen im Zeitraum 2011-2015 für den Defizit- und Schuldenabbau zu verwenden sind, und setzt diese um. Irland erlässt ein Gesetz über eine verantwortungsvolle Finanzpolitik, das Bestimmungen für einen mittelfristigen Haushaltsrahmen mit verbindlichen mehrjährigen Ausgabenobergrenzen in jedem Bereich sowie finanzpolitische Regeln enthält, und gewährleistet die Unabhängigkeit des Haushaltsbeirats. Dabei werden die neuerlichen Reformen bei der wirtschaftspolitischen Steuerung auf Unionsebene berücksichtigt und die bereits umgesetzten Reformen zugrunde gelegt; ▼M5 f) Abschluss der folgenden Maßnahmen in den inländischen irischen Banken, über deren Ergebnisse die irischen Behörden der Kommission, der EZB und dem IWF Bericht erstatten werden: i) eine unabhängige Qualitätsüberprüfung von Aktiva, um die Qualität der Gesamt- und Einzelkreditportfolios und der Verfahren zur Ermittlung und Überwachung der Qualität der Aktiva zu bewerten; ii) eine Überprüfung notleidender Kredite zur Bewertung der operativen Fähigkeiten und der Effektivität des Managements von Portfolios notleidender Kredite in den Banken einschließlich des Umgangs mit Zahlungsrückständen und der Bereinigung notleidender Kredite und der Verfahren zur Verringerung von Kreditverlusten; iii) eine Validierung der Integrität von Daten zur Bewertung der Zuverlässigkeit von Bankdaten; und iv) ein Projekt zur Ertragsermittlung und zum Zurücksetzen von Krediten zur Überprüfung bestehender Methoden anhand der internationalen Finanzberichterstattungsnormen (international financial reporting standards — IFRS) und einschlägiger Regulierungsleitlinien; g) Bewertung der Fortschritte der Banken bei der Sanierung ihrer notleidenden Portfolios; h) Vorlage einer Bewertung der Maßnahmen, die gegenüber Empfängern von Arbeitslosenunterstützung, die nicht zu Gesprächen im Hinblick auf den Wiedereintritt in die Erwerbstätigkeit bereit sind, ergriffen werden, bei der Kommission, der EZB und dem IWF; i) Fertigstellung eines interministeriellen Berichts zur Erkundung der Möglichkeiten für die Begrenzung negativer Beschäftigungsanreize, die sich aus der Struktur von Sozialversicherungsleistungen ergeben; j) Erlass von Rechtsvorschriften zur Reform der Rentenansprüche für neue Bedienstete des öffentlichen Sektors. Dazu gehört eine Überprüfung des beschleunigten Ausscheidens bestimmter Kategorien der Bediensteten im öffentlichen Sektor und eine Indexierung der Renten anhand der Verbraucherpreise. Berechnungsgrundlage für die Renten muss das in der Dienstzeit bezogene Durchschnittsgehalt sein. Das Renteneintrittsalter für neue Bedienstete wird an das gesetzliche Renteneintrittsalter gekoppelt. ▼B (9)  Um eine reibungslose Umsetzung der Programmauflagen sicherzustellen und die Ungleichgewichte nachhaltig zu korrigieren, steht die Kommission dem Land bei der Haushalts-, Finanzmarkt- und Strukturreform weiterhin beratend und anleitend zur Seite. Im Rahmen des Beistandsprogramms für Irland überprüft sie regelmäßig zusammen mit dem IWF und in Verbindung mit der EZB die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der vereinbarten Maßnahmen und empfiehlt die notwendigen Korrekturen im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Arbeitsplatzschaffung, die Sicherung der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und die Verringerung negativer sozialer Auswirkungen, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Mitglieder der irischen Gesellschaft. ▼M6 (10)  Irland wird in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2013: ▼M8 a) vor dem Programmende eine Bilanzprüfung vornehmen, um den nach der neuen EU-Methode durchzuführenden Stresstest vorzubereiten; ▼M6 b) Den Fremdkapitalanteil bei den inländischen Banken in Richtung bis Ende 2013 zu erfüllender nominaler Ziele für die Veräußerung nicht zum Kerngeschäft gehörender Vermögenswerte und ►C1  Amortisierungen im Einklang mit der PLAR 2011, ◄ festgelegt wurden, absenken, sofern im Zuge der laufenden Bewertung der Umstrukturierungspläne der Banken keine anders lautenden Vereinbarungen mit der Europäischen Kommission getroffen werden, sowie die Fortschritte in Richtung der Basel III-Anforderungen an Liquidität und strukturelle Liquiditätsquote gemäß des im Programm vereinbarten fortgeschrittenen Überwachungsrahmens überwachen; ▼M8 c) die Kommission über das Finanzierungsmodell von Irish Water unterrichten und einen endgültigen Zeitplan für die Einführung von Wassergebühren für Haushalte im vierten Quartal 2014 vorlegen. ▼B Artikel 4 Für die Verwaltung des finanziellen Beistands der Union eröffnet Irland ein Sonderkonto bei der Irischen Zentralbank. Artikel 5 Dieser Beschluss ist an die Republik Irland gerichtet. Artikel 6 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. ( 1 ) ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. ( 2 ) Siehe http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/methodology/advice_member_states

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.