Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/494 des Rates vom 24. Februar 2026 zur Ernennung von zwei von der Republik Estland vorgeschlagenen Mitgliedern und von vier von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/494 3.3.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/494 DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Ernennung von zwei von der Republik Estland vorgeschlagenen Mitgliedern und von vier von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305, gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1), auf Vorschlag der estnischen Regierung, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. (2) Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen. (3) Infolge des Ablaufs der nationalen Mandate, auf deren Grundlage Frau Irina TALVISTE und Herr Tiit TERIK zur Ernennung vorgeschlagen worden waren, sind die Sitze von zwei Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden. (4) Infolge des Ablaufs der nationalen Mandate, auf deren Grundlage Frau Katrin KRAUSE, Frau Gerli LEHE, Herr Rait PIHELGAS und Herr Urmas SUKLES zur Ernennung vorgeschlagen worden waren, sind die Sitze von vier stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden. (5) Die estnische Regierung hat auf der Grundlage verschiedener nationaler Mandate die folgenden Vertreter lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, als Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen: Frau Irina TALVISTE, Pärnu Linnavolikogu liige (Mitglied des Stadtrates von Pärnu) und Herrn Tiit TERIK, Tallinna linnavalitsuse liige (Mitglied der Stadtregierung von Tallinn). (6) Die estnische Regierung hat auf der Grundlage verschiedener nationaler Mandate die folgenden Vertreter lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, als stellvertretende Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen: Frau Katrin KRAUSE, Harku Vallavalitsuse liige (Mitglied der Gemeinderegierung von Harku), Frau Gerli LEHE, Rae Vallavalitsuse liige (Mitglied der Gemeinderegierung von Rae), Herrn Rait PIHELGAS, Kambja Vallavolikogu liige (Mitglied der Gemeinderegierung von Kambja), und Herrn Urmas SUKLES, Haapsalu Vallavolikogu liige (Mitglied der Gemeinderegierung Haapsalu), HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die folgenden Vertreter lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, ernannt a) zu Mitgliedern: — Frau Irina TALVISTE, Pärnu Linnavolikogu liige (Mitglied des Stadtrates von Pärnu) (Mandatsänderung), — Herr Tiit TERIK, Tallinna Linnavolikogu liige (Mitglied der Stadtregierung von Tallinn) (Mandatsänderung), und b) zu stellvertretenden Mitgliedern: — Frau Katrin KRAUSE, Harku Vallavalitsuse liige (Mitglied der Gemeinderegierung von Harku) (Mandatsänderung), — Frau Gerli LEHE, Rae Vallavalitsuse liige (Mitglied der Gemeindeverwaltung von Rae) (Mandatsänderung), — Herr Rait PIHELGAS, Kambja Vallavolikogu liige (Mitglied des Gemeinderates von Kambja) (Mandatsänderung), — Herr Urmas SUKLES, Haapsalu Vallavolikogu liige (Mitglied des Gemeinderates von Haapsalu) (Mandatsänderung). Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. RAOUNA (1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj. (2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/494/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.