Europäische Union
2010/64/: Beschluss der Kommission vom 5. Februar 2010 über die Angemessenheit der zuständigen Stellen bestimmter Drittländer gemäß der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 590) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32010D0064. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2010035DE.01001501.doc.html text/html
- 32010D0064-4c44d0f804b9724b96b5.zip application/zip
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.