Europäische Union

2012/55/Euratom: Beschluss der Kommission vom 2. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Australiens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie

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1.2.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 29/3 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Australiens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie (2012/55/Euratom) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, mit Zustimmung des Rates, in Erwägung nachstehenden Grundes: Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Australiens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie sollte geschlossen werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Australiens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft gebilligt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident der Europäischen Kommission oder das für Energiefragen zuständige Kommissionsmitglied wird ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen und die auf Seiten der Europäischen Atomgemeinschaft erforderlichen Schritte für sein Inkrafttreten zu unternehmen. Brüssel, den 2. März 2011 Für die Kommission Günther OETTINGER Mitglied der Kommission

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.