Europäische Union

80/982/EWG: Beschluß des Rates vom 14. Oktober 1980 über den Abschluß von Selbstbeschränkungsabkommen mit Argentinien, Australien, Neuseeland und Uruguay im Schaf- und Ziegenfleischsektor

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31980D0982. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

inschließlich der Bedingungen, die für das unter Nummer 7 genannte Ziel von Bedeutung sind. Der Ausschuß trägt dafür Sorge, daß die ordnungsgemässe Anwendung dieser Vereinbarung nicht dadurch beeinträchtigt wird, daß Erzeugnisse aus Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch unter in der Vereinbarung nicht genannten Tarifnummern nach der Gemeinschaft ausgeführt werden. Der Ausschuß erörtert alle bei der Durchführung dieser Vereinbarung auftretenden Fragen und empfiehlt den zuständigen Behörden geeignete Lösungen. 11. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten unbeschadet der Rechte und Verpflichtungen der Parteien im Rahmen des GATT. 12. Die unter Nummer 2 festgesetzte Jahresmenge gilt für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die vom Inkrafttreten dieser Vereinbarung an bis zum 1. Januar des folgenden Jahres geltende Menge wird im Verhältnis zur Gesamtjahresmenge festgesetzt und trägt dem saisonalen Charakter des Handels Rechnung. 13. Diese Vereinbarung gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angewendet wird, und nach Maßgabe jenes Vertrages einerseits und für das Gebiet der Republik Östlich des Uruguay andererseits. 14. Diese Vereinbarung tritt am 20. Oktober 1980 in Kraft. Sie gilt bis zum 31. März 1984 ; nach diesem Zeitpunkt bleibt sie in Kraft, vorbehaltlich des Rechts einer jeden Partei, sie mit einer Frist von einem Jahr schriftlich zu kündigen. In jedem Fall werden die Bestimmungen dieser Vereinbarung von den beiden Parteien vor dem 1. April 1984 im Hinblick auf Änderungen, die sie für notwendig erachten, überprüft. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung mit diesem Schreiben bestätigen würden.". Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung meiner Regierung mit dem Inhalt Ihres Schreibens mitzuteilen. Genehmigen Sie, Herr ..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Für die Regierung der Republik Östlich des Uruguay

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.