Europäische Union

2011/751/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13. September 2011 zur Notifizierung eines Vorschlags für die Änderung der Anhänge des Abkommens zwischen der EG und den USA über den Handel mit Wein

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24.11.2011    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 308/36 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. September 2011 zur Notifizierung eines Vorschlags für die Änderung der Anhänge des Abkommens zwischen der EG und den USA über den Handel mit Wein (2011/751/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss 2006/232/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein (1), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Anhänge des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein sollten geändert werden, um Gesetzgebungsänderungen bei den önologischen Verfahren in der Union, neue Ursprungsnamen in der Union, neue Namen von Bedeutung für den Weinbau in den USA und Adressenänderungen zu berücksichtigen. (2) Gemäß Artikel 11 Absatz 5 des Abkommens ist es für die Änderung eines Anhangs des Abkommens erforderlich, dass der Änderungsvorschlag der anderen Vertragspartei schriftlich notifiziert wird. (3) Der beigefügte Änderungsvorschlag sollte daher den Vereinigten Staaten von Amerika notifiziert werden. (4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte - BESCHLIESST: Artikel 1 Gemäß Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein wird der im Anhang dargelegte Vorschlag für eine Änderung der Anhänge des Abkommens den Vereinigten Staaten von Amerika schriftlich notifiziert. Artikel 2 Der Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung wird ermächtigt, den Änderungsvorschlag im Namen der Europäischen Union zu notifizieren. Brüssel, den 13. September 2011 Für die Kommission Dacian CIOLOȘ Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 87 vom 24.3.2006, S. 1. ANHANG Vorschlag für eine Änderung der Anhänge des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein (1) Anhang I Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b)   Europäische Union 1. Die in Absatz 2 aufgeführten Bestimmungen betreffen önologische Verfahren, die gemäß den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Anforderungen der Europäischen Union im Rahmen der Artikel 3 und 4 am oder vor dem 1. April 2010 zugelassen worden sind. „Retsina“ genannter, mit Koniferenharz behandelter Wein wird von den Vereinigten Staaten nicht als Wein betrachtet, der einen Geschmacksstoff im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 enthält. 2. Gesetze, sonstige Vorschriften und Anforderungen der Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1), Titel II Kapitel I Abschnitt IIa Unterabschnitt II sowie Anhänge XIb, XVa und XVb. Unterabschnitt II Önologische Verfahren und Einschränkungen Anhang XIb Kategorien von Weinbauerzeugnissen Anhang XVa Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen Anhang XVb Einschränkungen Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission (ABl. L 193 vom 24.7.2009, S. 1.) Artikel 3 Zugelassene önologische Verfahren und Einschränkungen Artikel 5 Önologische Verfahren für Schaumweinkategorien Artikel 6 Önologische Verfahren für Likörweine Artikel 7 Begriffsbestimmung des Verschnitts Artikel 8 Allgemeine Modalitäten für Vermischen und Verschnitt Artikel 9 Reinheits- und Identitätskriterien für die bei den önologischen Verfahren verwendeten Stoffe Artikel 14 Aufgießen von Wein oder Traubenmost auf Weintrub oder Traubentrester oder ausgepressten „Aszú“ bzw. „Výber“-Teig Anhang I A Zugelassene önologische Verfahren und Behandlungen Anlage 1 Vorschriften für Betaglucanase Anlage 2 L(+)-Weinsäure Anlage 3 Aleppokiefernharz Anlage 4 Ionenaustauschharze Anlage 5 Kaliumhexacyanoferrat, Kalziumphytat, DL-Weinsäure Anlage 6 Vorschriften für Dimethyldicarbonat Anlage 7 Vorschriften für die Behandlung durch Elektrodialyse Anlage 8 Vorschriften für Urease Anlage 9 Vorschriften für Eichenholzstücke Anlage 10 Vorschriften für die Behandlung zur teilweisen Entalkoholisierung von Wein Anlage 11 Vorschriften für die Behandlung mit PVI/PVP-Copolymeren Anlage 12 Vorschriften für die Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung Anhang I B Grenzwerte für den Schwefeldioxidgehalt der Weine Anlage 1 Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgehalts an Schwefeldioxid, wenn es die Witterungsverhältnisse erforderlich machen Anhang I C Grenzwerte für den Gehalt der Weine an flüchtiger Säure Anhang I D Grenzwerte und Bedingungen für die Süßung der Weine Anhang II Zugelassene önologische Verfahren und diesbezügliche Einschränkungen bei Schaumwein, Qualitätsschaumwein und aromatischem Schaumwein Anlage 1 Verzeichnis der Rebsorten, deren Trauben zur Zusammensetzung der Cuvée von aromatischem Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwendet werden darf Anhang III Zugelassene önologische Verfahren und diesbezügliche Einschränkungen bei Likörwein und Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe Anlage 1 Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, für deren Herstellung besondere Vorschriften gelten Anlage 2 Abschnitt A: Verzeichnisse gemäß Anhang III Abschnitt B Nummer 5 Buchstabe a Abschnitt B: Verzeichnisse gemäß Anhang III Abschnitt B Nummer 5 Buchstabe b Anlage 3 Verzeichnis der Sorten, aus denen Likörweine mit g.U. hergestellt werden können, für deren Bezeichnung die traditionellen spezifischen Begriffe „vino dulce natural“, „vino dolce naturale“, „vinho doce natural“ und „οινος γλυκυς φυσικος“ verwendet werden“ (2) Anhang III erhält folgende Fassung: „ANHANG III a)   Europäische Union Begleitendes Handelspapier  (1) für Weinerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika Anweisungen für das Ausfüllen der Bescheinigung Ausführer: Laufende Nummer: Einführer: Zuständige Behörde am Versandort: Zollstempel: Datum der Abfertigung des Weins durch die Zollstelle der EU: Beförderungsmittel und Angaben zur Beförderung: Bestimmungsort: Beschreibung des Erzeugnisses: Menge: Bescheinigungen: Kontrollvermerk. Für Gebrauch durch die zuständige Behörde: Firma des Unterzeichners, Nummer des „Federal permit“ und Telefonnummer: Name des Unterzeichners: Ort und Datum: Unterschrift: Text von Bild 1. Ausführer (Name und Anschrift) 2. Laufende Nummer 4. Zuständige US-Behörde am Versandort (Name und Anschrift) [TTB Office] 3. Einführer (Name und Anschrift) 5. Zollstempel (nur für Dienstgebrauch der EU) 6. Datum der Abfertigung des Weins durch die Zollstelle der EU (nur für Dienstgebrauch der EU) 7. Beförderungsmittel und Angaben zur Beförderung 8. Vorgesehener Bestimmungsort (falls abweichend von 3) 9. Beschreibung des eingeführten Erzeugnisses insbesondere: vorhandener Alkoholgehalt: Farbe des Erzeugnisses: 10. Menge 11. Bescheinigungen Das vorstehend beschriebene Erzeugnis ist zum unmittelbaren Verzehr bestimmt, erfüllt die in den Vereinigten Staaten von Amerika geltenden Bedingungen für die Erzeugung und das Inverkehrbringen, wurde anhand önologischer Verfahren erzeugt, die den Vorschriften des Abkommens zwischen der EG und den USA über den Handel mit Wein entsprechen und wurde in einem Weinbaubetrieb erzeugt, der vom Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau für die Erzeugung von Wein aus Weintrauben zugelassen wurde und von der Stelle dieser Behörde geprüft und kontrolliert wird. Nummer des „Federal permit“ (Weinbaubetrieb): 12. Kontrollvermerk nur für die EU. Für Gebrauch durch die zuständige Behörde 13. Firma des Unterzeichners, Nummer des „Federal permit“ und Telefonnummer 14. Name des Unterzeichners 15. Ort und Datum 16. Unterschrift b)   Vereinigte Staaten Das Antragsformular für die COLA ist das Formular mit dem Titel „Application for and certification/exemption of label/bottle approval“ des US Department of Treasury, Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau, TTB Form 5 100,31, vom Mai 2005, oder die auf der Website www.ttb.gov veröffentlichte jüngste Fassung dieses Dokuments. (3) Anhang IV erhält folgende Fassung: „ANHANG IV TEIL A In Österreich Namen der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Burgenland, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Carnuntum, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Kamptal, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Kremstal, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Kärnten, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Leithaberg, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Mittelburgenland, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Neusiedlersee, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Neusiedlersee-Hügelland, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Niederösterreich, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Oberösterreich, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Salzburg, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Steiermark, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Süd-Oststeiermark, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Südburgenland, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Südsteiermark, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Thermenregion, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Tirol, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Traisental, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Vorarlberg, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Wachau, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Wagram, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Weinviertel, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Weststeiermark, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Wien, gegebenenfalls gefolgt vom Namen einer kleineren geografischen Einheit Namen der Weine mit geschütztem Ursprungsnamen Bergland Steirerland Weinland Wien In Belgien Namen der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Crémant de Wallonie Côtes de Sambre et Meuse Hagelandse wijn Haspengouwse Wijn Heuvellandse Wijn Vin mousseux de qualité de Wallonie Vlaamse mousserende kwaliteitswijn Namen der Weine mit geschütztem Ursprungsnamen Vin de pays des Jardins de Wallonie Vlaamse landwijn In Bulgarien Namen der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Асеновград, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Asenovgrad Болярово, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Bolyarovo Брестник, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Brestnik Варна, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Varna Велики Преслав, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Veliki Preslav Видин, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Vidin Враца, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Vratsa Върбица, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Varbitsa Долината на Струма, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Struma valley Драгоево, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Dragoevo Евксиноград, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Evksinograd Ивайловград, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Ivaylovgrad Карлово, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Karlovo Карнобат, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Karnobat Ловеч, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Lovech Лозицa, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Lozitsa Лом, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Lom Любимец, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Lyubimets Лясковец, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Lyaskovets Мелник, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Melnik Монтана, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Montana Нова Загора, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Nova Zagora Нови Пазар, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Novi Pazar Ново село, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Novo Selo Оряховица, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Oryahovitsa Павликени, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Pavlikeni Пазарджик, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Pazardjik Перущица, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Perushtitsa Плевен, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Pleven Пловдив, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Plovdiv Поморие, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Pomorie Русе, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Ruse Сакар, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Sakar Сандански, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Sandanski Свищов, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Svishtov Септември, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Septemvri Славянци, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Slavyantsi Сливен, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Sliven Стамболово, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Stambolovo Стара Загора, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Stara Zagora Сунгурларе, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Sungurlare Сухиндол, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Suhindol Търговище, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Targovishte Хан Крум, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Han Krum Хасково, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Haskovo Хисаря, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Hisarya Хърсово, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Harsovo Южно Черноморие, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Southern Black Sea Coast Черноморски район – Северен, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Northern Black Sea Region Шивачево, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Shivachevo Шумен, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Shumen Ямбол, gegebenenfalls gefolgt von der Teilregion und/oder der kleineren geografischen Einheit Entsprechender Begriff: Yambol Namen der Weine mit geschütztem Ursprungsnamen Дунавска равнина Entsprechender Begriff: Danube Plain Тракийска низина Entsprechender Begriff: Thracian Lowlands In Zypern Namen der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Βουνί Παναγιάς – Αμπελίτη Entsprechender Begriff: Vouni Panayia - Ampelitis Κουμανδαρία Entsprechender Begriff: Commandaria Κρασοχώρια Λεμεσού, gegebenenfalls gefolgt von Αφάμης Entsprechender Begriff: Krasohoria Lemesou, gegebenenfalls gefolgt von Afames Κρασοχώρια Λεμεσού, gegebenenfalls gefolgt von Λαόνα Entsprechender Begriff: Krasohoria Lemesou, gegebenenfalls gefolgt von Laona Λαόνα Ακάμα Entsprechender Begriff: Laona Akama Πιτσιλιά Entsprechender Begriff: Pitsilia Namen der Weine mit geschütztem Ursprungsnamen Λάρνακα Entsprechender Begriff: Larnaka Λεμεσός Entsprechender Begriff: Lemesos Λευκωσία Entsprechender Begriff: Lefkosia Πάφος Entsprechender Begriff: Pafos In der Tschechischen Republik Namen der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Morava, gegebenenfalls gefolgt von Mikulovská Morava, gegebenenfalls gefolgt von Slovácká Morava, gegebenenfalls gefolgt von Velkopavlovická Morava, gegebenenfalls gefolgt von Znojemská Čechy, gegebenenfalls gefolgt von Litoměřická Čechy, gegebenenfalls gefolgt von Mělnická Namen der Weine mit geschütztem Ursprungsnamen Moravské České In Frankreich Namen der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Ajaccio Alsace Grand Cru, gefolgt von Altenberg de Ber

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.