Europäische Union

2005/358/EG: Beschluss des Rates vom 26. April 2005 zur Bestimmung des Sitzes der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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4.5.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 114/13 BESCHLUSS DES RATES vom 26. April 2005 zur Bestimmung des Sitzes der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2005/358/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1) (nachstehend „Agentur“ genannt) — BESCHLIESST: Artikel 1 Die Agentur hat ihren Sitz in Warschau (Polen). Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 26. April 2005. Im Namen des Rates Der Präsident F. BODEN (1)   ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.