Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/1908 des Rates vom 6. Dezember 2018 über den Beitritt Samoas zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D1908. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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oder Blut, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel, Schweinen und Rindern, Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch) Anderes gepökeltes Fleisch, a.n.g. 20 % E (ausgen.) 1603.00.00 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren   20 % C (15 J.) 1604.11.00 Lachse, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert)   0 % A (5 J.) 1604.12.00 Heringe, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert)   0 % A (5 J.) 1604.13.00 Sardinen, Sardinellen und Sprotten, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert)   0 % A (5 J.) 1604.14.00 Thunfische, echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.), zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert)   0 % A (5 J.) 1604.15.00 Makrelen, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert)   0 % A (5 J.) 1604.16.00 Sardellen, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert)   0 % A (5 J.) 1604.17.00 Aale, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert)   0 % A (5 J.) 1604.19.00 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert, nur geräuchert, sowie Lachse, Heringe, Sardinen, Sardinellen, Sprotten, Thunfische, echter Bonito, Pelamide (Sarda spp.), Makrelen, Sardellen und Aale)   0 % A (5 J.) 1604.20.00 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. ganz oder in Stücken)   0 % A (5 J.) 1604.31.00 Kaviar   0 % A (5 J.) 1604.32.00 Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen   0 % A (5 J.) 1605.10.00 Krabben, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.21.00 Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.29.00 Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in luftdicht verschlossenen Behältnissen (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.30.00 Hummer, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.40.00 Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräucht, Krabben, Garnelen und Hummer)   20 % C (15 J.) 1605.51.00 Austern, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.52.00 Kamm-Muscheln und Pilger-Muscheln, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.53.00 Miesmuscheln, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.54.00 Tintenfische und Kalmare, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.55.00 Kraken, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.56.00 Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.57.00 Seeohren, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.58.00 Schnecken, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert und Meeresschnecken)   20 % C (15 J.) 1605.59.00 Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert, Austern, Kamm- und Pilger-Muscheln, Miesmuscheln, Tintenfische, Kalmare, Kraken, Seeohren, Schnecken sowie Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln)   20 % C (15 J.) 1605.61.00 Seegurken, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.62.00 Seeigel, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.63.00 Quallen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)   20 % C (15 J.) 1605.69.00 Wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert, Krebstiere, Weichtiere, Seegurken, Seeigel und Quallen)   20 % C (15 J.) 1701.12.00 Rübenzucker, roh, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen   0 % A (5 J.) 1701.13.00 Rohrzucker, roh, fest, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, nicht zentrifugiert, mit einem Saccharosegehalt von 69° bis 93°, nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle enthaltend (siehe Unterpositions-Anmerkung 2)   0 % E (ausgen.) 1701.14.00 Rohrzucker, roh, fest, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen (ausg. Rohrzucker unter 1701 13 )   0 % E (ausgen.) 1701.91.00 Rohrzucker und Rübenzucker, fest, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen   8 % E (ausgen.) 1701.99.00 Rohrzucker und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest (ausg. Rohr- und Rübenzucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen sowie Rohzucker)   8 % E (ausgen.) 1702.11.00 Lactose, fest, und Lactosesirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Lactose von >= 99 GHT, berechnet als wasserfreie Lactose in der Trockenmasse   8 % E (ausgen.) 1702.19.00 Lactose, fest, und Lactosesirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Lactose von < 99 GHT, berechnet als wasserfreie Lactose in der Trockenmasse   8 % E (ausgen.) 1702.20.00 Ahornzucker, fest, und Ahornsirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen   8 % E (ausgen.) 1702.30.00 Glucose, fest, und Glucosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von < 20 GHT   8 % E (ausgen.) 1702.40.00 Glucose, fest, und Glucosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 20 GHT, jedoch < 50 GHT (ausg. Invertzucker)   8 % E (ausgen.) 1702.50.00 Chemisch reine Fructose, fest   8 % E (ausgen.) 1702.60.00 Fructose, fest, und Fructosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von > 50 GHT (ausg. chemisch reine Fructose und Invertzucker)   8 % E (ausgen.) 1702.90.00 Zucker, einschl. Invertzucker und chemisch reine Maltose, fest, Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig gemischt, Zucker und Melassen, karamellisiert (ausg. Rohr- und Rübenzucker, chemisch reine Saccharose, Lactose, Ahornzucker, Glucose und Fructose sowie Sirupe davon)   8 % E (ausgen.) 1703.10.00 Rohrzuckermelasse aus der Gewinnung oder Raffination von Rohrzucker   8 % E (ausgen.) 1703.90.00 Rübenzuckermelasse aus der Gewinnung oder Raffination von Rübenzucker   8 % E (ausgen.) 1704.10.00 Kaugummi, auch mit Zucker überzogen   20 % E (ausgen.) 1704.90.00 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, einschl. weiße Schokolade (ausg. Kaugummi)   20 % E (ausgen.) 1801.00.00 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet   8 % E (ausgen.) 1802.00.00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall   8 % E (ausgen.) 1803.10.00 Kakaomasse, unentfettet   8 % B (10 J.) 1803.20.00 Kakaomasse, ganz oder teilweise entfettet   8 % B (10 J.) 1804.00.00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl   8 % B (10 J.) 1805.00.00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln   8 % B (10 J.) 1806.10.00 Kakaopulver, gesüßt   20 % E (ausgen.) 1806.20.00 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg (ausg. Kakaopulver)   20 % E (ausgen.) 1806.31.00 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von <= 2 kg, gefüllt   20 % E (ausgen.) 1806.32.00 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von <= 2 kg, ungefüllt   20 % E (ausgen.) 1806.90.00 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 kg (ausg. in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln sowie Kakaopulver)   20 % E (ausgen.) 1901.10.00 Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404 , ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g., zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf   0 % E (ausgen.) 1901.20.00 Mischungen und Teig aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Mischungen und Teig aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404 , ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g., zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905   20 % E (ausgen.) 1901.90.10 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404 , ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. (ausg. zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905 ) Malzextrakt 20 % E (ausgen.) 1901.90.20 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404 , ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. (ausg. zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905 ) Zubereitungen zum Herstellen von Getränken 20 % E (ausgen.) 1901.90.90 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404 , ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. (ausg. zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905 ) Andere Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Pos. 0401 bis 0404 , ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, a.n.g. 20 % C (15 J.) 1902.11.10 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, Eier enthaltend Makkaroni, Spaghetti oder Vermicelli, weder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, Eier enthaltend 8 % E (ausgen.) 1902.11.20 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, Eier enthaltend Instant-Nudeln, weder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, Eier enthaltend 8 % E (ausgen.) 1902.11.90 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, Eier enthaltend Andere Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, Eier enthaltend, a.n.g. 20 % E (ausgen.) 1902.19.10 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend Makkaroni, Spaghetti oder Vermicelli, keine Eier enthaltend 8 % E (ausgen.) 1902.19.20 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend Instant-Nudeln, keine Eier enthaltend 8 % E (ausgen.) 1902.19.90 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend Andere Teigwaren, weder gekocht noch Eier enthaltend, a.n.g. 20 % E (ausgen.) 1902.20.00 Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet   8 % E (ausgen.) 1902.30.00 Teigwaren, gekocht oder anders zubereitet (ausg. gefüllt)   8 % E (ausgen.) 1902.40.00 Couscous, auch zubereitet   8 % E (ausgen.) 1903.00.00 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen   20 % C (15 J.) 1904.10.10 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes) Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt, mit Zusatz von Zucker 20 % E (ausgen.) 1904.10.90 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes) Andere Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, a.n.g. 20 % D (20 J.) 1904.20.00 Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide   20 % E (ausgen.) 1904.30.00 Bulgur-Weizen in Form von bearbeiteten Körnern, durch Kochen von Hartweizenkörnern hergestellt   20 % E (ausgen.) 1904.90.00 Getreide (ausg. Mais) in Form von Körnern oder in Form von Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, a.n.g. (ausg. Mehl, Grütze und Grieß, Lebensmittel durch Aufblähen oder Rösten zubereitet, Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken, Lebensmittelzubereitungen aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide sowie Bulgur-Weizen)   20 % E (ausgen.) 1905.10.00 Knäckebrot   20 % E (ausgen.) 1905.20.00 Lebkuchen und Honigkuchen und ähnliche Waren, auch kakaohaltig   20 % E (ausgen.) 1905.31.10 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt – – – mit Creme oder Schokolade 20 % E (ausgen.) 1905.31.90 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt – – – andere 20 % E (ausgen.) 1905.32.10 Waffeln – – – Hostien 20 % E (ausgen.) 1905.32.20 Waffeln – – – mit Creme oder Schokolade 20 % E (ausgen.) 1905.32.90 Waffeln – – – andere 20 % E (ausgen.) 1905.40.00 Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren   20 % E (ausgen.) 1905.90.10 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnl. Waren (ausg. Knäckebrot, Leb- und Honigkuchen und ähnl. Waren, Kekse und ähnl. Kleingebäck, gesüßt, Waffeln, Zwieback, geröstetes Brot und ähnl. geröstete Waren) feine Backwaren, Kuchen und Pfannkuchen 20 % E (ausgen.) 1905.90.20 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnl. Waren (ausg. Knäckebrot, Leb- und Honigkuchen und ähnl. Waren, Kekse und ähnl. Kleingebäck, gesüßt, Waffeln, Zwieback, geröstetes Brot und ähnl. geröstete Waren) Pizza 20 % E (ausgen.) 1905.90.30 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnl. Waren (ausg. Knäckebrot, Leb- und Honigkuchen und ähnl. Waren, Kekse und ähnl. Kleingebäck, gesüßt, Waffeln, Zwieback, geröstetes Brot und ähnl. geröstete Waren) Nahrungsmittel, knusprig, aromatisiert 20 % E (ausgen.) 1905.90.40 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnl. Waren (ausg. Knäckebrot, Leb- und Honigkuchen und ähnl. Waren, Kekse und ähnl. Kleingebäck, gesüßt, Waffeln, Zwieback, geröstetes Brot und ähnl. geröstete Waren) Brot 20 % E (ausgen.) 1905.90.90 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnl. Waren (ausg. Knäckebrot, Leb- und Honigkuchen und ähnl. Waren, Kekse und ähnl. Kleingebäck, gesüßt, Waffeln, Zwieback, geröstetes Brot und ähnl. geröstete Waren) Andere Backwaren, a.n.g. 20 % E (ausgen.) 2001.10.00 Gurken und Cornichons, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht   20 % E (ausgen.) 2001.90.00 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Gurken und Cornichons)   20 % E (ausgen.) 2002.10.00 Tomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ganz oder in Stücken   20 % E (ausgen.) 2002.90.00 Tomaten, zubereitet oder haltbar gemacht, anders als mit Essig oder Essigsäure (ausg. ganz oder in Stücken)   20 % E (ausgen.) 2003.10.00 Pilze der Gattung Agaricus, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht   20 % C (15 J.) 2003.90.00 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, (ausg. der Gattung Agaricus)   20 % C (15 J.) 2004.10.00 Kartoffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren   20 % C (15 J.) 2004.90.00 Gemüse und Mischungen von Gemüsen, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Zucker, Essig oder Essigsäure), gefroren (ausg. Tomaten, Pilze, Trüffeln und Kartoffeln, je für sich)   20 % C (15 J.) 2005.10.00 Gemüse in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g   20 % C (15 J.) 2005.20.00 Kartoffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ungefroren   20 % C (15 J.) 2005.40.00 Erbsen (Pisum sativum), zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren   20 % C (15 J.) 2005.51.00 Bohnen (Vigna spp. und Phaseolus spp.), ausgelöst, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren   20 % C (15 J.) 2005.59.00 Bohnen (Vigna spp. und Phaseolus spp.), zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren (ausg. ausgelöst)   20 % C (15 J.) 2005.60.00 Spargel, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren   20 % C (15 J.) 2005.70.00 Oliven, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren   20 % C (15 J.) 2005.80.00 Zuckermais (Zea mays var. saccharata), zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren   20 % C (15 J.) 2005.91.00 Bambussprossen, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren   20 % C (15 J.) 2005.99.00 Gemüse und Mischungen von Gemüsen, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren (ausg. mit Zucker haltbar gemacht, homogenisiertes Gemüse der Unterpos. 2005.10 sowie Tomaten, Pilze, Trüffeln, Kartoffeln, Erbsen (Pisum sativum), Bohnen (Vigna spp. und Phaseolus spp.), Spargel, Oliven und Zuckermais (Zea mays var. Saccharata) und Bambussprossen, je für sich)   20 % E (ausgen.) 2006.00.00 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere genießbare Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)   20 % E (ausgen.) 2007.10.00 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g   20 % E (ausgen.) 2007.91.00 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, von Zitrusfrüchten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausgenommen homogenisierte Zubereitungen der Unterposition 2007.10 )   20 % E (ausgen.) 2007.99.10 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. von Zitrusfrüchten sowie homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 2007.10 ) Erdnussmus oder -pasten mit Zusatz von Zucker oder Süßmitteln 20 % E (ausgen.) 2007.99.90 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. von Zitrusfrüchten sowie homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 2007.10 ) Andere Zubereitungen, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, a.n.g. 20 % E (ausgen.) 2008.11.10 Erdnüsse, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. mit Zucker haltbar gemacht) Erdnüsse; Erdnussbutter, haltbar gemacht 20 % C (15 J.) 2008.11.90 Erdnüsse, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. mit Zucker haltbar gemacht) Andere Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen (ausg. Erdnussbutter) 20 % C (15 J.) 2008.19.00 Schalenfrüchte und andere Samen, einschl. Mischungen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt sowie Erdnüsse)   20 % C (15 J.) 2008.20.00 Ananas, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)   20 % E (ausgen.) 2008.30.00 Zitrusfrüchte, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, a.n.g.   20 % C (15 J.) 2008.40.00 Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, a.n.g.   20 % C (15 J.) 2008.50.00 Aprikosen/Marillen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)   20 % C (15 J.) 2008.60.00 Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)   20 % C (15 J.) 2008.70.00 Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)   20 % C (15 J.) 2008.80.00 Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, a.n.g.   20 % C (15 J.) 2008.91

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.