Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/1908 des Rates vom 6. Dezember 2018 über den Beitritt Samoas zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D1908. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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8543.30.00 Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese   20 % C (15 J.) 8543.70.00 Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion, elektrisch, in Kapitel 85 a.n.g.   20 % C (15 J.) 8543.90.00 Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten mit eigener Funktion, elektrisch, in Kapitel 85 a.n.g.   20 % C (15 J.) 8544.11.00 Wickeldrähte für elektrotechnische Zwecke, aus Kupfer, isoliert   8 % B (10 J.) 8544.19.00 Wickeldrähte für elektrotechnische Zwecke, aus anderen Stoffen als Kupfer, isoliert   8 % B (10 J.) 8544.20.00 Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter, isoliert   8 % E (ausgen.) 8544.30.00 Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art   20 % C (15 J.) 8544.42.00 Leiter, elektrisch, für eine Spannung von <= 1 000  V, isoliert, mit Anschlussstücken versehen, a.n.g.   8 % B (10 J.) 8544.49.00 Leiter, elektrisch, für eine Spannung von <= 1 000  V, isoliert, nicht mit Anschlussstücken versehen, a.n.g.   8 % B (10 J.) 8544.60.00 Leiter, elektrisch, für eine Spannung von > 1 000  V, isoliert, a.n.g.   8 % C (15 J.) 8544.70.00 Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken   8 % B (10 J.) 8545.11.00 Elektroden aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, von der für elektrische Öfen verwendeten Art   20 % C (15 J.) 8545.19.00 Elektroden aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für elektrotechnische Zwecke (ausg. von der für elektrische Öfen verwendeten Art)   20 % C (15 J.) 8545.20.00 Kohlebürsten für elektrotechnische Zwecke   20 % C (15 J.) 8545.90.00 Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für elektrotechnische Zwecke (ausg. Elektroden und Kohlebürsten)   20 % C (15 J.) 8546.10.00 Isolatoren für elektrotechnische Zwecke, aus Glas (ausg. Isolierteile)   8 % B (10 J.) 8546.20.00 Isolatoren für elektrotechnische Zwecke, aus keramischen Stoffen (außer Isolierteile)   8 % B (10 J.) 8546.90.00 Isolatoren für elektrotechnische Zwecke (ausg. aus Glas und keramischen Stoffen sowie Isolierteile)   8 % B (10 J.) 8547.10.00 Isolierteile für elektrotechnische Zwecke, aus keramischen Stoffen   20 % C (15 J.) 8547.20.00 Isolierteile für elektrotechnische Zwecke, aus Kunststoffen   20 % C (15 J.) 8547.90.00 Isolierteile für elektrische Zwecke (ohne Keramik- und Kunststoffteile); Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung   20 % C (15 J.) 8548.10.00 Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren   20 % C (15 J.) 8548.90.00 Teile, elektrisch, von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen   20 % C (15 J.) 8601.10.00 Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz   8 % B (10 J.) 8601.20.00 Lokomotiven, elektrisch, mit Stromspeisung aus Akkumulatoren   8 % B (10 J.) 8602.10.00 Lokomotiven, dieselelektrisch   8 % E (ausgen.) 8602.90.00 Lokomotiven (ausg. mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren sowie dieselelektrische Lokomotiven)   8 % E (ausgen.) 8603.10.00 Triebwagen und Schienenbusse, mit Stromspeisung aus dem Stromnetz (ausg. Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge der Pos. 8604 )   8 % E (ausgen.) 8603.90.00 Triebwagen und Schienenbusse (ausg. mit Stromspeisung aus dem Stromnetz sowie Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge der Pos. 8604 )   8 % E (ausgen.) 8604.00.00 Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen)   8 % E (ausgen.) 8605.00.00 Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausg. Triebwagen, Schienenbusse, Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge sowie Güterwagen)   8 % E (ausgen.) 8606.10.00 Kesselwagen und dergl., schienengebunden   8 % E (ausgen.) 8606.30.00 Selbstentladewagen, schienengebunden (ausg. Kesselwagen und dergl., wärmeisolierte Wagen und Kühlwagen)   8 % E (ausgen.) 8606.91.00 Güterwagen, schienengebunden, gedeckt und geschlossen (ausg. Selbstentladewagen sowie Kesselwagen und dergl.)   8 % E (ausgen.) 8606.92.00 Güterwagen, schienengebunden, offen, mit nichtabnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe > 60 cm beträgt (ausg. Selbstentladewagen)   8 % E (ausgen.) 8606.99.00 Güterwagen, schienengebunden (ausg. ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität (Euratom), Kesselwagen und dergl., wärmeisolierte Wagen und Kühlwagen, Selbstentladewagen sowie Güterwagen, offen, mit nichtabnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe > 60 cm beträgt)   8 % E (ausgen.) 8607.11.00 Triebgestelle für Schienenfahrzeuge   8 % E (ausgen.) 8607.12.00 Drehgestelle und Lenkgestelle, für Schienenfahrzeuge (ausg. Triebgestelle)   8 % E (ausgen.) 8607.19.00 Achsen, Radsätze, Räder und Radteile sowie Teile von Drehgestellen und Lenkgestellen, für Schienenfahrzeuge, a.n.g.   8 % B (10 J.) 8607.21.00 Druckluftbremsvorrichtungen und Teile davon, für Schienenfahrzeuge, a.n.g.   8 % B (10 J.) 8607.29.00 Bremsvorrichtungen (nicht druckluftbetrieben), und Teile davon, für Schienenfahrzeuge, a.n.g.   8 % B (10 J.) 8607.30.00 Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer, Teile davon, für Schienenfahrzeuge, a.n.g.   8 % B (10 J.) 8607.91.00 Teile von Lokomotiven, a.n.g.   8 % E (ausgen.) 8607.99.00 Teile von Schienenfahrzeugen der Pos. 8603 , 8604 , 8605 oder 8606 , a.n.g.   8 % E (ausgen.) 8608.00.00 Gleismaterial für Schienenwege, ortsfest (ausg. Holzschwellen, Betonschwellen, Stahlschwellen, Schienenstränge und anderes noch nichtzusammengesetztes Gleismaterial sowie Bahnoberbaumaterial); mechanische, auch elektromechanische, Signalgeräte bzw. Sicherungsgeräte, Überwachungsgeräte oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergl., Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon, a.n.g.   8 % B (10 J.) 8609.00.00 Warenbehälter (Container=, einschl. solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten bestimmt und ausgestattet   8 % E (ausgen.) 8701.10.10 Einachsackerschlepper und Schlepper ähnl. Bauart für die Industrie (ausg. Zugköpfe für Gelenkkraftwagen) Landwirtschaftliche Geh-Schlepper 0 % A (5 J.) 8701.10.90 Einachsackerschlepper und Schlepper ähnl. Bauart für die Industrie (ausg. Zugköpfe für Gelenkkraftwagen) Einachsackerschlepper, ausg. landwirtschaftliche Geh-Schlepper 0 % A (5 J.) 8701.20.00 Sattel-Straßenzugmaschinen   0 % A (5 J.) 8701.30.00 Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Gleisketten-Einachsschlepper)   0 % A (5 J.) 8701.90.10 Zugmaschinen (Kraftfahrzeuge) (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen und Gleiskettenzugmaschinen) Landwirtschaftliche Zugmaschinen 0 % A (5 J.) 8701.90.90 Zugmaschinen (Kraftfahrzeuge) (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen und Gleiskettenzugmaschinen) Andere Zugmaschinen, a.n.g. 0 % A (5 J.) 8702.10.10 Kraftfahrzeuge zum Befördern >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) – – – Kraftfahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs zum Befördern von >= 10, jedoch <= 14 Personen, einschl. Fahrer (Diesel- oder Halbdieselmotor) 0 % A (5 J.) 8702.10.20 Kraftfahrzeuge zum Befördern >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) – – – Kraftfahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs zum Befördern von >= 15 Personen 0 % A (5 J.) 8702.10.90 Kraftfahrzeuge zum Befördern >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) – – – andere 0 % A (5 J.) 8702.90.10 Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit anderem Motor als Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 2 500  cm3, neu – – – Kraftfahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs zum Befördern von > 10 und < 14 Personen 0 % A (5 J.) 8702.90.20 Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit anderem Motor als Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 2 500  cm3, neu – – – Kraftfahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs zum Befördern von >= 15 Personen, einschl. Fahrer (Petroleum) 0 % A (5 J.) 8702.90.90 Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit anderem Motor als Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 2 500  cm3, neu – – – andere 0 % A (5 J.) 8702.90.91 Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit anderem Motor als Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 2 500  cm3, neu – – – andere Kraftfahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs zum Befördern von >= 10, jedoch <= 14 Personen, einschl. Fahrer 0 % A (5 J.) 8702.90.99 Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit anderem Motor als Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 2 500  cm3, neu – – – andere Kraftfahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs zum Befördern von >= 15 Personen, einschl. Fahrer 0 % A (5 J.) 8703.10.00 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge   0 % A (5 J.) 8703.21.00 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von <= 1 000  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 )   0 % A (5 J.) 8703.22.10 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von > 1 000  cm3, jedoch <= 1 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 1 000  cm3, jedoch <= 1 300  cm3 0 % A (5 J.) 8703.22.90 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von > 1 000  cm3, jedoch <= 1 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 1 300  cm3, jedoch <= 1 500  cm3 0 % A (5 J.) 8703.23.10 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 3 000  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 1 800  cm3 0 % A (5 J.) 8703.23.20 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 3 000  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 1 800  cm3, jedoch <= 2 000  cm3 0 % A (5 J.) 8703.23.30 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 3 000  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 2 000  cm3, jedoch <= 2 500  cm3 0 % A (5 J.) 8703.23.90 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 3 000  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 2 500  cm3, jedoch <= 3 000  cm3 0 % A (5 J.) 8703.24.10 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von > 3 000  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 3 000  cm3, jedoch <= 4 000  cm3 0 % A (5 J.) 8703.24.20 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von > 3 000  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 4 000  cm3, jedoch <= 5 000  cm3 0 % A (5 J.) 8703.24.90 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von > 3 000  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 5 000  cm3 0 % A (5 J.) 8703.31.10 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von <= 1 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von 1 000  cm3 oder weniger 0 % A (5 J.) 8703.31.20 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von <= 1 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 1 000  cm3, jedoch <= 1 300  cm3 0 % A (5 J.) 8703.31.90 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von <= 1 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 1 300  cm3, jedoch <= 1 500  cm3 0 % A (5 J.) 8703.32.10 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 2 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 1 800  cm3 0 % A (5 J.) 8703.32.20 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 2 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 1 800  cm3, jedoch <= 2 000  cm3 0 % A (5 J.) 8703.32.90 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 1 500  cm3, jedoch <= 2 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 2 000  cm3, jedoch <= 2 500  cm3 0 % A (5 J.) 8703.33.10 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 2 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 2 500  cm3, jedoch <= 3 000  cm3 0 % A (5 J.) 8703.33.20 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 2 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 3 000  cm3, jedoch <= 4 000  cm3 0 % A (5 J.) 8703.33.30 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 2 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 4 000  cm3, jedoch <= 5 000  cm3 0 % A (5 J.) 8703.33.90 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von > 2 500  cm3 (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 ) – – – mit einem Hubraum von > 5 000  cm3 0 % A (5 J.) 8703.90.00 Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, mit anderem Motor als Hubkolbenverbrennungsmotor (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 8703.10 )   0 % A (5 J.) 8704.10.00 Muldenkipper (Dumper), zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt   0 % A (5 J.) 8704.21.11 Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 ) – – – Kleinlastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 2 Tonnen 0 % A (5 J.) 8704.21.12 Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 ) – – – Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 2 Tonnen 0 % A (5 J.) 8704.21.13 Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 ) – – – Lieferwagen und Kleinlastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 Tonnen 0 % A (5 J.) 8704.21.14 Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 ) – – – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 t oder weniger 0 % A (5 J.) 8704.21.19 Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 ) – – – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 t, jedoch höchstens 5 t 0 % A (5 J.) 8704.22.00 Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 5 t, jedoch <= 20 t (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 )   0 % A (5 J.) 8704.23.00 Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 20 t (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 )   0 % A (5 J.) 8704.31.00 Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 )   0 % A (5 J.) 8704.32.00 Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 5 t (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 )   0 % A (5 J.) 8704.90.00 Lastkraftwagen mit anderem Motor als Kolbenverbrennungsmotor (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 )   0 % A (5 J.) 8705.10.00 Krankraftwagen (Autokrane) (ausg. Abschleppwagen)   0 % A (5 J.) 8705.20.00 Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren   0 % A (5 J.) 8705.30.00 Feuerwehrkraftwagen (ausg. Personen- und Mannschaftswagen)   0 % A (5 J.) 8705.40.00 Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)   0 % A (5 J.) 8705.90.00 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken (ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt und ausg. Betonmischwagen, Feuerwehrwagen, Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren sowie Kranwagen)   0 % A (5 J.) 8706.00.10 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) Fahrgestelle für unter 8701.10.10 und 8701.90.10 fallende landwirtschaftliche Zugmaschinen, mit Motor 8 % B (10 J.) 8706.00.11 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) Für unter 8704.00.20 und 8702.00.90 fallende Kraftfahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs 8 % B (10 J.) 8706.00.12 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) Fahrgestelle für unter 8701.20.00 fallende Sattel-Straßenzugmaschinen, mit Motor 20 % C (15 J.) 8706.00.13 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) – – – für unter 8703 fallende Kraftfahrzeuge 20 % C (15 J.) 8706.00.14 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) Fahrgestelle für unter 8704.00.21 und 8704.00.23 fallende Kleinlastwagen, mit Motor 20 % C (15 J.) 8706.00.15 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) Fahrgestelle für unter 8704.00.23 fallende Lastkraftwagen, mit Motor 20 % C (15 J.) 8706.00.16 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) Für andere unter 8704.00.24 , 8704.00.25 , 8704.00.26 und 8704.00.27 fallende Lastkraftwagen 20 % C (15 J.) 8706.00.17 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) Fahrgestelle für unter 8705 fallende Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, mit Motor 8 % B (10 J.) 8706.00.20 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) Für unter 8703.10.00 fallende Kraftfahrzeuge 0 % A (5 J.) 8706.00.21 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) für unter 8703.21.00 und 8703.31.10 fallende Kraftfahrzeuge 0 % A (5 J.) 8706.00.22 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705 , mit Motor (ausg. mit Motor und Fahrerhaus) für unter 8703.22.10 und 8703.31.20 fallende Kraftfahrzeuge 0 % A (5 J.) 8706.00.23 Fahrgestelle für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Po

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.