Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/1908 des Rates vom 6. Dezember 2018 über den Beitritt Samoas zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D1908. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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d   8 % B (10 J.) 3824.75.00 Mischungen, die Tetrachlorkohlenstoff enthalten   8 % B (10 J.) 3824.76.00 Mischungen, die 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) enthalten   8 % B (10 J.) 3824.77.00 Mischungen, die Brommethan (Methylbromid) oder Bromchlormethan enthalten   8 % B (10 J.) 3824.78.00 Mischungen, die perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthalten, jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenstoffe (CFK) oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend   8 % B (10 J.) 3824.79.00 Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten (ausg. solche der Unterpos. 3824.71.00 bis 3824.78.00 )   8 % B (10 J.) 3824.81.00 Mischungen und Zubereitungen, die Oxiran (Ethylenoxid) enthalten   8 % B (10 J.) 3824.82.00 Mischungen und Zubereitungen, die polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthalten   8 % B (10 J.) 3824.83.00 Mischungen und Zubereitungen, die Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthalten   8 % B (10 J.) 3824.90.10 Erzeugnisse, chemisch, und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g. – – – Salz zum Pökeln oder zum Salzen auf der Grundlage von Natriumchlorid und Natriumnitrat 8 % B (10 J.) 3824.90.20 Erzeugnisse, chemisch, und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g. – – – Konservierungsmittel für Lebensmittel 8 % B (10 J.) 3824.90.90 Erzeugnisse, chemisch, und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g. – – – andere 8 % B (10 J.) 3825.10.00 Siedlungsabfälle   8 % E (ausgen.) 3825.20.00 Klärschlamm   8 % E (ausgen.) 3825.30.00 Klinische Abfälle   8 % E (ausgen.) 3825.41.00 Abfälle von organischen Lösemitteln, halogeniert   8 % E (ausgen.) 3825.49.00 Abfälle von organischen Lösemitteln, nichthalogeniert   8 % E (ausgen.) 3825.50.00 Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten   8 % E (ausgen.) 3825.61.00 Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, überwiegend organische Bestandteile enthaltend (ausg. Gefrierschutzflüssigkeiten)   8 % E (ausgen.) 3825.69.00 Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (ausg. Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten sowie überwiegend organische Bestandteile enthaltend)   8 % E (ausgen.) 3825.90.00 Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, a.n.g. (ausg. Abfälle)   8 % E (ausgen.) 3826.00.00 Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von < 70 GHT   8 % E (ausgen.) 3901.10.00 Polyethylen mit einer Dichte von < 0,94, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3901.20.00 Polyethylen mit einer Dichte von < 0,94, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3901.30.00 Ethylen-Vinylacetat-Copolymere, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3901.90.00 Polymere des Ethylens, in Primärformen (ausg. Polyethylen und Ethylen-Vinylacetat-Copolymere)   8 % B (10 J.) 3902.10.00 Polypropylen, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3902.20.00 Polyisobutylen in Primärformen   8 % B (10 J.) 3902.30.00 Propylen-Copolymere in Primärformen   8 % B (10 J.) 3902.90.00 Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen (ausg. Polypropylen, Polyisobutylen und Propylen-Copolymere)   8 % B (10 J.) 3903.11.00 Expandierbares Polystyrol, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3903.19.00 Polystyrol in Primärformen (ausg. expandierbar)   8 % B (10 J.) 3903.20.00 Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) in Primärformen   8 % B (10 J.) 3903.30.00 Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) in Primärformen   8 % B (10 J.) 3903.90.00 Polymere des Styrols, in Primärformen (ausg. Polystyrol, Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) und Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS))   8 % B (10 J.) 3904.10.00 Poly(vinylchlorid) in Primärformen, nicht mit anderen Stoffen gemischt   8 % B (10 J.) 3904.21.00 Poly(vinylchlorid) in Primärformen, mit anderen Stoffen gemischt, nichtweichgemacht   8 % B (10 J.) 3904.22.00 Poly(vinylchlorid) in Primärformen, mit anderen Stoffen gemischt, weichgemacht   8 % B (10 J.) 3904.30.00 Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere in Primärformen   8 % B (10 J.) 3904.40.00 Copolymere des Vinylchlorids in Primärformen (ausg. Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere)   8 % B (10 J.) 3904.50.00 Polymere des Vinylidenchlorids, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3904.61.00 Polytetrafluorethylen in Primärformen   8 % B (10 J.) 3904.69.00 Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen, fluoriert (ausg. Polytetrafluorethylen)   8 % B (10 J.) 3904.90.00 Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen (ausg. Poly(vinylchlorid), Copolymere des Vinylchlorids, Polymere des Vinylidenchlorids und fluorierte Polymere)   8 % B (10 J.) 3905.12.00 Poly(vinylacetat), in wässriger Dispersion   8 % B (10 J.) 3905.19.00 Poly(vinylacetat), in Primärformen (ausg. in wässriger Dispersion)   8 % B (10 J.) 3905.21.00 Vinylacetat-Copolymere, in wässriger Dispersion   8 % B (10 J.) 3905.29.00 Vinylacetat-Copolymere, in Primärformen (ausg. in wässriger Dispersion)   8 % B (10 J.) 3905.30.00 Poly(vinylalkohol), auch nichthydrolisierte Acetatgruppen enthaltend, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3905.91.00 Vinyl-Copolymere, in Primärformen (ausg. Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere und andere Copolymere des Vinylchlorids sowie des Vinylacetats)   8 % B (10 J.) 3905.99.00 Polymere der Vinylester und andere Vinylpolymere, in Primärformen (ausg. des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, Poly(vinylacetat), Vinylacetat-Copolymere sowie Poly(vinylalkohol), auch nichthydrolisierte Acetatgruppen enthaltend)   8 % B (10 J.) 3906.10.00 Poly(methylmethacrylat) in Primärformen   8 % B (10 J.) 3906.90.00 Acrylpolymere in Primärformen (ausg. Poly(methylmethacrylat))   8 % B (10 J.) 3907.10.00 Polyacetale, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3907.20.00 Polyether in Primärformen (ausg. Polyacetale und Erzeugnisse der Unterposition 3002.10 )   8 % C (15 J.) 3907.30.00 Epoxidharze, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3907.40.00 Polycarbonate, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3907.50.00 Alkydharze, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3907.60.00 Poly(ethylenterephthalat) in Primärformen   8 % B (10 J.) 3907.70.00 Poly(milchsäure), in Primärformen   8 % B (10 J.) 3907.91.00 Allylpolyester und andere Polyester, ungesättigt, in Primärformen (ausg. Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat) und Poly(milchsäure))   8 % B (10 J.) 3907.99.00 Polyester, gesättigt, in Primärformen (ausg. Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat) und Poly(milchsäure))   8 % B (10 J.) 3908.10.00 Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3908.90.00 Polyamide in Primärformen (ausg. Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 und -6,12)   8 % B (10 J.) 3909.10.00 Harnstoffharze und Thioharnstoffharze, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3909.20.00 Melaminharze, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3909.30.00 Aminoharze in Primärformen (ausg. Harnstoffharze, einschl. Thioharnstoffharze, und Melaminharze)   8 % B (10 J.) 3909.40.00 Phenolharze, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3909.50.00 Polyurethane, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3910.00.00 Silicone in Primärformen   8 % B (10 J.) 3911.10.00 Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3911.90.00 Polysulfide, Polysulfone und andere, durch chemische Synthese hergestellte Polymere und Prepolymere, a.n.g., in Primärformen   8 % B (10 J.) 3912.11.00 Celluloseacetate, nichtweichgemacht, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3912.12.00 Celluloseacetate, weichgemacht, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3912.20.00 Cellulosenitrate (einschl. Collodium) in Primärformen   8 % B (10 J.) 3912.31.00 Carboxymethylcellulose und ihre Salze, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3912.39.00 Celluloseether in Primärformen (ausg. Carboxymethylcellulose und ihre Salze)   8 % B (10 J.) 3912.90.00 Cellulose und ihre chemischen Derivate, a.n.g., in Primärformen (ausg. Celluloseacetate, Cellulosenitrate und Celluloseether)   8 % B (10 J.) 3913.10.00 Alginsäure, ihre Salze und Ester, in Primärformen   8 % B (10 J.) 3913.90.00 Polymere, natürlich, und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), a.n.g., in Primärformen (ausg. Alginsäure, ihre Salze und Ester)   8 % B (10 J.) 3914.00.00 Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Pos. 3901 bis 3913 , in Primärformen   8 % B (10 J.) 3915.10.00 Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Ethylens   8 % B (10 J.) 3915.20.00 Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Styrols   8 % B (10 J.) 3915.30.00 Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Vinylchlorids   8 % B (10 J.) 3915.90.00 Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen (ausg. von Polymeren des Ethylens, des Styrols und des Vinylchlorids)   8 % B (10 J.) 3916.10.00 Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Polymeren des Ethylens   8 % B (10 J.) 3916.20.00 Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Polymeren des Vinylchlorids   8 % B (10 J.) 3916.90.00 Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Kunststoffen (ausg. aus Polymeren des Ethylens und des Vinylchlorids)   8 % B (10 J.) 3917.10.00 Kunstdärme (Wursthüllen) aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen   8 % C (15 J.) 3917.21.00 Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus Polymeren des Ethylens   8 % C (15 J.) 3917.22.00 Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus Polymeren des Propylens   8 % C (15 J.) 3917.23.00 Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus Polymeren des Vinylchlorids   8 % C (15 J.) 3917.29.00 Rohre und Schläuche, unbiegsam, aus Kunststoffen (ausg. aus Polymeren des Ethylens, des Propylens und des Vinylchlorids)   8 % C (15 J.) 3917.31.00 Rohre und Schläuche, biegsam, aus Kunststoffen, die einem Druck von >= 27,6 MPa standhalten   8 % E (ausgen.) 3917.32.00 Rohre und Schläuche, biegsam, nicht verstärkt oder in anderer Weise mit anderen Materialien verbunden, aus Kunststoff, ohne Form-, Verschluss- oder Verbindungsstücke   8 % C (15 J.) 3917.33.00 Rohre und Schläuche, biegsam, aus Kunststoffen, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken   8 % E (ausgen.) 3917.39.00 Rohre und Schläuche, biegsam, aus Kunststoffen, mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen (ausg. Rohre und Schläuche, die einem Druck von >= 27,6 MPa standhalten)   8 % C (15 J.) 3917.40.00 Form-, Verschluss- oder Verbindungsstücke, z. B. Rohrbögen und Flansche, aus Kunststoff, für Rohre und Schläuche   8 % D (20 J.) 3918.10.00 Bodenbeläge, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, und Wandverkleidungen oder Deckenverkleidungen (in Rollen mit einer Breite von >= 45 cm, bestehend aus einer dauerhaft auf einem Träger aus anderen Stoffen als Papier befestigten Kunststoffschicht, deren Schauseite gemasert, geprägt, farbig gemustert, mit Motiven bedruckt oder anders verziert ist), aus Polymeren des Vinylchlorids   8 % B (10 J.) 3918.90.00 Bodenbeläge, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, und Wandverkleidungen oder Deckenverkleidungen (in Rollen mit einer Breite von >= 45 cm, bestehend aus einer dauerhaft auf einem Träger aus anderen Stoffen als Papier befestigten Kunststoffschicht, deren Schauseite gemasert, geprägt, farbig gemustert, mit Motiven bedruckt oder anders verziert ist), aus Kunststoffen (ausg. aus Polymeren des Vinylchlorids)   8 % B (10 J.) 3919.10.00 Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, in Rollen mit einer Breite von <= 20 cm   8 % B (10 J.) 3919.90.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere flache Erzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen mit einer Breite > 20 cm (ausgenommen Bodenbeläge sowie Wand-und Deckenverkleidungen der Position 3918 )   8 % C (15 J.) 3920.10.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polymeren des Ethylens, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.20.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polymeren des Ethylens, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.30.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polymeren des Styrols, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.43.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Polymeren des Vinylchlorids, mit einem Gehalt an Weichmachern von >= 6 GHT, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.49.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Polymeren des Vinylchlorids, mit einem Gehalt an Weichmachern von < 6 GHT, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.51.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumtem Poly(methylmethacrylat), weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.59.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Acrylpolymeren, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Poly(methylmethacrylat), selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbelag und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.61.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polycarbonaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Poly(methylmethacrylat), selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbelag und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.62.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Poly(ethylenterephthalat), weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Poly(methylmethacrylat), selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbelag und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.63.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten ungesättigten Polyestern, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Poly(methylmethacrylat), selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbelag und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.69.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polyestern, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. Polycarbonate, Poly(ethylenterephthalat) und andere ungesättigte Polyester, selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.71.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumter regenerierter Cellulose, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.73.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Celluloseacetaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.79.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Cellulosederivaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Celluloseacetaten, selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.91.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumtem Poly(vinylbutyral), weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.92.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polyamiden, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.93.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Aminoharzen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.94.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Phenolharzen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 )   8 % B (10 J.) 3920.99.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Kunststoffen, a.n.g., weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30 )   8 % B (10 J.) 3921.11.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus geschäumten Polymeren des Styrols, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30 )   8 % B (10 J.) 3921.12.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus geschäumten Polymeren des Vinylchlorids, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30 )   8 % B (10 J.) 3921.13.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus weichgeschäumten Polyurethanen, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30 )   8 % B (10 J.) 3921.14.00 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus geschäumter regenerierter Cellulose, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30 )   8 % B (10 J.) 3921.19.10 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Zellkunststoff, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Polymeren des Styrols oder des Vinylchlorids, aus Polyurethanen und aus regenerierter Cellulose, selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30 ) – – – Gewebe, auf e

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