Europäische Union
Beschluss (EU) 2020/2026 des Rates vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Ausnahme bestimmter Ankäufe von Lebensmitteln von Ausfuhrverboten oder –beschränkungen zu vertretenden Standpunkt
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32020D2026. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2020419DE.01001601.doc.html text/html
- 32020D2026-33b8c0e6b59af57db447.zip application/zip
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.