Europäische Union

81/882/EWG: Entscheidung der Kommission vom 9. Oktober 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Perkin Elmer scanning auger microprobe, model 590, with accessories" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31981D0882. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 31981D0882 81/882/EWG: Entscheidung der Kommission vom 9. Oktober 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Perkin Elmer scanning auger microprobe, model 590, with accessories" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann Amtsblatt Nr. L 324 vom 12/11/1981 S. 0018 - 0018 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 9. Oktober 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät "Perkin Elmer scanning auger microprobe, model 590, with accessories" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (81/882/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Italien hat mit Schreiben an die Kommission vom 3. April 1981 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Perkin Elmer scanning auger microprobe, model 590, with accessories", das zu Oberflächenanalysen verwendet werden soll, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 25. September 1981 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Analysegerät handelt. Aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale wie insbesondere des Analysevermögens im chemischen Bereich sowie seines Verwendungszwecks ist dieses Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden jedoch in der Gemeinschaft zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, hergestellt. Dies gilt insbesondere für das Gerät "MA 500 Augerlab" der Firma VG Scientific Ltd., The Birches Industrial Estate, Imberhome lane, East Grinstead, Sussex/United Kingdom - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Perkin Elmer scanning auger microprobe, model 590, with accessories", das Gegenstand des Antrags Italiens vom 3. April 1981 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 9. Oktober 1981 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 134 vom 31.5.1979, S. 1. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13.12.1979, S. 32.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.