Europäische Union

Beschluss (EU, Euratom) 2025/2427 des Rates vom 17. November 2025 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2427 27.11.2025 BESCHLUSS (EU, Euratom) 2025/2427 DES RATES vom 17. November 2025 zur Änderung seiner Geschäftsordnung DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu erlassen ist, muss überprüft werden, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 65 % der Bevölkerung der Union repräsentieren. (2) Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III der Geschäftsordnung des Rates (1) (im Folgenden „Geschäftsordnung“) berechnet. (3) Artikel 11 Absatz 6 der Geschäftsordnung bestimmt, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in Anhang III genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Union verfügbaren Daten aktualisiert. (4) Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2026 entsprechend geändert werden. (5) Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die Europäische Atomgemeinschaft — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: „ANHANG III Zahlenangaben zur Bevölkerung der Union und zur Bevölkerung jedes Mitgliedstaats zur Umsetzung der Bestimmungen über die Abstimmung im Rat mit qualifizierter Mehrheit Mitgliedstaat Bevölkerung Indikativer Prozentsatz an der Bevölkerung der Union (%) Deutschland 83 502 300 18,47 Frankreich 68 635 943 15,18 Italien 59 635 202 13,19 Spanien 49 093 546 10,86 Polen 37 475 594 8,29 Rumänien 19 036 031 4,21 Niederlande 18 191 086 4,02 Belgien 11 900 123 2,63 Tschechien 10 921 096 2,42 Portugal 10 749 635 2,38 Schweden 10 583 000 2,34 Griechenland 10 409 547 2,30 Ungarn 9 539 502 2,11 Österreich 9 180 000 2,03 Bulgarien 6 437 360 1,42 Dänemark 5 985 790 1,32 Finnland 5 626 971 1,24 Slowakei 5 456 246 1,21 Irland 5 440 278 1,20 Kroatien 3 874 350 0,86 Litauen 2 890 664 0,64 Slowenien 2 130 850 0,47 Lettland 1 860 565 0,41 Estland 1 369 995 0,30 Zypern 982 966 0,22 Luxemburg 680 084 0,15 Malta 574 250 0,13 EU-27 452 162 974   Schwelle (65 %) 293 905 933 “   Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2026. Geschehen zu Brüssel am 17. November 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. BJERRE (1)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/937/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2427/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.