Ebenso wie im Familienrecht ist auch im Erbrecht häufig mit rechtlich anspruchsvollen Auseinandersetzungen zu rechnen. Hauptgrund ist die gesetzliche Festlegung der Erbfolge als Universalsukzession sowie das Vorliegen einer Gesamthand, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Nach dem Verlust eines geliebten Angehörigen folgen daher nicht selten belastende gerichtliche Auseinandersetzungen um das Erbe. Diese Streitigkeiten führen oft zu einer erheblichen Belastung der Familie oder sogar zu einem dauerhaften Bruch in den Beziehungen. Aus diesem Grund erfordert das Erbrecht von einem spezialisierten Rechtsanwalt nicht nur umfassende Erfahrung, sondern auch die Bereitschaft, sich kontinuierlich in diesem sich stetig wandelnden Rechtsgebiet fortzubilden. Besonders wichtig ist zudem ein hohes Maß an sozialer Kompetenz.
Eine Beratung durch einen im Erbrecht qualifizierten Rechtsanwalt – ob in Hamburg, Berlin oder Bremen – ist dringend zu empfehlen. Dies gilt vor allem, wenn man teils sehr einschneidende Nachteile vermeiden möchte. Leider bestehen im Erbrecht noch immer weit verbreitete Fehlvorstellungen. So glauben viele, dass Schulden des Erblassers nicht vererbt werden oder dass diese einfach aus dem Erbe entfernt werden könnten. Ein weiterer, häufig übersehener Punkt ist das Vorliegen einer Gesamthand bei mehreren Erben. In diesem Fall darf nicht ein einzelner Erbe allein über das Erbe verfügen, sondern nur alle gemeinsam. Dies ist gesetzlich festgelegt und führt im privaten Bereich schnell zu Differenzen. Bei der Unternehmensnachfolge können hier sogar sehr große Geldbeträge, Existenzen und nicht zuletzt das Lebenswerk des Erblassers betroffen sein.
Gerade deshalb ist eine verständnisvolle und zugleich zielführende Beratung so wichtig. Wenn Sie die Kanzlei STEINWACHS beauftragen, stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen mit dem nötigen Feingefühl, aber auch mit voller Durchsetzungskraft, von einem im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt vertreten werden.
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