Neben diesen klassischen Verträgen finden sich im allgemeinen Vertragsrecht in der juristischen Praxis laufend neue spezielle Vertragsarten, die nicht explizit gesetzlich geregelt sind, wie z.B. der Leasingvertrag, Franchisevertrag. Diese sind oft Mischformen der klassischen Vertragstypen, beinhalten also meist Elemente unterschiedlicher „klassischer“ Vertragstypen und verknüpfen diese.
Gesetzliche Regelungen zum allgemeinen Vertragsrecht finden sich vor allem in den §§ 241 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, aber auch in anderen Gesetzeswerken wie z.B. dem Handelsgesetzbuch finden sich Regelungen zum Allgemeinen Vertragsrecht.
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das deutsche Zivilrecht und das allgemeine Vertragsrecht möglichst umfangreich zu informieren.
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