Allgemeines Vertragsrecht

Allgemeines Vertragsrecht – ein Überblick

Das allgemeine Vertragsrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Zivilrechts. Es umfasst die Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die sich mit privatrechtlichen Verträgen befassen. Außerdem regelt es die unterschiedlichen Vertragstypen sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern. Daher spielt es in vielen Lebensbereichen eine große Rolle.


Klassische Vertragstypen im allgemeinen Vertragsrecht

Der Gesetzgeber hat für zahlreiche, häufig vorkommende Vertragsarten klare Vorschriften geschaffen. Diese sogenannten klassischen Vertragstypen sind für das allgemeine Vertragsrecht besonders wichtig. Darüber hinaus bilden sie die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen im Alltag.

Dazu gehören insbesondere:

Somit ist erkennbar, dass das allgemeine Vertragsrecht fast jeden Menschen regelmäßig betrifft – sei es beim Einkauf, bei der Wohnungsmiete oder bei Dienstleistungen.


Neue Vertragsarten in der Praxis

Neben diesen klassischen Vertragstypen entstehen in der Praxis laufend neue Vertragsarten. Diese sind häufig nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Ein Beispiel hierfür sind Leasingverträge oder Franchiseverträge.

Darüber hinaus handelt es sich dabei oft um Mischformen. Sie enthalten zugleich Elemente verschiedener klassischer Verträge und verknüpfen diese miteinander. Daher erfordert ihre rechtliche Einordnung besondere Aufmerksamkeit.


Gesetzliche Grundlagen des Vertragsrechts

Die wichtigsten Vorschriften zum allgemeinen Vertragsrecht finden sich in den §§ 241 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Gleichzeitig enthält auch das Handelsgesetzbuch (HGB) weitere relevante Regelungen. Somit ist das allgemeine Vertragsrecht auf mehrere Gesetzeswerke verteilt.


Ihr Wegweiser im Vertragsrecht

Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie möglichst umfassend über das deutsche Zivilrecht und das allgemeine Vertragsrecht informieren. Dabei erklären wir die Grundlagen verständlich und praxisnah. Darüber hinaus geben wir Ihnen wertvolle Hinweise für die rechtliche Einordnung einzelner Vertragstypen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen außerdem jederzeit für Fragen zum Vertragsrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

IHK Frankfurt am Main – Vertragsrecht

Industrie- und Handelskammer Coburg

IHK München