Alle Informationen für Arbeitgeber finden Sie hier.
Das Coronavirus beschäftigt uns täglich und beeinflusst unser Leben und Arbeiten erheblich. Die weltweite Verbreitung des Virus hat zu weitgehenden Kontaktbeschränkungen und einem umfassenden wirtschaftlichen Lockdown geführt, nicht nur in Deutschland. Ständig ändern sich die rechtliche Lage und die Maßnahmen vor Ort. Auch wenn derzeit Lockerungen umgesetzt werden, ist absehbar, dass bestimmte Einschränkungen weiter bestehen bleiben, weshalb jeder direkte Kontakt ein Infektionsrisiko darstellt.
Auf dieser Übersichtsseite finden Sie alle Beiträge, FAQs und Hinweise zu Corona. Wenn Sie spezielle Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen und eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit erhalten.
Das neuartige Coronavirus stellt besonders die Hotellerie und Gastronomie vor enorme Herausforderungen. Viele Betriebe mussten einen Großteil oder sogar ihr gesamtes Geschäft einstellen. Wir informieren Sie, welche Hilfsprogramme bestehen, wie Kurzarbeitergeld beantragt wird, welche Lösungen und Ideen aus der Krise entstanden sind und ob Betriebe bei Zwangsschließungen einen Entschädigungsanspruch geltend machen können. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend in allen Bereichen.
Wir beantworten telefonisch kostenlos und unverbindlich Fragen wie:
Stehen Ansprüche gegen den Bund wegen Betriebsschließungen zu?
Was tun bei Bußgeldern?
Kann Kurzarbeitergeld beantragt werden, wenn das Gesundheitsamt eine Schließung fordert?
Haben coronaerkrankte Mitarbeiter Anspruch auf Gehalt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz?
Welche Regelungen gelten bei Quarantäne?
Befreit höhere Gewalt in einer Pandemie den Gast bei Stornierungen von Zahlungen?
Was tun, wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert?
Wie können Betriebe gerettet werden, wenn sie durch Corona überschuldet sind?
Antworten und weitere Informationen finden Sie, wenn Sie die jeweilige Frage anklicken.
Musste Ihr Betrieb aufgrund von Corona schließen oder erlitt Einbußen durch Quarantänemaßnahmen, können Sie unter Umständen Entschädigungsforderungen gegen den Bund geltend machen.
In Krisenzeiten können Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Zuvor müssen Betriebe jedoch alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um Kurzarbeit zu vermeiden, wie Urlaub, Überstundenabbau oder Homeoffice.
Unternehmen können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen, zum Beispiel:
Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auf Antrag
Stundung fälliger Steuerzahlungen
Erlass von Säumniszuschlägen
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Arbeitgeber müssen notwendige Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter ergreifen, nicht nur um den Geschäftsbetrieb möglichst lange aufrechtzuerhalten oder wieder aufzunehmen, sondern auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§ 618 Abs. 1 BGB, § 3 ArbSchG). Der Schutz beginnt mit umfassender Aufklärung über Ansteckungsgefahren und hygienische Verhaltensweisen und kann im Worst Case eine Betriebsschließung und die Aufforderung, Mitarbeiter zu Hause zu lassen, erfordern.
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