Das Coronavirus beschäftigt uns aktuell jeden Tag. Die weltweite Verbreitung des Corona-Virus hat (nicht nur in Deutschland) zu weitgehenden Kontaktbeschränkungen und einem umfassenden wirtschaftlichen Lockdown geführt. Ständig verändert sich die aktuelle Situation und rechtliche Lage. Auch wenn derzeit Lockerungen umgesetzt werden, ist absehbar, dass bestimmte Einschränkungen auch weiterhin gelten werden und jeder Kontakt in der Praxis das Risiko einer Infektion birgt.

Auf dieser Übersichtsseite können Sie alle Beiträge, FAQs und Hinweise von uns finden. Wenn Sie spezielle Fragen haben, rufen Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Sache an.

Zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten versuchen wir Sie hier rechtlich aktuell und verständlich zu informieren:

Gastronomie und Corona

Das neuartige Coronavirus stellt allen voran die Hotellerie und Gastronomie vor riesige Probleme. Unzählige Betriebe mussten einen Großteil, wenn nicht ihr gesamtes Geschäft einstellen. Welche Hilfsprogramme gibt es? Was ist mit Kurzarbeitergeld? Welche Lösungen und Ideen aus der Krise gibt es? Haben Betriebe bei Zwangsschließungen einen Entschädigungsanspruch? Wir sind eine der führenden Kanzleien im Bereich und stehen Ihnen in allen Bereichen beratend zur Seite.

Wir informieren Sie kostenlos und unverbindlich telefonisch zu folgenden Fragen:

  • Ansprüche gegen den Bund wegen Betriebsschließung?
  • Bußgeld erhalten?
  • Wenn das Gesundheitsamt eine Schließung fordert, kann dann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
  • Haben Corona erkrankte Mitarbeiter einen Anspruch auf Gehalt nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz?
  • Was ist bei Quarantäne?
  • Greift bei einer Epidemie/Pandemie die höhere Gewalt und ist der Gast ist bei Stornierungen von seiner Zahlungspflicht befreit?
  • Was tun wenn ein Betrieb geschlossen wird und Ihre Versicherung die Zahlung verweigert?
  • Durch Corona überschuldet – wie rette ich den Betrieb?

Antworten und weitere Informationen finden Sie bei klicken der jeweiligen Frage.

Betriebe und Corona

Schadensersatz:

Musste Ihr Betrieb aufgrund von Corona schließen oder hatten Sie Einbußen aufgrund von Quarantänemaßnahmen? Dann stehen Ihnen u.U. Entschädigungsforderungen gegen den Bund zu.

Kurzarbeit:

In einem Krisenfall können Unternehmen zum Beispiel Kurzarbeit beantragen. Zunächst muss ein Betrieb aber alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um Kurzarbeit zu vermeiden (z.B. Urlaub, Überstundenabbau, Homeoffice, etc.).

Steuerliche Entlastung:
Unternehmen können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen, z.B:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag (Anträge zur Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen sind hingegen an das kommunale Steueramt zu richten)
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Arbeitgeber und Corona

Arbeitgeber müssen die nötigen Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter nicht nur im eigenen Interesse einer möglichst langen Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs ergreifen, sie sind auch gesetzlich dazu verpflichtet (§ 618 Abs. 1 BGB, § 3 Arbeitsschutzgesetz /ArbSchG). Der Schutz beginnt mit einer umfassenden Aufklärung über die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus und die richtigen hygienischen Verhaltensweisen. Er hört im worst case mit einer Betriebsschließung und einer Aufforderung an die Mitarbeiter zu Hause zu bleiben auf.

Alle Informationen für Arbeitgeber finden Sie hier.