Einführung in das Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht schützt volljährige Menschen, die wegen psychischer Erkrankungen oder körperlicher, geistiger bzw. seelischer Einschränkungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können (vgl. § 1896 BGB). Deshalb greift das Gesetz ein und sichert die Interessen der Betroffenen, damit sie in ihrem Alltag nicht überfordert werden.

Wer benötigt einen Betreuer?

Viele ältere Menschen in Deutschland benötigen aktive Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen, etwa bei der Vermögensverwaltung, Wohnungsangelegenheiten oder medizinischen Entscheidungen. Darüber hinaus verhindern psychische oder körperliche Defizite, dass sie alltägliche Entscheidungen eigenständig treffen. Aus diesem Grund bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, der die Interessen des Betroffenen direkt wahrnimmt und dessen rechtliche Angelegenheiten aktiv regelt.

Aufgabenfelder eines Betreuers

Das Gericht legt die Aufgaben eines Betreuers individuell fest. Zu den zentralen Aufgaben zählen:

  • Aufenthaltsbestimmung: Der Betreuer entscheidet aktiv über den Aufenthaltsort des Betreuten und sorgt dafür, dass die Betreuung kontinuierlich gewährleistet bleibt.

  • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten: Er handelt im Namen des Betreuten und klärt rechtliche Angelegenheiten effizient.

  • Vermögenssorge: Der Betreuer überwacht Einnahmen und Ausgaben, schützt das Vermögen und trifft gezielt finanzielle Entscheidungen.

  • Gesundheitsfürsorge: Er koordiniert medizinische Maßnahmen, damit die Gesundheit des Betreuten bestmöglich erhalten bleibt.

  • Fernmelde- und Postverkehr: Der Betreuer regelt Briefe, E-Mails und Telefonate, damit der Betreute stets informiert bleibt.

  • Wohnungsangelegenheiten: Er organisiert Miet- und Wohnfragen und sorgt aktiv dafür, dass die Lebenssituation des Betreuten stabil bleibt.

Rechte und Pflichten des Betreuten

Das Betreuungsgericht definiert den Umfang der Aufgaben des Betreuers genau, während das Wohl des Betreuten immer im Vordergrund steht. Zugleich unterstützt der Betreuer den Betreuten dabei, so viel wie möglich selbst zu entscheiden und zu handeln. Nur in Ausnahmefällen ordnet das Gericht an, dass der Betreuer für bestimmte Aufgaben aktiv zustimmen muss (vgl. § 1903 BGB), um den Betreuten zu schützen.

Das Betreuungsrecht respektiert stets den freien Willen des Betroffenen: Das Gericht bestellt einen Betreuer nur dann, wenn ein Schutzbedarf besteht, und niemals gegen den Willen des Betreuten.

Rechtliche Einordnung

Systematisch gehört das Betreuungsrecht zum Familienrecht. Die §§ 1896 ff. BGB regeln die Rechte und Pflichten von Betreuern, während das Verfahren nach den §§ 271 ff. FamFG organisiert ist. So stellt das Betreuungsrecht sicher, dass die Interessen der Betreuten aktiv geschützt werden, während ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich erhalten bleibt.