Das Transport- und Speditionsrecht regelt die Rechtsverhältnisse aller Beteiligten am Gütertransport. Dazu zählen Absender, Empfänger und Transportunternehmen.
In der Wirtschaft und im privaten Verkehr spielen Transporte eine zentrale Rolle – national wie international. Transportmittel sind vielfältig: Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen und LKWs.
Neben der Beförderung umfasst das Recht auch Logistikleistungen, wie die Lagerung und Absicherung der Transportgüter.
Haftung bei Transportschäden
Vorschriften für verschiedene Transportwege (Luftfahrt, Schifffahrt, Eisenbahn)
Lagerrecht
Verjährung von Ansprüchen
Haftungshöchstgrenzen
Vertragsgestaltung von Transport- und Logistikverträgen
Versicherungen (Haftpflicht)
Zollrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeiten, z. B. Lenk- und Ruhezeiten
Das Transport- und Speditionsrecht stützt sich auf verschiedene Gesetze:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für allgemeine Vorschriften
Handelsgesetzbuch (HGB §§ 407 ff.) für gewerbliche Transport- und Speditionsunternehmen
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) für öffentlich-rechtliche Regelungen
Darüber hinaus gelten zahlreiche europäische Vorschriften und internationale Abkommen, besonders im grenzüberschreitenden Transport.
Das Transport- und Speditionsrecht ist komplex, schützt jedoch die Rechte von Absendern, Empfängern und Unternehmen gleichermaßen. Es legt klar fest, wer wofür haftet und welche Pflichten alle Beteiligten einhalten müssen.