STEINWACHS · LÜBECK

Räumungsklage: Vertretung für Mieter und Vermieter in Lübeck

Mit einer zugestellten Räumungsklage wird aus dem Mietstreit ein gerichtliches Verfahren. STEINWACHS vertritt in Lübeck Mieter und Vermieter und richtet das Vorgehen am Kündigungsgrund und am Stand des Verfahrens aus.

Darf der Vermieter die Wohnung nach einer Kündigung selbst räumen?

Eine Kündigung ersetzt keinen Vollstreckungstitel. Eigenmächtige Besitzentziehung ist von einem gesetzlich geordneten Räumungsverfahren zu unterscheiden. Bei entsprechenden Maßnahmen ist die konkrete Besitzlage unverzüglich rechtlich zu prüfen.

Rechtliche Prüfung: Räumungsklage: Vertretung für Mieter und Vermieter

Ein Räumungsanspruch setzt die Beendigung des Mietverhältnisses voraus. Deshalb müssen Kündigung, Zugang, Vertragsgrundlagen und mögliche Einwendungen zusammen geprüft werden. Bei Mietrückständen steht das Mietkonto im Mittelpunkt; bei Eigenbedarf die tatsächliche Nutzungsabsicht und gegebenenfalls ein Härtewiderspruch. Der Anspruch auf Rückgabe nach § 546 BGB ist von offenen Zahlungs- oder Schadensersatzforderungen zu trennen. Gerichtliche Fristen dürfen nicht mit einer von der Gegenseite gesetzten Frist verwechselt werden.

Nach Zustellung einer Räumungsklage handeln

  1. Bewahren Sie den Zustellungsumschlag zusammen mit Klageschrift und gerichtlicher Verfügung auf.
  2. Stellen Sie Mietvertrag, Kündigungen und Belege zu streitigen Zahlungen vollständig zusammen.
  3. Unterscheiden Sie gerichtliche Reaktionsfristen von Verhandlungsangeboten des Gegners; Vergleichsgespräche ersetzen keine fristgerechte Prozessführung.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir erfassen zunächst Klageschrift, gerichtliche Verfügungen und Zustellung. Danach bereiten wir einen belegten Sachvortrag vor und prüfen, welche Punkte tatsächlich streitig sind. Zu einer wirtschaftlichen Lösung können auch abgestimmte Rückgabetermine und eine eindeutige Kostenregelung gehören. Ein Vergleich wird anhand seiner konkreten Folgen für Besitz, Zahlungen und Vollstreckung bewertet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Klageschrift und alle Gerichtsschreiben
  • Zustellungsumschlag
  • Mietvertrag, Kündigung und Zahlungsbelege

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Im Kanzleiteam bearbeiten Stephan Steinwachs und Dr. Oliver Ulrich mietrechtliche Mandate. Die konkrete Zuständigkeit wird bei der Mandatsannahme abgestimmt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 546 BGB · § 858 BGB

Beratung in Lübeck

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Lübeck. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Mietrecht in Lübeck: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

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