STEINWACHS · BREMEN

Verletzung eines Gastes im Restaurant in Bremen

Ein Gast stürzt auf einer Treppe, verletzt sich an einer Einrichtung oder macht nach dem Restaurantbesuch Ansprüche geltend. STEINWACHS prüft in Bremen den Unfallablauf, mögliche Sicherungspflichten und die Kommunikation mit dem Haftpflichtversicherer.

Haftet ein Restaurant automatisch, wenn ein Gast dort stürzt?

Nein. Zu prüfen sind eine konkrete Pflichtverletzung, der Schaden und der Zusammenhang zwischen beidem. Auch ein mögliches Mitverschulden kann nach § 254 BGB eine Rolle spielen. Der Unfallort allein entscheidet die Haftung nicht.

Gefahrenstelle und Sicherungspflicht untersuchen

Ansprüche können sich aus vertraglichen Schutzpflichten und aus § 823 BGB ergeben. Maßgeblich ist, welche Sicherungsmaßnahmen nach den konkreten Umständen erforderlich und zumutbar waren. Ein Gastronomiebetrieb muss nicht jede denkbare Unfallmöglichkeit ausschließen.

Beleuchtung, erkennbare Stufen, Reinigungszustand und Warnhinweise können relevant sein. Die Bewertung hängt von der jeweiligen Situation ab: Eine kurz zuvor entstandene Verunreinigung wirft andere Fragen auf als eine seit Langem bekannte beschädigte Treppe. Pauschale Aussagen ersetzen die Aufklärung des Ablaufs nicht.

Zeitnahe Dokumentation erleichtert die Klärung

Nach der Versorgung des Verletzten sollten Ort und Zustand möglichst genau festgehalten werden. Fotos, Zeugenangaben und vorhandene Reinigungsnachweise können später wichtig sein. Dabei müssen Tatsachen von Vermutungen getrennt und Unterlagen unverändert aufbewahrt werden.

Eine Beseitigung der Gefahrenstelle kann notwendig sein und sollte mit der Beweissicherung abgestimmt werden. Das bedeutet nicht, eine Gefahr bestehen zu lassen. Werden Mitarbeiter um eine Schilderung gebeten, sollten sie ihre eigene Wahrnehmung wiedergeben und keine abgestimmte Darstellung übernehmen.

Versicherung und Anspruchsprüfung koordinieren

Die Schadenmeldung an die Betriebshaftpflicht erfolgt entsprechend dem Versicherungsvertrag. Anerkenntnisse, Zahlungen und Vergleiche sollten mit der rechtlichen Prüfung und dem Versicherungsschutz abgestimmt werden. Ob einzelne Kosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld verlangt werden können, ist jeweils zu belegen.

Für die Beratung in Bremen benötigen wir auch das Anspruchsschreiben und bereits abgegebene Erklärungen. Wir prüfen die Haftung dem Grunde und der Höhe nach und unterstützen bei der sachlichen Aufarbeitung. Ein verständnisvoller Umgang mit dem verletzten Gast lässt sich mit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung verbinden.

So bereiten Sie die Prüfung vor

  1. Versorgung und Beseitigung akuter Gefahren veranlassen.
  2. Unfallstelle, Zeitablauf und Zeugen nachvollziehbar dokumentieren.
  3. Versicherungsbedingungen und bisherige Erklärungen in die Prüfung einbeziehen.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Unfallschilderung, Fotos und Zeugenangaben
  • Reinigungs-, Kontroll- oder Wartungsnachweise
  • Anspruchsschreiben und Versicherungskorrespondenz

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Stephan Steinwachs berät Gastronomen und Hoteliers und ist als Dozent im Event- und Gastronomierecht tätig. Bei Vertrags- und Betriebsfragen verbindet die Kanzlei die juristische Prüfung mit den wirtschaftlichen Anforderungen des laufenden Betriebs.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen

Rechtsstand: 25. September 2026.

Beratung in Bremen

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Bremen. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage bitte die Beteiligten und bereits laufende Fristen. Die fachliche Zuständigkeit, benötigte Unterlagen sowie Umfang und Kosten der Beauftragung werden vorab abgestimmt. Persönliche Besprechungen finden nach Terminvereinbarung statt.

Weitere Beratungsthemen: Gastronomierecht in Bremen

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