STEINWACHS · BERLIN
Stellungnahme nach Lebensmittelkontrolle in Berlin
Nach einer Kontrolle verlangt die Lebensmittelaufsicht Unterlagen oder eine Stellungnahme zu festgestellten Mängeln. STEINWACHS unterstützt Berliner Gastronomiebetriebe dabei, den Verfahrensstand zu klären, Nachweise zu ordnen und sachlich auf die konkreten Feststellungen zu reagieren.
Sind Kontrollbericht, Anhörung und Bußgeldbescheid rechtlich dasselbe?
Nein. Sie haben unterschiedliche Funktionen und können unterschiedliche Reaktionen verlangen. Vor einer Stellungnahme muss geklärt werden, welches Verfahren läuft, welche Entscheidung beabsichtigt oder bereits erlassen ist und welche Fristen konkret genannt werden.
Den Inhalt des Schreibens genau zuordnen
Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung betrifft andere Fragen als die Anhörung wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit. Auch eine angekündigte Veröffentlichung von Kontrollergebnissen ist eigenständig zu prüfen. Eine allgemeine Erklärung, der Betrieb arbeite stets sauber, beantwortet konkrete Beanstandungen regelmäßig nicht.
In Berlin sind die zuständigen bezirklichen Stellen der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht einzubeziehen; die Zuständigkeit richtet sich nach dem betroffenen Betrieb. Das ServicePortal Berlin beschreibt die amtliche Prüfung der Lebensmittelsicherheit. Für die eigene Reaktion sind jedoch das tatsächlich erhaltene Schreiben und seine Rechtsgrundlage maßgeblich.
Abhilfe und Beweislage nachvollziehbar darstellen
Kontrollbericht, Fotos und die zum Kontrollzeitpunkt vorhandenen Aufzeichnungen sollten unverändert gesichert werden. Bereits getroffene Maßnahmen lassen sich mit Datum, Rechnung, Arbeitsnachweis oder einer ergänzenden Aufnahme belegen. Eine nachträgliche Korrektur sollte als solche erkennbar bleiben.
Bestrittene Feststellungen müssen konkret benannt und, soweit möglich, mit Tatsachen belegt werden. Dabei ist zwischen einem Fehler der Dokumentation, einer tatsächlichen hygienischen Abweichung und einer rechtlichen Bewertung zu unterscheiden. Erforderliche Sofortmaßnahmen dürfen nicht allein wegen einer Meinungsverschiedenheit über den Bericht unterbleiben.
Die Stellungnahme auf das Verfahren ausrichten
Wir prüfen, welche Angaben zur Sachaufklärung beitragen und welche weiteren Unterlagen angefordert werden sollten. Bei einem möglichen Bußgeldverfahren sind die hierfür geltenden Verfahrensrechte zu beachten. Eine unvorbereitete umfangreiche Erklärung kann zusätzliche Fragen eröffnen, ohne den eigentlichen Vorwurf zu klären.
Bei drohenden Betriebsbeschränkungen oder einer Veröffentlichung kann besonderer Handlungsbedarf bestehen. Ob ein Rechtsbehelf oder gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommt, wird anhand des Bescheids beurteilt. Es werden keine pauschalen Fristen versprochen; entscheidend sind Zustellung, Rechtsbehelfsbelehrung und Verfahrensart.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Schreiben mit Umschlag oder Zugangsnachweis vollständig sichern.
- Jede Beanstandung einer konkreten Maßnahme oder Einwendung zuordnen.
- Verfahrensart und ausdrücklich gesetzte Fristen vor Abgabe der Erklärung klären.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Kontrollbericht, Anhörung oder Bescheid
- Hygiene-, Temperatur- und Reinigungsunterlagen
- Nachweise über tatsächlich durchgeführte Abhilfemaßnahmen
Ihr Anliegen im Kanzleiteam
Stephan Steinwachs berät Gastronomen und Hoteliers und ist als Dozent im Event- und Gastronomierecht tätig. Bei Vertrags- und Betriebsfragen verbindet die Kanzlei die juristische Prüfung mit den wirtschaftlichen Anforderungen des laufenden Betriebs.
Team und TätigkeitsgebieteRechtliche Grundlagen und weitere Informationen
- Berlin: Amtliche Prüfung der Lebensmittelsicherheit
- § 40 LFGB: Information der Öffentlichkeit
- § 55 OWiG: Anhörung des Betroffenen
Rechtsstand: 25. September 2026.
Beratung in Berlin
Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Berlin. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage bitte die Beteiligten und bereits laufende Fristen. Die fachliche Zuständigkeit, benötigte Unterlagen sowie Umfang und Kosten der Beauftragung werden vorab abgestimmt. Persönliche Besprechungen finden nach Terminvereinbarung statt.