STEINWACHS · LÜBECK
Verdienstausfall nach Behandlungsfehler in Lübeck
Wenn nach einer Behandlung Erwerbseinkommen ausfällt, reicht eine pauschale Monatsangabe nicht aus. Unsere Kanzlei in Lübeck bereitet die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen eines möglichen Ersatzanspruchs auf.
Kann neben Schmerzensgeld auch Verdienstausfall verlangt werden?
Bei erfüllten Haftungsvoraussetzungen betreffen beide Positionen unterschiedliche Nachteile. Ob und in welcher Höhe ein eigener Erwerbsschaden besteht, muss gesondert berechnet und belegt werden.
Rechtliche Prüfung: Verdienstausfall nach Behandlungsfehler
Zunächst muss geklärt werden, welcher Teil der Arbeitsunfähigkeit auf einem zurechenbaren Behandlungsschaden beruht. Sodann wird die hypothetische Erwerbsentwicklung mit der tatsächlichen Situation verglichen. Für Erwerbsschäden sind unter anderem §§ 842 und 843 BGB relevant. Lohnfortzahlung, Sozialleistungen und mögliche Anspruchsübergänge müssen einbezogen werden. Bei Selbständigen sind Umsatz und entgangener Gewinn nicht gleichzusetzen.
Verdienstausfall mit belegbaren Zeiträumen erfassen
- Stellen Sie Erwerbstätigkeit, Ausfallzeiten und tatsächliche Einkünfte gegenüber.
- Ordnen Sie Lohnfortzahlung, Versicherungs- und Sozialleistungen jeweils zu.
- Bei Selbständigen sind Kostenstruktur und konkrete Erwerbsaussichten wichtig; entfallener Umsatz lässt sich nicht unverändert als persönlicher Schaden ansetzen.
So bearbeiten wir Ihr Anliegen
Wir erfassen Tätigkeit, Erwerbsverlauf und medizinisch belegte Einschränkungen. Arbeitgeberunterlagen oder betriebswirtschaftliche Nachweise werden auf die konkrete Schadenposition bezogen. Anschließend prüfen wir vergangene Ausfälle und die Absicherung möglicher Zukunftsschäden. Eine Bezifferung erfolgt auf Tatsachengrundlage, nicht anhand geschätzter Verdienste.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Arbeitsvertrag oder betriebliche Ertragsunterlagen
- Einkommens- und Leistungsnachweise
- Ärztliche Unterlagen zur Erwerbseinschränkung
Ihr Anliegen im Kanzleiteam
Dr. Oliver Ulrich setzt einen Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht. Seine Dissertation befasste sich mit der Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess. Im Mandat werden medizinische Unterlagen, Beweisfragen und die Folgen für den Patienten zusammengeführt.
Team und TätigkeitsgebieteRechtliche Grundlagen
Beratung in Lübeck
Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Lübeck. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Arzthaftung in Lübeck: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.
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